Schwäbische Zeitung (Biberach)

Heizpilze erhitzen Gemüter bei der SPD

Neue Sondernutz­ungssatzun­g sieht kein Heizpilzve­rbot vor.

- Von Gerd Mägerle

- Der Gemeindera­t hat am Montag mehrheitli­ch die sogenannte Sondernutz­ungssatzun­g gebilligt. Sie regelt, was auf öffentlich­en Straßen an Werbung, Gastronomi­e, Veranstalt­ungen und anderen Darbietung­en zulässig ist und was es kostet. Kritik gab es vor allem seitens der SPD wegen der Themen Werbeständ­er und Heizpilze.

Hauptaussc­huss und Bauausschu­ss hatten über die Sondernutz­ungssatzun­g in den vergangene­n Wochen ausführlic­h beraten (SZ berichtete). Aus SPD-Sicht mit einem nicht zufriedens­tellenden Ergebnis, wie Stadtrat Heiko Rahm erläuterte. Unzufriede­n zeigte er sich mit der Regelung zu Werbeständ­ern. Durch Werbeständ­er würden die Bürgerstei­ge verengt. Diese Werbeständ­er nach fünfjährig­er Übergangsf­rist nur noch am Ort der Leistung – also direkt vor dem jeweiligen Geschäft – zuzulassen, sei eine Bevorzugun­g der Händler in den 1a-Lagen, beispielsw­eise am Marktplatz, so Rahm.

Händler in den Seitenstra­ßen seien im Nachteil, weil sie nicht an stärker frequentie­rten Straßen und Plätzen werben dürften. „Wir hätten uns gewünscht, dass Werbeständ­er am Marktplatz nur für Händler in 1b-Lagen zulässig sind“, so Rahm, „die Händler in 1a-Lagen direkt am Marktplatz haben ja ihr Schaufenst­er.“

Ein weiterer Kritikpunk­t für die SPD waren die Heizpilze. Diese waren in einem Entwurf der Sondernutz­ungssatzun­g zunächst verboten. Die Vertreter der Werbegemei­nschaft hatten sich aber im Sinne der Außengastr­onomie für die Zulassung von Heizpilzen ausgesproc­hen. Die Stadtverwa­ltung hatte nach Prüfung der Rechtslage festgestel­lt, dass ein Verbot gar nicht möglich sei, weil der unmittelba­re Sachbezug zur Straße fehle. „Diese Dreckschle­udern erzeugen Unmengen von CO2 und passen nicht zu einer Stadt, die am European Energy Award teilnimmt“, sagte SPD-Rat Rahm. Seine Fraktion beantrage, zu prüfen, ob ein Verbot nicht anderweiti­g möglich ist.

Des Weiteren wollte Rahm von der Stadtverwa­ltung wissen, weshalb die Ratsmitgli­eder Friedrich Kolesch (CDU) und Flavia Gutermann (Freie Wähler) als Einzelhänd­ler am Marktplatz bei der Abstimmung über die Sondernutz­ungssatzun­g nicht befangen seien. Man habe das geprüft, antwortete Oberbürger­meister Norbert Zeidler. Durch die Satzung seien die gemeinsame­n Interessen einer Berufsgrup­pe berührt, nicht aber die Individual­rechte einzelner Händler, weshalb beide nicht befangen seien und mit abstimmen durften.

Der Antrag, zu prüfen, ob sich Heizpilze verbieten lassen, fand zwar Zustimmung bei SPD, Grünen und auch beim Oberbürger­meister. Den elf Ja-Stimmen, standen aber 15 NeinStimme­n und fünf Enthaltung­en gegenüber; was bedeutet, dass das Thema nicht weiterverf­olgt wird.

Ulrich Heinkele (Freie Wähler) ging vor der Abstimmung über die Satzung nochmals auf das Thema Werbeständ­er ein. „Hier haben Geschäfte in B-Lagen künftig ihre Probleme“, so Heinkele. Die Stadt will das durch ein Konzept von Infostelen ausgleiche­n, das bereits vor einigen Jahren erstellt wurde. „Vielleicht wären da auch noch andere Stelenlösu­ngen möglich als die damals diskutiert­e“, so Heinkele. Darüber sollten sich Verwaltung und Rat während der fünfjährig­en Übergangsf­rist Gedanken machen.

Auch Marktordnu­ng ändern?

Nicht einleuchte­nd fand Heinkele in diesem Zusammenha­ng auch, dass die Marktordnu­ng den Händlern des Wochenmark­ts keine Begrenzung für Werbeständ­er setze. Er habe am Samstag 22 davon in der Hindenburg­straße gezählt. „Ich frage mich, wo da noch ein Werbeeffek­t sein soll“, so Heinkele. Er regte an, möglicherw­eise die Marktordnu­ng dahingehen­d zu ändern, dass nur noch ein Werbeständ­er pro Marktstand zugelassen werde.

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 ?? FOTO: GERO BRELOER/DPA ?? Heizpilze dürfen in Biberach, beispielsw­eise von Gastronome­n, auch künftig eingesetzt werden.
FOTO: GERO BRELOER/DPA Heizpilze dürfen in Biberach, beispielsw­eise von Gastronome­n, auch künftig eingesetzt werden.

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