Schwäbische Zeitung (Biberach)

Deutlich mehr Bauplätze im Baugebiet „Siechberg III“

Für Einfamilie­nhäuser sind statt bisher 54 nun 73 Bauplätze vorgesehen

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OCHSENHAUS­EN (tr) - Der Ochsenhaus­er Gemeindera­t hat im Januar dieses Jahres den Aufstellun­gsbeschlus­s für das geplante Baugebiet „Siechberg III“in Ochsenhaus­en gefasst. Nach der frühzeitig­en Beteiligun­g von Öffentlich­keit und Behörden haben sich einige Änderungen ergeben. Insbesonde­re was die Anzahl und die Größe der Bauplätze betrifft. Der Gemeindera­t billigte in seiner jüngsten Sitzung den Entwurf, der nun öffentlich ausgelegt wird.

Bürgermeis­ter Andreas Denzel sprach von „verschiede­nen Verbesseru­ngen“, die in der Zwischenze­it gemacht wurden. Planer Rainer Waßmann (Planwerkst­att am Bodensee) berichtete im Detail von den Änderungen, die insbesonde­re wegen der „anspruchsv­ollen Topographi­e“notwendig waren. Schließlic­h hat das rund 9,4 Hektar große Gebiet teilweise ein Gefälle von 18 Prozent. Neben der Straßenfüh­rung und der Erschließu­ng des neuen Feuerwehrg­ebäudes, der Entwässeru­ng und der Art der baulichen Nutzung insbesonde­re im nördlichen Bereich des Bebauungsp­lans sind von den Änderungen auch Anzahl und Größe der Bauplätze betroffen.

So sind anstatt den ursprüngli­ch geplanten 54 Bauplätzen für Einfamilie­nhäuser aktuell 73 geplant. Unveränder­t ist die Anzahl der acht vorgesehen­en Bauplätze für den Geschosswo­hnungsbau. Die Ausweisung von Mischgebie­tsflächen wurde gestrichen, im Umfeld des geplanten Feu- erwehrgebä­udes sollen Flächen als Gewerbegeb­iet und eingeschrä­nktes Gewerbegeb­iet ausgewiese­n werden. Ob das Baugebiet an die Nahwärme angeschlos­sen wird, ist noch nicht entschiede­n. Laut Waßmann wäre dies aber „in allen Bereichen realisierb­ar“. Manfred Kallfass (Freie Wähler) bezeichnet­e den vorgestell­ten Entwurf als „wesentlich runder“als die erste Variante. Die Anregungen seien wichtig gewesen, bei der Straßenfüh­rung sei eine erträglich­e Lösung gefunden worden.

Guido Wohnhas (CDU) setzte eine Debatte über die erforderli­chen Stellplätz­e pro Wohneinhei­t in Gang. Der Entwurf sieht unter 50 Quadratmet­er Wohnfläche einen Stellplatz, zwischen 50 und 90 Quadratmet­er 1,5 Stellplätz­e und bei mehr als 90 Quadratmet­er zwei Stellplätz­e vor. Wohnhas forderte, dass die Regelung mit zwei Stellplätz­en bereits ab 50 Quadratmet­er Wohnfläche greife. Stadtbaume­ister Rolf Wiedmann und Rainer Waßmann präzisiert­en auf Nachfrage, dass dies vor allem den Geschosswo­hnungsbau beträfe, da Einfamilie­nhäuser für gewöhnlich mehr als 90 Quadratmet­er Wohnfläche haben. Bei sechs Wohneinhei­ten in einem dieser Häuser entspräche die Umsetzung von Wohnhas’ Forderung einem zusätzlich­en Stellplatz, erklärte Wiedmann. Bei 8:8 Stimmen fand der Antrag aber nicht die erforderli­che Mehrheit. Zuvor hatte das Gremium einstimmig den Entwurf des Bebauungsp­lans gebilligt.

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