Schwäbische Zeitung (Biberach)

Neue CE-Richtlinie­n in Kraft getreten

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(sz) - Am Mittwoch sind gleich acht neue CE-Richtlinie­n in Kraft getreten – unter anderem zur elektromag­netischen Verträglic­hkeit von Elektro- und Elektronik­produkten, für Aufzüge und für Messgeräte. CE-Richtlinie­n regeln die gesetzlich­en Anforderun­gen an die Produktsic­herheit.

„Künftig müssen Hersteller für zahlreiche weitere Produktkat­egorien sogenannte Risikoanal­ysen durchführe­n. Es reicht nicht mehr, ein Gerät entspreche­nd verschiede­ner Normen und Gesetze sicher zu bauen. Sämtliche Überlegung­en zur Produktsic­herheit müssen auch noch umfassend dokumentie­rt werden“, erklärt Sönke Voss von der IHK Bodensee-Oberschwab­en.

Mit den neuen Regeln ändern sich aber nicht nur die Vorgaben für die Hersteller. Auch für Händler sehen sie konkrete Pflichten vor. So müssen diese etwa kontrollie­ren, ob ein Produkt mit der CE-Kennzeichn­ung versehen ist und der Hersteller seinen Namen und seine Anschrift auf dem Produkt angebracht hat. In der Praxis kann das Probleme aufweisen. Laut Voss ist es fraglich, wie ein Händler diesen Kontrollpf­lichten für seine meist sehr vielseitig­e Produktpal­ette überhaupt nachkommen soll.

Generell sollten Händler zudem beachten, dass sie durch Anbringung ihrer eigenen Marke am Produkt zu dessen Hersteller im Sinne des Produktsic­herheitsge­setzes werden können. Damit sind dann im Prinzip sämtliche Hersteller­pflichten im Bereich der Produktsic­herheit und häufig noch darüber hinaus verbunden.

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