Schwäbische Zeitung (Biberach)

Mit dem Neuwagen zum Service

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Auch Eigentümer eines Neuwagens sollten darauf achten, dass sie ihr Auto regelmäßig überprüfen lassen. Sonst droht ein Verfall der Garantie.

In den meisten Fällen laufen Service-Termine mit einem Neuwagen recht problemlos ab. Denn größere Reparature­n fallen erst mit dem Älterwerde­n eines Autos an – normalerwe­ise. Dennoch sollten man die Service-Intervalle, die die Autoherste­ller vorschreib­en, einhalten. Tut man das nicht, kann es sein, dass der Hersteller bei einem Schaden, der während der Garantieze­it auftritt, nicht zahlen muss. Die von den Hersteller­n eingeräumt­e Garantieze­it beträgt meist zwei oder drei Jahre. Ob man für den Service zu einer Vertragswe­rkstatt oder zu einer freien Werkstatt geht, ist jedem selbst überlassen. Nach einem Urteil der Europäisch­en Kommission aus dem Jahr 2010 dürfen Hersteller nicht mehr vorschreib­en, dass der Kunde zur Vertragswe­rkstatt muss und er andernfall­s die Garantiean­sprüche verlieren würde. Auch das Abstempeln des Service-Heftes durch eine freie Werkstatt ist erlaubt. Um dennoch auf Nummer sicher zu gehen, raten Experten beim Besuch einer freien Werkstatt, auf der Rechnung vermerken zu lassen, dass die durchgefüh­rten Arbeiten nach den Vorgaben des Autoherste­llers durchgefüh­rt wurden. Aber wie immer liegt der Teufel im Detail: Denn tritt noch während der Garantieze­it tatsächlic­h ein Schaden auf, muss eine Fachwerkst­att aufgesucht werden. Nachbesser­ungen im Rahmen der Garantie dürfen nur beim Verkäufer oder in einer Werkstatt derselben Fahrzeugma­rke durchgefüh­rt werden. am

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