Schwäbische Zeitung (Biberach)
Neue CE-Richtlinien in Kraft getreten
(sz) - Am Mittwoch sind gleich acht neue CE-Richtlinien in Kraft getreten – unter anderem zur elektromagnetischen Verträglichkeit von Elektro- und Elektronikprodukten, für Aufzüge und für Messgeräte. CE-Richtlinien regeln die gesetzlichen Anforderungen an die Produktsicherheit.
„Künftig müssen Hersteller für zahlreiche weitere Produktkategorien sogenannte Risikoanalysen durchführen. Es reicht nicht mehr, ein Gerät entsprechend verschiedener Normen und Gesetze sicher zu bauen. Sämtliche Überlegungen zur Produktsicherheit müssen auch noch umfassend dokumentiert werden“, erklärt Sönke Voss von der IHK Bodensee-Oberschwaben.
Mit den neuen Regeln ändern sich aber nicht nur die Vorgaben für die Hersteller. Auch für Händler sehen sie konkrete Pflichten vor. So müssen diese etwa kontrollieren, ob ein Produkt mit der CE-Kennzeichnung versehen ist und der Hersteller seinen Namen und seine Anschrift auf dem Produkt angebracht hat. In der Praxis kann das Probleme aufweisen. Laut Voss ist es fraglich, wie ein Händler diesen Kontrollpflichten für seine meist sehr vielseitige Produktpalette überhaupt nachkommen soll.
Generell sollten Händler zudem beachten, dass sie durch Anbringung ihrer eigenen Marke am Produkt zu dessen Hersteller im Sinne des Produktsicherheitsgesetzes werden können. Damit sind dann im Prinzip sämtliche Herstellerpflichten im Bereich der Produktsicherheit und häufig noch darüber hinaus verbunden.
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