Schwäbische Zeitung (Biberach)
Gefühle nicht erwidert: Mann schlägt Frau ins Gesicht
Amtsgericht Biberach hält 29-Jährigen wegen Schizophrenie für eingeschränkt schuldfähig – Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro
(häf) - Er soll eine Frau zweimal mit der Faust ins Gesicht geschlagen und in einer Spielothek einen Spielautomaten zerstört haben: Ein 29-Jähriger musste sich wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung vor dem Amtsgericht Biberach verantworten. Die Verhandlung gestaltete sich als schwierig, auch weil der Angeklagte laut einem vom Gericht bestellten Gutachter an Schizophrenie erkrankt ist.
Tatort beider Straftaten war Biberach. Laut Anklage hat der Mann aus nichtigem Anlass Anfang September vergangenen Jahres einer Frau in der Altstadt mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Täter und Geschädigte kannten sich. Zu Beginn dieses Jahres soll er dann in einer Spielothek einen Barhocker auf einen Spielautomaten geworfen haben, den Schaden bezifferte die Staatsanwaltschaft Ravensburg auf 2000 Euro.
Während der Beschuldigte die Sachbeschädigung einräumte, sagte
BIBERACH
er zu der Körperverletzung: „Es ist nicht wahr, dass ich zweimal mit der Faust ins Gesicht geschlagen habe.“Er habe die Frau mit der flachen Hand einmal auf den Schädel geschlagen. Zudem habe sie mit der Schubserei angefangen. Die ebenfalls vom Gericht vernommene Zeugin schilderte den Ablauf, wie in der Anklage beschrieben, wobei der zweite Schlag nicht gezielt gewesen sei. Beide berichteten von Menschen, die bei der Rangelei dazwischengegangen seien. Keine dieser Personen war jedoch zum Prozess geladen worden. Wie ein Polizist, der den Fall aufgenommen hatte, im Zeugenstand aussagte, hätten sich die Schlichter des Streits „wenig kooperativ gezeigt“.
Verbale Attacken im Vorfeld
Der Täter und die 22-jährige Geschädigte kennen sich, sie begegnen sich fast täglich in einer Einrichtung, die sich unter anderem um arbeitslose Jugendliche kümmert. Wie beide übereinstimmend sagten, waren sie im Vorfeld der Tat auf „einer gemeinsamen Sauftour“unterwegs. Bei dieser wies die Geschädigte die Annäherungsversuche des Angeklagten mit einem Ellenbogenschlag deutlich zurück. Seitdem, so berichtete eine Zeugin, hätten die beiden ein angespanntes Verhältnis gehabt. Am Tattag schaukelten sich verbale Attacken bis zu jenem körperlichen Angriff hoch. Wie dieser genau abgelaufen ist, dazu konnte die Zeugin keine Angaben machen, weil sie die Rangelei nicht beobachtet habe.
Abgesehen von den Aussagen der Zeugen war für die Urteilsfindung ein Psychiater von besonderer Bedeutung. Ein Gutachter sollte klären, inwiefern der Angeklagte schuldfähig ist. Denn der 29-Jährige leidet an Schizophrenie. Wegen Wahnvorstellungen musste der Geschädigte mehrmals stationär in einer entsprechenden Einrichtung im Landkreis behandelt werden. Das Problem an der Sache: Der Angeklagte, wie er auch vor Gericht sagte, sieht nicht ein, dass er krank ist. Medikamente nimmt er nicht ein, weil diese ihn wehrlos machten. Wenn er unter Einfluss der Medikamente stehe, werde er vergewaltigt, so der Beschuldigte. Mehrmals zweifelte er während des Prozesses die Glaubwürdigkeit des Gutachters an. Offenbar vermutet er bei jedem Menschen, dieser wolle ihm etwas Böses, was im Verlauf des Prozesses immer wieder deutlich wurde. Darüber hinaus sprach der Angeklagte von „Menschen, die seinen Kopf isolierten“oder „einem Freund, der aus seinem Körper herausredet“. Neben der Schizophrenie bescheinigte ihm der Gutachter eine Spielsucht sowie ein Problem mit Cannabiskonsum.
Inwiefern bei den Taten seine psychische Verfassung eine Rolle spielte, konnte der Gutachter nicht abschließend klären. Denn die Ausraster seien „auch normal psychologisch zu erklären“. Da sei die Wut über die Zurückweisung seiner Gefühle seitens der Frau und der Ärger über das verlorene Geld am Spielautomaten. Richter Ralf Bürglen sprach in der Urteilsbegründung von einer eingeschränkten Schuldfähigkeit. Ganz ohne Strafe ist der 29-Jährige somit nicht davongekommen, er muss 1000 Euro Geldstrafe (100 Tagessätze zu je zehn Euro) bezahlen.