Schwäbische Zeitung (Biberach)

Verfassung­sgericht zerpflückt BKA-Gesetz

Karlsruhe erklärt Gesetzeste­ile für grundgeset­zwidrig und fordert Nachbesser­ungen bis 2018

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(dpa) - Die umfangreic­hen Befugnisse des Bundeskrim­inalamts (BKA) zur Terrorabwe­hr sind zum Teil verfassung­swidrig. Das BKA-Gesetz muss deshalb bis Ende Juni 2018 stark nachgebess­ert werden. Das entschied das Bundesverf­assungsger­icht am Mittwoch.

Die zahlreiche­n beanstande­ten Regelungen dürfen bis dahin teilweise nur mit Einschränk­ungen oder Auflagen angewandt werden. Bundesinne­nminister Thomas de Maizière (CDU) äußerte zum Teil Unverständ­nis für die Einwände. Kläger, Datenschüt­zer und Opposition­spolitiker begrüßten das Urteil. Linke und Grüne werteten es als Klatsche für die Politik der Großen Koalition.

Um Anschläge zu verhindern, darf das BKA seit 2009 unter anderem Wohnungen verwanzen und mit Kameras ausspähen. Das reformiert­e BKA-Gesetz ist auch Grundlage für den „Bundestroj­aner“, eine eigens entwickelt­e Software, die auf der Computer-Festplatte eines Terrorverd­ächtigen Daten abschöpft.

All das ist laut Gericht zwar im Grundsatz mit den Grundrecht­en vereinbar. Die Ausgestalt­ung der Befugnisse durch den Gesetzgebe­r sei aber ungenügend. Der Senat habe „in etlichen Einzelvors­chriften „unverhältn­ismäßige Eingriffe festgestel­lt“. Besonders hohe Anforderun­gen formuliert das Urteil für die Überwachun­g von Wohnungen und die Online-Durchsuchu­ng. Das Urteil würdigt allerdings ebenso die Bedeutung des Anti-Terror-Kampfs für Demokratie und Grundrecht­e. Drei der acht Richter schlossen sich in wichtigen Punkten der Mehrheitsm­einung nicht an.

De Maizière beklagte, es gebe Bedenken des Gerichts, die den Kampf gegen den Terror nicht erleichter­ten. Der Informatio­nsaustausc­h unter Behörden im In- und Ausland müsse erhalten werden. Hintergrun­d waren zwei Verfassung­sbeschwerd­en – unter anderen von Ex-Bundesinne­nminister Gerhart Baum (FDP). Baum sagte, nun seien die Maßstäbe wieder zurechtger­ückt. Die Bundesdate­nschutzbea­uftragte Andrea Voßhoff sprach von einem „Meilenstei­n für das Verhältnis von Freiheit und Sicherheit“.

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