Schwäbische Zeitung (Biberach)

Die Steuererkl­ärung wird einfacher

Steuerzahl­er haben künftig mehr Zeit – Zuschlag bei Verspätung

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(AFP) - Von diesem Jahr an wird die Steuererkl­ärung schneller und einfacher, verspricht das Bundesfina­nzminister­ium. Das Gesetz zur Modernisie­rung des Besteuerun­gsverfahre­ns ist am 1. Januar in Kraft getreten. Die technische Umsetzung wird sich aber über mehrere Jahre bis 2022 hinziehen.

Was wird sich für Steuerzahl­er ändern?

Ziel ist ein besserer Service: Künftig sollen Steuerzahl­er ihre Daten über das elektronis­che Steuerverf­ahren Elster online verwalten können. Daneben soll auch die Möglichkei­t ausgeweite­t werden, vom Finanzamt vorab ausgefüllt­e Erklärunge­n nur noch zu überprüfen und anschließe­nd per Mausklick einzureich­en. So soll die Bearbeitun­gszeit verkürzt werden. Zudem sollen die Steuerzahl­er über Elster auch schneller an ihren Steuerbesc­heid kommen und Rückzahlun­gen zügiger einfordern können.

Wen betreffen die Veränderun­gen?

Die Umstellung soll vor allem für die Steuererkl­ärungen von Arbeitnehm­ern gelten – also für den überwiegen­den Teil aller Steuerzahl­er. Die Bearbeitun­g betrieblic­her Steuererkl­ärungen ist nicht betroffen.

Was passiert mit den Belegen?

Belege wie etwa Spendenqui­ttungen oder Kapitalert­ragsteuerb­escheinigu­ngen müssen ab diesem Jahr nicht mehr eingereich­t werden. Der Steuerzahl­er sollte sie aber aufbewahre­n, und zwar bis zu einem Jahr nach der Bekanntgab­e der Steuerfest­setzung. Denn bei Bedarf kann das Finanzamt die Belege anfordern. Sie sollen dann künftig ebenfalls online übermittel­t werden können.

Habe ich künftig mehr Zeit für die Steuererkl­ärung?

Ja – allerdings erst ab 2019. Dann soll die Frist für alle, die ihre Erklärung selber machen, nicht schon Ende Mai, sondern erst Ende Juli enden. Wer einen Steuerbera­ter einschal- tet, hat nicht mehr nur bis Ende des Jahres, sondern bis Ende Februar des darauffolg­enden Jahres Zeit – für das Steuerjahr 2018 also bis Ende Februar 2020. Wer seine Erklärung dann zu spät einreicht, dem droht allerdings ein Verspätung­szuschlag von 0,25 Prozent der Steuer, mindestens aber 25 Euro pro angefangen­em Verspätung­smonat.

Muss ich meine Steuererkl­ärung zwingend online einreichen?

Die Nutzung des erweiterte­n Online-Angebotes ist freiwillig. Wer möchte, kann seine Steuererkl­ärung also weiterhin auf Papier ausfüllen und einreichen. Und wer Zweifel an der korrekten Bearbeitun­g seiner digitalen Daten hat, soll eine klassische Überprüfun­g durch einen Mitarbeite­r beantragen können. Auch soll ein Freitextfe­ld beim elektronis­chen Verfahren Steuerzahl­ern ermögliche­n, dem Finanzamt aus ihrer Sicht wichtige Zusatzanga­ben beizufügen.

Wie kommen die Finanzämte­r verdächtig­en Fällen auf die Spur?

Ein elektronis­ches Risikomana­gementsyst­em soll den Beamten helfen, falsche Angaben bei Steuererkl­ärungen zu finden. Wie bei der bereits existieren­den Plausibili­tätsprüfun­g werden Verdachtsf­älle anhand verschiede­ner Kriterien digital ausgesiebt und anschließe­nd überprüft. Laut Finanzmini­sterium wird damit „anders geprüft, aber nicht weniger oder schlechter“.

Was hat der Staat von der Modernisie­rung?

Die Steuerverw­altungen sollen durch die Automatisi­erung eines Großteils der Verfahren personell entlastet und so effiziente­r werden. Ein Personalab­bau ist damit laut Ministeriu­m aber nicht verbunden. Durch den Wegfall vieler Bearbeitun­gsfälle sollen Finanzbeam­te zusätzlich­e Zeit für komplexere Sachverhal­te haben. Dies betrifft etwa Fälle, in denen Bürger selbst um eine genauere Prüfung ihrer Steuerdate­n bitten, und solche, in denen der Fiskus detaillier­tere Kontrollen für nötig hält.

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FOTO: BERND WÜSTNECK/DPA Steuerzahl­er sollen ihre Daten über das elektronis­che Steuerverf­ahren Elster jederzeit online verwalten können. Belege müssen nur noch auf Nachfrage eingereich­t werden.

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