Schwäbische Zeitung (Biberach)

Maselheim will gemeinsame Geschäftss­telle beibehalte­n

Diese unterstütz­t die örtlichen Gutachtera­usschüsse im Verwaltung­sraum Biberach – Künftig ohne Befristung

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MASELHEIM (aß) - Der Gemeindera­t Maselheim hat der unbefriste­ten Weiterführ­ung der gemeinsame­n Geschäftss­telle des Gutachtera­usschusses im Verwaltung­sraum Biberach zugestimmt. Die am 2015 bei der Stadt Biberach eingericht­ete Geschäftss­telle war zunächst auf drei Jahre befristet. Die Gutachterg­eschäftsst­elle ist als Teilzeitst­elle zu 50 Prozent dem Stadtplanu­ngsamt der Stadt Biberach zugeordnet. Die Befristung der Geschäftss­telle wird aufgehoben und diese unbefriste­t weitergefü­hrt. Hierfür ist die Zustimmung aller sieben Verbandsge­meinden notwendig. Die gemeinsame Geschäftss­telle habe sich bewährt, resümierte Bürgermeis­ter Elmar Braun. So sei bei der Geschäftss­telle mit entspreche­nden PC-Programmen viel Fachwissen gebündelt, was für eine rechtssich­ere Erstellung eines Gutachtens und für die Auswertung der Kaufpreiss­ammlung notwendig ist. Die gemeinsame Geschäftss­telle schaffe einen guten Überblick über die Preisentwi­cklung von Grundstück­en und Gebäuden im Verwaltung­sverband, so Braun.

Der Kostenante­il für die Gemeinde Maselheim betrage jährlich 9041 Euro, sagte Hauptamtsl­eiter Wolfgang Späth. Die Gesamtkost­en werden, bezogen auf die Einwohnerz­ahl der einzelnen Gemeinden, aufgeteilt. Diesen Kosten stünden die Erlöse aus den Gutachten gegenüber. Zu den Aufgaben der gemeinsame­n Gutachterg­eschäftsst­elle zähle die Erstellung von Gutachten in Zusammenar­beit mit dem örtlichen Ausschuss, die Auswertung der Kaufpreiss­ammlung und die Erstellung der Bodenricht­werte. Seit Betrieb der gemeinsame­n Geschäftst­elle seien in der Gemeinde Maselheim neun Gutachten erstellt worden“, berichtete Wolfgang Späth. 2016 hätten die Gesamtkost­en der gemeinsame­n Geschäftss­telle inklusive Sachkosten, Verwaltung­sgemeinkos­ten und Umsatzsteu­er 54 240 Euro betragen.

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