Schwäbische Zeitung (Biberach)
Artenschutz ist nicht fanatisch
Zum Bericht „Rat bringt Baugebiet Hofäckerweg voran“, (SZ am 11. November) schreibt eine Leserin: Artenschutzgutachten sind nicht fanatisch, sondern rechtlich vorgeschrieben. Wirft man einen Blick auf die aktuellen Roten Listen, die den Gefährdungsgrad unserer Tiere und Pflanzen darlegen, sieht man schnell, dass es für die meisten Arten zunehmend eng wird. Das kann man wörtlich nehmen, denn eine der Hauptursachen für die drastischen Rückgänge der Populationen ist der Verlust von Lebensraum.
Nicht verwunderlich, wenn man sich die zunehmende Flächenversiegelung in unserer Landschaft anschaut. Zwar nahm laut statistischem Landesamt der tägliche Zuwachs an Verkehrs- und Siedlungsflächen im Ländle in den letzten Jahren stetig ab, dennoch wurden im Jahr 2016 immerhin noch jeden Tag 3,5 Hektar Fläche hierfür versiegelt. Flächen, die nicht nur unserer Natur, sondern auch der regionalen Landwirtschaft verloren gehen. Im bundesweiten Ranking bewegt sich Baden-Württemberg bei der Versiegelung sogar über dem Bundesdurchschnitt. Gut, dass es mit dem Bundesnaturschutzgesetz und der Bundesartenschutzverordnung rechtsverbindliche Regelungen gibt, die bei geplanten Bauvorhaben ein Mindestmaß an Schutz für die vorkommenden Tiere und Pflanzen einfordern.
Entsprechende Artenschutzbetrachtungen sind also nicht etwa „fanatisch“, wie von einem Gemeinderat dargestellt, sondern vielmehr rechtlich vorgeschrieben. Dies muss man respektieren. Eine etwas objektivere Betrachtung der Thematik würde ich von gewählten Entscheidungsträgern erwarten. Dass Kartierungen mit einem gewissen Zeitaufwand einhergehen, ist allen Akteuren von geplanten Bauvorhaben im Vorfeld bekannt.
Genauso wie die Möglichkeit, dass die Ergebnisse nicht immer ganz unproblematisch sein können. Aber die Untersuchungen dienen schließlich dem Schutz unserer Natur und damit auch unserem eigenen Wohl und nicht nur der Gewissensberuhigung.
Nicole Jüngling, Warthausen