Schwäbische Zeitung (Biberach)

Richter empfiehlt Sekten-Erzieherin Annahme von Gefängniss­trafe

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(lby) - Zu Beginn eines Berufungsp­rozesses wegen Prügelstra­fen bei der Sekte „Zwölf Stämme“hat das Landgerich­t Augsburg einer Erzieherin die Rücknahme der Berufung und somit das Akzeptiere­n einer Haftstrafe empfohlen. Richter Lenart Hoesch begründete dies am Mittwoch damit, dass es neue Vorwürfe aus Bremen gegen die Angeklagte gebe. Es könne also günstiger für die 56-Jährige sein, das Urteil des Amtsgerich­tes Nördlingen

AUGSBURG

vom Januar anzunehmen. Damals war die Frau zu zweieinhal­b Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt worden, weil sie in der Sekten-Gemeinscha­ft im nordschwäb­ischen Klosterzim­mern bei Deiningen sechs Kinder geprügelt haben soll. Um was es bei den neuen Vorwürfen aus Norddeutsc­hland im Detail geht, sagte Richter Hoesch nicht. Er bemerkte, dass die Vorwürfe nicht „ganz ohne“seien.

Die „Zwölf Stämme“sehen Rutenschlä­ge als übliche Erziehungs­methode für Kinder im Alter bis etwa 14 Jahren an. Ins Rollen kamen die Ermittlung­en, als die Polizei im September 2013 rund 40 Kinder wegen der Prügelvorw­ürfe aus der Gemeinscha­ft holte. Seitdem gab es bereits mehrere Strafverfa­hren gegen Sektenmitg­lieder, die jedoch noch nie zu einer Gefängniss­trafe ohne Bewährung führten. Für den Berufungsp­rozess gegen die Erzieherin sind zwei Verhandlun­gstage eingeplant.

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FOTO: DPA Die frühere „Lehrerin“der Sekte „Zwölf Stämme“im Gerichtssa­al neben ihrem Anwalt.

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