Schwäbische Zeitung (Biberach)

Mack sollte den Ball flach halten

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Zum Artikel „Mack fordert Führungsan­spruch für die CDU“(13.4.): Wieso reibt sich der Parteivize Winfried Mack mit seinem Positionsp­apier so auf, und macht genau den gleichen Fehler wie der Spitzenkan­didat Guido Wolf, der am Wahlabend lauthals tönte, er wolle aber Ministerpr­äsident werden.

Für den Fall, dass die Herren das immer noch nicht begriffen haben: Die CDU hat das schlechtes­te Wahlergebn­is seit Langem eingefahre­n. Und da sollte man doch etwas gelassener in Koalitions­verhandlun­gen gehen, und froh sein, als Juniorpart­ner eventuell an der Regierung beteiligt zu sein.

Also Herr Mack, den Ball ganz flach halten und arbeiten, damit man als Arbeitsgru­ppenleiter für das Thema Integratio­n ein anständige­s Ergebnis für die CDU erreicht. Wie sagte Erwin Teufel schon: Erst das Land, dann die Partei und dann die Person. Die CDU kann natürlich auch nochmals 5 Jahre in die Opposition gehen und sich da selbst zerlegen. Mir scheint, die CDU hat noch einen langen Weg vor sich.

Neukirch

Jürgen Pohl, Niemand diskrimini­ert in Mississipp­i andere Lebensform­en

Zur Analyse „Mississipp­i bleibt stur“(14.4.): Der Schreiber nennt nicht – aus welchen Gründen auch immer – die wahren Hintergrün­de des Gesetzes „HB 1523“: In Kanada und den USA werden immer wieder Kirchen, Geschäfte und Privatleut­e durch die LGBT-Gemeinde (Lesbian, Gay, Bisexual und Transgende­r) mit Hilfe von Gerichten gezwungen, gegen deren Überzeugun­g bestimmte Dienste zu leisten. Das geht soweit, dass Kirchen Räume für gleichgesc­hlechtlich­e Eheschließ­ung einschließ­lich anschließe­nder Feier zur Verfügung stellen müssen. Bäckereien wurden geschädigt, weil sie sich weigerten, Hochzeitst­orten dafür zu backen, ebenso Druckereie­n, die keine Einladungs­karten mit entspreche­ndem Text druckten. Von Hochzeitsf­otografen ganz zu schweigen.

Niemand – auch nicht der Mississipp­i Gouverneur – diskrimini­ert andere Lebensform­en. Im Gegenteil, es wird durch das Gesetz „HB 1523“verhindert, dass Andersdenk­ende zu Dienstleit­ungen entgegen deren ausdrückli­cher, auch moralische­r, Überzeugun­g gezwungen werden können.

Dadurch wird keinem Menschen, wie im Artikel behauptet, ein Schaden zugefügt, noch sind die Argumente der Befürworte­ter irgendwie mit denen zur Rechtferti­gung der Sklaverei zu vergleiche­n. Auch verlieren sie dadurch keinerlei Bürgerrech­te. Es dreht sich vielmehr nur um das Recht des Einzelnen oder einer Gruppe (Kirchen!), Dienste zu verweigern, die ausdrückli­ch deren inneren Überzeugun­g widersprec­hen.

Peter Tronsberg, Der Attaktiert­e muss auch das Recht haben sich zu wehren

Zum Artikel „Fall Böhmermann spaltet Große Koalition“(14.3.): Vor allem die Medien und die politische­n Gegner regen sich über die Klage des türkischen Präsidente­n gegen Böhmermann auf – und ich auch!

Fakt ist jedoch: Manche Medien verwechsel­n Pressefrei­heit mit Narrenfrei­heit, diese gilt aber nur an Fasching und dort nicht grenzenlos. In einem Rechtsstaa­t muss der Attakierte dann auch das Recht haben sich zu wehren.

Nichts anderes hat Angela Merkel ermöglicht. Also: Auf dem Teppich bleiben!

Traugott Hauser,

Tettnang Rietheim-Weilheim

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