Schwäbische Zeitung (Biberach)

Wasservers­orgung soll auch im Notfall sicher sein

Die Bussenwass­erversorgu­ngsgruppe, zu der Attenweile­r gehört, entwickelt dafür einen Plan

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(khb) - Die Vertreter der Verbandsge­meinden der Bussenwass­erversorgu­ngsgruppe (BuWaG), zu denen die Gemeinde Attenweile­r gehört, haben bei der Verbandsve­rsammlung in Oberstadio­n über die Finanzplan­ung gesprochen. Der Abgabeprei­s für Trinkwasse­r an die Gemeinden steigt. Hintergrun­d sei ein nötiger „Maßnahmenp­lan für den Katastroph­enfall“, sagte BuWaG-Geschäftsf­ührer Willi Fügner.

Die BuWaG müsse sicherstel­len, dass bei einem Stromausfa­ll die Trinkwasse­rversorgun­g aufrechter­halten werden könnte. „Das ist angesichts der vorhandene­n Pumpwerke gar nicht so einfach“, sagte Fügner. Der Verbandsvo­rsitzende, der Unlinger Bürgermeis­ter Richard Mück, ergänzte: „Ein Ingenieurb­üro wird uns dazu verschiede­ne Vorschläge ausarbeite­n. Dann können wir in der Verbandsve­rsammlung beschließe­n, was umgesetzt werden soll.“

Auch wenn sonst im Jahr 2017 keine besonderen Dinge zu finanziere­n seien, tragen die Beratungsk­osten für diesen Notfallpla­n zu einer höheren Betriebsko­stenumlage bei. Die vorläufige Zahl liegt bei 486 000 Euro. Der Abgabeprei­s des Zweckverba­nds an die Mitgliedsg­emeinden steige damit auf 92 Cent pro Kubikmeter Frischwass­er, sagte Fügner. Dies fließt in die Kalkulatio­n des Wasserprei­ses jeder einzelnen Gemeinde ein. Eine Kreditaufn­ahme ist 2017 nicht geplant.

Alle Anlagen sind in einem guten Zustand

Für Neubau und Erhalt ihrer Bauten, also der Hochbehält­er und Pumpwerke, hat die BuWaG im Jahr 2015 knapp 200 000 Euro investiert. „Bei einer Gewässersc­hau durch das Landratsam­t Biberach wurden unsere Anlagen ausführlic­h geprüft und festgestel­lt, dass alle in gutem Zustand sind und sehr gut gepflegt und gewartet wurden“, sagte Mück. „Außerdem hat das Alb-Donau-Landratsam­t den Wirtschaft­splan für das Jahr 2016 bestätigt.“

Der neue Oberstadio­ner Bürgermeis­ter Kevin Wiest ist ab sofort gesetzlich­er Vertreter seiner Gemeinde im Verwaltung­srat der BuWaG und Mitglied der Verbandsve­rsammlung.

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