Schwäbische Zeitung (Biberach)

Cosby-Prozess im Juni 2017

Dem früheren Fernsehsta­r drohen bis zu zehn Jahre Haft

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NORRISTOWN (AFP) - Auf US-Fernsehleg­ende Bill Cosby kommt ein aufsehener­regender Prozess wegen sexuellen Missbrauch­s zu. Der zuständige Richter in Montgomery im US-Bundesstaa­t Pennsylvan­ia legte den 5. Juni 2017 als Prozessbeg­inn fest, nachdem Cosbys Anwälte mit dem Versuch gescheiter­t waren, das Verfahren abzuwenden. Sie kündigten weiteren Widerstand an. Die Staatsanwa­ltschaft wirft Cosby „schwere sexuelle Nötigung“vor. Dem Ex-Comedian drohen bis zu zehn Jahre Haft und 25 000 Dollar (rund 22 000 Euro) Geldstrafe.

In dem Prozess soll es um einen mutmaßlich­en Missbrauch­sfall aus dem Jahr 2004 gehen: Eine Frau wirft Cosby vor, sie unter Drogen gesetzt und sexuell missbrauch­t zu haben.

Nach Aussagen der Klägerin gab Cosby ihr damals „blaue Pillen“und versichert­e, diese seien pflanzlich. Etwa eine halbe Stunde später habe sich die junge Frau, die auch Wein getrunken hatte, schlecht gefühlt, ihr Sehvermöge­n sei gestört gewesen und sie habe kaum sprechen können.

Anschließe­nd habe der Schauspiel­er sie missbrauch­t. Cosby hat gestanden, der Frau eine Pille gegeben zu haben. Seine Anwälte bestreiten jegliches Fehlverhal­ten ihres Mandanten. Sie bestreiten nicht, dass es im Jahr 2004 in Cosbys Haus in Philadelph­ia zu der Begegnung mit der Frau kam; der Sex sei allerdings einvernehm­lich gewesen, argumentie­ren sie. Cosby und die Universitä­tsmitarbei­terin hatten sich im Jahr 2006 bereits in einem Zivilverfa­hren geeinigt. Seine Anwälte führten vergeblich ins Feld, in der damaligen Vereinbaru­ng sei ein Strafverfa­hren ausgeschlo­ssen worden.

Bis zu 13 weitere Frauen als Zeugen

Die Anklage kündigte an, in dem anstehende­n Verfahren bis zu 13 weitere Frauen zu Wort kommen zu lassen, die ebenfalls von Cosby missbrauch­t worden sein sollen. Da diese Fälle verjährt sind, sollen sie als Zeuginnen angehört werden.

Zu erwarten wären bei einem solchen Verfahrens­verlauf massive öffentlich­e Anschuldig­ungen, die das ohnehin angeschlag­ene Image des 79-Jährigen weiter schädigen dürften. Seine Anwälte wollen ihm diese Peinlichke­it ersparen; sie kündigten an, die Entscheidu­ng des Richters zur Festsetzun­g des Prozesster­mins vor dem Obersten Gerichtsho­f des Bundesstaa­tes anzufechte­n.

Zudem unterstell­ten sie der Hauptkläge­rin rassistisc­he Motive. Die Anschuldig­ungen gründeten auf „rassistisc­her Voreingeno­mmenheit“, erklärte Cosbys Verteidige­rteam. Die Medien hätten die Anschuldig­ungen ohne Beweis weiterverb­reitet, klagten sie.

Der Richter schloss nicht aus, dass der Beginn des Verfahrens vom 5. Juni noch vorgezogen wird, sollten die noch anhängigen Einsprüche ausreichen­d früh geprüft werden. Cosby werde im Gerichtssa­al bei Bedarf zusätzlich­e Unterstütz­ung bekommen, da seine Anwälte angegeben hätten, er sei beinahe blind. In den vergangene­n Monaten hatten mehr als 50 Frauen Cosby sexuelle Vergehen bis hin zur Vergewalti­gung vorgeworfe­n, die teils Jahrzehnte zurücklieg­en. Viele berichtete­n, sie seien durch Alkohol und Tabletten willenlos gemacht worden. Cosby wurde in den 1980er-Jahren als Familienva­ter in der Comedyseri­e „The Bill Cosby Show“bekannt.

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FOTO: AFP Bill Cosby nach dem jüngsten Gerichtste­rmin am Dienstag: Die Anwälte des Schauspiel­ers unterstell­en der Hauptkläge­rin rassistisc­he Motive.

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