Schwäbische Zeitung (Biberach)
Im Streitfall entscheiden Gerichte
Zum Bericht „Diese beiden Zebrastreifen sollen weg“in der SZ vom 20. Februar: Nach der Lektüre dieses Artikels kann man glauben, dass in Biberach inzwischen der Schwanz mit dem Hund wedelt. Dass Ordnungsamtsleiterinnen und sogar Oberbürgermeister bei der Anlage „rechtswidriger“Zebrastreifen persönlich haftbar sein sollen, erscheint völlig daneben. Wofür eigentlich sollten sie haftbar gemacht werden?
Wir erinnern uns, dass der OB von Duisburg nach dem schrecklichen Loveparade-Unglück nicht einmal angeklagt wurde. Killerargumente werden durch regelmäßige Wiederholung weder besser noch gescheiter noch stichhaltiger. Im Streitfall entscheiden bei uns ansonsten Gerichte, ob etwas rechtskonform ist. Beauftragte und von der Stadt Biberach bezahlte, sich offenbar überschätzende Gutachter, entscheiden dies in gar keinem Fall.
Der Gemeinderat sollte eigentlich das Sagen haben und Entscheidungen treffen. Aktuell kann aber der Eindruck entstehen, dass Biberacher Gemeinderäte gelegentlich auf ihre gestaltenden, politischen Aufgaben verzichten. Vielleicht ist dies ein erstes, trauriges Symptom für Saturiertheit wegen fehlender, ernsthafter Probleme?
Wenn neben dem politischen Gestaltungswillen des Gemeinderats noch jahrelang eingeübte, sichere und unfallfreie Zebrastreifen auf der Strecke bleiben würden, wird’s peinlich. Dem Verlust gesunden Menschenverstands kann und sollte auch in Biberach begegnet werden. Das Büro der Ordnungsamtsleiterin müsste als erstes in eine andere Himmelsrichtung verlegt werden, dann braucht sie dem Elend des vermeintlich rechtswidrigen Zebrastreifens und den „vielen Beinaheunfällen“nicht jeden Tag durchs Bürofenster zuzuschauen.
Muttensweiler
Hanno Wolfram,