Schwäbische Zeitung (Biberach)
Die Steuererklärung wird einfacher
Steuerzahler haben künftig mehr Zeit – Zuschlag bei Verspätung
(AFP) - Von diesem Jahr an wird die Steuererklärung schneller und einfacher, verspricht das Bundesfinanzministerium. Das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens ist am 1. Januar in Kraft getreten. Die technische Umsetzung wird sich aber über mehrere Jahre bis 2022 hinziehen.
Was wird sich für Steuerzahler ändern?
Ziel ist ein besserer Service: Künftig sollen Steuerzahler ihre Daten über das elektronische Steuerverfahren Elster online verwalten können. Daneben soll auch die Möglichkeit ausgeweitet werden, vom Finanzamt vorab ausgefüllte Erklärungen nur noch zu überprüfen und anschließend per Mausklick einzureichen. So soll die Bearbeitungszeit verkürzt werden. Zudem sollen die Steuerzahler über Elster auch schneller an ihren Steuerbescheid kommen und Rückzahlungen zügiger einfordern können.
Wen betreffen die Veränderungen?
Die Umstellung soll vor allem für die Steuererklärungen von Arbeitnehmern gelten – also für den überwiegenden Teil aller Steuerzahler. Die Bearbeitung betrieblicher Steuererklärungen ist nicht betroffen.
Was passiert mit den Belegen?
Belege wie etwa Spendenquittungen oder Kapitalertragsteuerbescheinigungen müssen ab diesem Jahr nicht mehr eingereicht werden. Der Steuerzahler sollte sie aber aufbewahren, und zwar bis zu einem Jahr nach der Bekanntgabe der Steuerfestsetzung. Denn bei Bedarf kann das Finanzamt die Belege anfordern. Sie sollen dann künftig ebenfalls online übermittelt werden können.
Habe ich künftig mehr Zeit für die Steuererklärung?
Ja – allerdings erst ab 2019. Dann soll die Frist für alle, die ihre Erklärung selber machen, nicht schon Ende Mai, sondern erst Ende Juli enden. Wer einen Steuerberater einschal- tet, hat nicht mehr nur bis Ende des Jahres, sondern bis Ende Februar des darauffolgenden Jahres Zeit – für das Steuerjahr 2018 also bis Ende Februar 2020. Wer seine Erklärung dann zu spät einreicht, dem droht allerdings ein Verspätungszuschlag von 0,25 Prozent der Steuer, mindestens aber 25 Euro pro angefangenem Verspätungsmonat.
Muss ich meine Steuererklärung zwingend online einreichen?
Die Nutzung des erweiterten Online-Angebotes ist freiwillig. Wer möchte, kann seine Steuererklärung also weiterhin auf Papier ausfüllen und einreichen. Und wer Zweifel an der korrekten Bearbeitung seiner digitalen Daten hat, soll eine klassische Überprüfung durch einen Mitarbeiter beantragen können. Auch soll ein Freitextfeld beim elektronischen Verfahren Steuerzahlern ermöglichen, dem Finanzamt aus ihrer Sicht wichtige Zusatzangaben beizufügen.
Wie kommen die Finanzämter verdächtigen Fällen auf die Spur?
Ein elektronisches Risikomanagementsystem soll den Beamten helfen, falsche Angaben bei Steuererklärungen zu finden. Wie bei der bereits existierenden Plausibilitätsprüfung werden Verdachtsfälle anhand verschiedener Kriterien digital ausgesiebt und anschließend überprüft. Laut Finanzministerium wird damit „anders geprüft, aber nicht weniger oder schlechter“.
Was hat der Staat von der Modernisierung?
Die Steuerverwaltungen sollen durch die Automatisierung eines Großteils der Verfahren personell entlastet und so effizienter werden. Ein Personalabbau ist damit laut Ministerium aber nicht verbunden. Durch den Wegfall vieler Bearbeitungsfälle sollen Finanzbeamte zusätzliche Zeit für komplexere Sachverhalte haben. Dies betrifft etwa Fälle, in denen Bürger selbst um eine genauere Prüfung ihrer Steuerdaten bitten, und solche, in denen der Fiskus detailliertere Kontrollen für nötig hält.