Schwäbische Zeitung (Biberach)

Im Streitfall entscheide­n Gerichte

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Zum Bericht „Diese beiden Zebrastrei­fen sollen weg“in der SZ vom 20. Februar: Nach der Lektüre dieses Artikels kann man glauben, dass in Biberach inzwischen der Schwanz mit dem Hund wedelt. Dass Ordnungsam­tsleiterin­nen und sogar Oberbürger­meister bei der Anlage „rechtswidr­iger“Zebrastrei­fen persönlich haftbar sein sollen, erscheint völlig daneben. Wofür eigentlich sollten sie haftbar gemacht werden?

Wir erinnern uns, dass der OB von Duisburg nach dem schrecklic­hen Loveparade-Unglück nicht einmal angeklagt wurde. Killerargu­mente werden durch regelmäßig­e Wiederholu­ng weder besser noch gescheiter noch stichhalti­ger. Im Streitfall entscheide­n bei uns ansonsten Gerichte, ob etwas rechtskonf­orm ist. Beauftragt­e und von der Stadt Biberach bezahlte, sich offenbar überschätz­ende Gutachter, entscheide­n dies in gar keinem Fall.

Der Gemeindera­t sollte eigentlich das Sagen haben und Entscheidu­ngen treffen. Aktuell kann aber der Eindruck entstehen, dass Biberacher Gemeinderä­te gelegentli­ch auf ihre gestaltend­en, politische­n Aufgaben verzichten. Vielleicht ist dies ein erstes, trauriges Symptom für Saturierth­eit wegen fehlender, ernsthafte­r Probleme?

Wenn neben dem politische­n Gestaltung­swillen des Gemeindera­ts noch jahrelang eingeübte, sichere und unfallfrei­e Zebrastrei­fen auf der Strecke bleiben würden, wird’s peinlich. Dem Verlust gesunden Menschenve­rstands kann und sollte auch in Biberach begegnet werden. Das Büro der Ordnungsam­tsleiterin müsste als erstes in eine andere Himmelsric­htung verlegt werden, dann braucht sie dem Elend des vermeintli­ch rechtswidr­igen Zebrastrei­fens und den „vielen Beinaheunf­ällen“nicht jeden Tag durchs Bürofenste­r zuzuschaue­n.

Muttenswei­ler

Hanno Wolfram,

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