Schwäbische Zeitung (Biberach)
Mack sollte den Ball flach halten
Zum Artikel „Mack fordert Führungsanspruch für die CDU“(13.4.): Wieso reibt sich der Parteivize Winfried Mack mit seinem Positionspapier so auf, und macht genau den gleichen Fehler wie der Spitzenkandidat Guido Wolf, der am Wahlabend lauthals tönte, er wolle aber Ministerpräsident werden.
Für den Fall, dass die Herren das immer noch nicht begriffen haben: Die CDU hat das schlechteste Wahlergebnis seit Langem eingefahren. Und da sollte man doch etwas gelassener in Koalitionsverhandlungen gehen, und froh sein, als Juniorpartner eventuell an der Regierung beteiligt zu sein.
Also Herr Mack, den Ball ganz flach halten und arbeiten, damit man als Arbeitsgruppenleiter für das Thema Integration ein anständiges Ergebnis für die CDU erreicht. Wie sagte Erwin Teufel schon: Erst das Land, dann die Partei und dann die Person. Die CDU kann natürlich auch nochmals 5 Jahre in die Opposition gehen und sich da selbst zerlegen. Mir scheint, die CDU hat noch einen langen Weg vor sich.
Neukirch
Jürgen Pohl, Niemand diskriminiert in Mississippi andere Lebensformen
Zur Analyse „Mississippi bleibt stur“(14.4.): Der Schreiber nennt nicht – aus welchen Gründen auch immer – die wahren Hintergründe des Gesetzes „HB 1523“: In Kanada und den USA werden immer wieder Kirchen, Geschäfte und Privatleute durch die LGBT-Gemeinde (Lesbian, Gay, Bisexual und Transgender) mit Hilfe von Gerichten gezwungen, gegen deren Überzeugung bestimmte Dienste zu leisten. Das geht soweit, dass Kirchen Räume für gleichgeschlechtliche Eheschließung einschließlich anschließender Feier zur Verfügung stellen müssen. Bäckereien wurden geschädigt, weil sie sich weigerten, Hochzeitstorten dafür zu backen, ebenso Druckereien, die keine Einladungskarten mit entsprechendem Text druckten. Von Hochzeitsfotografen ganz zu schweigen.
Niemand – auch nicht der Mississippi Gouverneur – diskriminiert andere Lebensformen. Im Gegenteil, es wird durch das Gesetz „HB 1523“verhindert, dass Andersdenkende zu Dienstleitungen entgegen deren ausdrücklicher, auch moralischer, Überzeugung gezwungen werden können.
Dadurch wird keinem Menschen, wie im Artikel behauptet, ein Schaden zugefügt, noch sind die Argumente der Befürworteter irgendwie mit denen zur Rechtfertigung der Sklaverei zu vergleichen. Auch verlieren sie dadurch keinerlei Bürgerrechte. Es dreht sich vielmehr nur um das Recht des Einzelnen oder einer Gruppe (Kirchen!), Dienste zu verweigern, die ausdrücklich deren inneren Überzeugung widersprechen.
Peter Tronsberg, Der Attaktierte muss auch das Recht haben sich zu wehren
Zum Artikel „Fall Böhmermann spaltet Große Koalition“(14.3.): Vor allem die Medien und die politischen Gegner regen sich über die Klage des türkischen Präsidenten gegen Böhmermann auf – und ich auch!
Fakt ist jedoch: Manche Medien verwechseln Pressefreiheit mit Narrenfreiheit, diese gilt aber nur an Fasching und dort nicht grenzenlos. In einem Rechtsstaat muss der Attakierte dann auch das Recht haben sich zu wehren.
Nichts anderes hat Angela Merkel ermöglicht. Also: Auf dem Teppich bleiben!
Traugott Hauser,
Tettnang Rietheim-Weilheim
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