Schwäbische Zeitung (Biberach)
Burka-Verbot trifft Hai-Maskottchen
Österreichische Polizei zeigt kostümierten Mann an und verlangt 150 Euro Strafe
WIEN (lia) - Das neue österreichische Verhüllungsverbot hat in den ersten Tagen nach Inkrafttreten nicht nur konservative Musliminnen getroffen. Bei einer Geschäftseröffnung in der Hauptstadt forderte die österreichische Polizei auch einen Mann im Hai-Kostüm auf, seine Kopfbedeckung abzunehmen und verlangte 150 Euro Strafe.
„Wir dachten natürlich, es wäre ein Scherz“, erklärt Eugen Prosquill, Geschäftsführer der Werbeagentur Warda-Network im Gespräch mit der „Schwäbischen Zeitung“. Sein Unternehmen promotete die Geschäftseröffnung des McSharkShops in Wien am Freitag. Als Werbegag sollte ein Mann im Hai-Kostüm Aufmerksamkeit auf sich ziehen. Doch stattdessen tauchten nach wenigen Stunden Polizisten auf, die den Hai festnehmen wollten.
„Wir mussten die Promotion abbrechen. Er war natürlich geschockt und musste nach Hause und das Kostüm ausziehen“, erzählt Prosquill. Der Werbeagentur spielt das jetzt in die Karten: „Für den Kunden haben wir den Vorfall natürlich dementsprechend ausgeschlachtet. Aber es ist doch schlimm, wenn so lächerliche Gesetze in Kraft treten.“
Gesicht zeigen
Seit dem 1. Oktober gilt das Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz in Österreich. Es schreibt vor, dass an allen öffentlichen Orten und in öffentlichen Gebäuden die Gesichtszüge nicht durch Kleidung oder andere Gegenstände verhüllt werden dürfen. Das schließt beispielsweise auch Verkleidungen und Schutzmasken ein.
Nur für bestimmte Berufsgruppen und bei traditionellen Veranstaltungen wie der Fasnet gibt es Ausnahmeregelungen. Das österreichische Innenministerium gab Ende September bekannt, dass auch Halloween unter diese Ausnahmen fällt.
Der Schal muss am Hals bleiben
Ein ähnliches Schicksal wie das des Hai-Maskottchens traf einen Demonstrationsteilnehmer, der sich mit einem Schal vermummte. Das berichtet die „Süddeutsche Zeitung“. Bei Kälte sieht das Gesetz zwar Ausnahmen vor, doch in diesem Fall war er wohl nicht vor den Polizisten sicher. Vergangene Woche sei außerdem eine Radfahrerin abgemahnt worden, die ihren Mund abends mit einem Schal vor dem kalten Fahrtwind schützen wollte, heißt es in dem Bericht weiter.
150 Euro kostet der Verstoß gegen das Verhüllungsverbot. Die Polizei hatte im Vorfeld angekündigt, sie wolle das neue Gesetz mit Fingerspitzengefühl umsetzen und erst einmal informieren und ermahnen. Wer dann allerdings die Gesichtsverhüllung nicht ablege, müsse unter Umständen mit zur Wache kommen.
Die Werbeagentur Warda-Network will in nächster Zeit vorerst keine Maskottchen mehr einsetzen. Auf ihrer Internetseite schreibt die Agentur: „Was wurde da erwartet? Ein Terrorist? Eine alte Frau? Oder vielleicht doch Manuel Neuer?“Prosquill gibt sich vorsichtig: „Wir wissen nicht, wie es mit dem Gesetz weitergeht. Erstmal die Haie flachhalten.“