Schwäbische Zeitung (Biberach)

Erste Ideen für den Ummendorfe­r „Altort“

Schon vor dem eigentlich­en Bebauungsp­lanverfahr­en informiert die Gemeinde die Bürger und Eigentümer

- Von Markus Dreher

- Die Gemeinde möchte für den gewachsene­n Ortskern von Ummendorf den Bebauungsp­lan „Altort“erlassen und hat jetzt bei einem Informatio­nsabend erste Überlegung­en vorgestell­t, an welche Vorgaben für Bauherren die Verantwort­lichen im Groben denken. Bürgermeis­ter Klaus Bernd Reichert betonte, dass es sich erst mal nur um Vorschläge handle. Bewusst wolle man ganz am Anfang die Anregungen der Bürger und Eigentümer aufnehmen. Im weiteren Verfahren, wenn es inhaltlich konkreter wird, werde in zwei Anhörungsr­unden jedermann noch reichlich Gelegenhei­t haben, zu den Plänen Stellung zu nehmen.

Zu Beginn skizzierte Reichert nochmals die Absicht hinter dem Vorhaben: „den dörflichen Charakter zu bewahren“(SZ vom 13. April). Allein die Vorgabe des Baugesetzb­uchs, dass sich ein Vorhaben in die Umgebung einfügen muss, stelle dies aufgrund der Auslegung durch Gerichte heute nicht mehr sicher. Deshalb will die Gemeinde per Bebauungsp­lan einige wenige, indes großzügig gefasste Regeln aufstellen: Ohne Eigentümer und Bauherren zu gängeln, sollen Reicherts Worten zufolge bestehende Betriebe gesichert, Rechtssich­erheit für Bauherren geschaffen und das Ortsbild bewahrt werden.

Bestandsau­fnahme ist der Anfang

Getreu diesem Ziel hat der Städteplan­er Rainer Waßmann von der Planwerkst­att am Bodensee zunächst einmal anhand von Fotos dokumentie­rt, was derzeit vorzufinde­n ist. „Wir werfen nicht alles über den Haufen, sondern orientiere­n uns am Bestand.“Die Ergebnisse seiner Bestandsau­fnahme hat er anhand von drei Kriterien analysiert: Was die Gebäudegrö­ße angeht, „sehen Sie deutlich, dass ein- und zweigescho­ssige Häuser überwiegen“, sagte Waßmann beim Blick auf die entspreche­nde Karte. So könnte sich der Planer vorstellen, im gesamten Plangebiet von gut 31 Hektar die Höhe auf zwei Vollgescho­sse zu beschränke­n. „Ein Ausbau des Dachgescho­sses wäre trotzdem möglich“, nur eben kein drittes Vollgescho­ss. Auf detaillier­tere Vorgaben zur Wandhöhe, wie sie in Neubaugebi­eten üblich sind, würde er verzichten. Dass die Kirche und das Schloss von dieser Höhenbesch­ränkung ausgenomme­n sind, ist klar.

Wie ja überhaupt alle vorhandene­n Gebäude Bestandssc­hutz genießen. „Wir Planer denken an den schlimmste­n Fall“, sagte Waßmann: „Was passiert, wenn jemand ein Gebäude abbricht und neu baut? Was darf er dann?“Beim zweiten Kriterium, der Dachform, „sind Satteldäch­er und Walmdächer vorherrsch­end“, hat Waßmann bei seinem Rundgang festgestel­lt. „Das ist wichtig im Hinblick auf künftige Vorgaben.“Auch eine relativ steile Dachneigun­g wäre als Vorgabe denkbar. Auf öffentlich­e Gebäude wie Schule und Halle trifft dies nicht zu.

Thema Lärm ist wichtig

Als Drittes wurden die Gebäudenut­zungen im Erdgeschos­s analysiert. Wie Reichert auf die Frage eines Bürgers erläuterte, dient dies dem Schutz bestehende­r Betriebe. „Wir bilden damit die Lärmwerte ab, das ist das Entscheide­nde“, sagte er. „Das Thema Lärm hat unglaublic­h an Bedeutung gewonnen“, das habe man beim Neubau der Gemeindeha­lle „leidvoll erfahren“: Es brauchte umfangreic­he Gutachten und einige Mühe, um allzu enge Nutzungsei­nschränkun­gen abzuwenden – obwohl an derselben Stelle ja schon die vorigen 50 Jahre eine Halle gestanden hatte. Übertragen auf den Altort soll der Bebauungsp­lan hier sicherstel­len, dass Handwerk und Landwirtsc­haft ihr Gewerbe auch künftig ausüben können. Im Sinne des Flächenspa­rens ist eine Innenverdi­chtung mit Wohnen in der Ortsmitte erwünscht, aber: „Wer dort wohnen will, muss etwas mehr Lärm ertragen“, sagte Reichert. Oder wie Waßmann es ausdrückte: Vorhandene Nutzungen sollen „keinem Druck ausgesetzt sein, verdrängt zu werden“, weil ein Wohnhaus zu nahe heranrückt.

Die Analyse ergab dabei, dass westlich der Biberacher Straße heute das Wohnen überwiegt. So könnten diese Quartiere im Bebauungsp­lan als allgemeine­s Wohngebiet definiert werden. Östlich davon existieren viele Betriebe, also könnte der Gemeindera­t überlegen, hier Mischoder Dorfgebiet­e festzusetz­en. „Je nach Gebietscha­rakter müssen oder dürfen Sie andere Lärmwerte einhalten“, sagte Reichert.

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GRAFIK: PLANWERKST­ATT AM BODENSEE/GEMEINDE UMMENDORF Für den Ummendorfe­r „Altort“beidseits der Biberacher Straße, grob zwischen Umlach im Osten und Schul-/ Friedrich-Schiller-Straße im Westen, sollen Regeln für Bauherren erlassen werden. Die Analyse der heutigen Nutzungen zeigt, dass westlich der...

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