Schwäbische Zeitung (Biberach)
Paypal-Käuferschutz greift nicht immer
BGH: Paypal darf Streitigkeiten nicht entscheiden – Verkäufer kann Verkaufspreis einklagen
KARLSRUHE (dpa) - Bei einem Internet-Einkauf über Paypal hat im Streitfall nicht der Online-Bezahldienst das letzte Wort. Verkäufer können trotz des Paypal-Käuferschutzes später eine Zahlung einfordern, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch. Der Verkäuferschutz besagt: Wenn eine Ware nicht ankommt oder stark abweicht, bucht der Bezahldienst den gezahlten Kaufpreis zurück und belastet in gleicher Höhe das PaypalKonto des Verkäufers. Dagegen können Verkäufer klagen, unterstrich der BGH.
KARLSRUHE (dpa) - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich erstmals mit dem Käuferschutz beim OnlineBezahldienst Paypal befasst – und ein Machtwort gesprochen. Die höchsten deutschen Zivilrichter prüften anhand von zwei Fällen die Auswirkungen der Richtlinie und verhalfen Verkäufern zu ihrem Recht. Ist dadurch der Käufer geschwächt? Die Richter finden das nicht, Verbraucherschützer schon. Für Paypal ist noch offen, ob etwas geändert werden muss.
Was ist Paypal?
Mit dem Online-Bezahldienst können Verbraucher beim Shoppen im Internet ihre Waren bezahlen – nach einmaliger Registrierung und per Eingabe von Benutzername und Passwort. Die fälligen Beträge werden dann vom hinterlegten Girokonto oder der Kreditkarte abgebucht. Der Verkäufer hat den Betrag sofort auf seinem Paypal-Konto. Der USAnbieter hat in Deutschland fast 19 Millionen Kunden. Laut Kölner Handelsforschungsinstitut EHI nimmt Paypal mit einem Umsatzanteil von 17,2 Prozent bei den Online-Bezahlverfahren in Deutschland Rang drei ein – nach dem Kauf auf Rechnung und der Zahlung per Lastschrift.
Wann greift der Käuferschutz?
Wenn eine Ware nicht ankommt oder wesentlich von der Artikelbeschreibung abweicht, können Kunden den sogenannten Paypal-Käuferschutz beanspruchen. Dann bucht der Bezahldienst dem Käufer den gezahlten Kaufpreis zurück und belastet in gleicher Höhe das Paypal-Konto des Verkäufers.
Um was ging es bei den Streitfällen vor dem BGH?
Im ersten Fall (VIII ZR 83/16) hat eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts rund 600 Euro für ein auf der Internet-Plattform Ebay erstandenes Mobiltelefon über Paypal zurückbekommen. Der Käufer hatte angegeben, dass das unversicherte Päckchen nicht angekommen sei. Der Verkäufer klagte vor dem Landgericht Essen mit Erfolg auf Rückzahlung des Kaufpreises. Durch die vereinbarte Versandart (Versendungskauf) ging das Risiko eines Verlustes auf den Käufer über. Da nützte ihm auch der Käuferschutz nichts. Im zweiten Fall (VIII ZR 213/16) war ein Kunde nicht zufrieden mit einer in einem Online-Shop bestellten Metallbandsäge und erhielt den Kaufpreis von knapp 500 Euro ebenfalls über Paypal zurück. Die Klage des Verkäufers auf Kaufpreiszahlung
war vor dem Landgericht Saarbrücken erfolglos. Auf seine Revision hin verwies der BGH die Sache zur erneuten Verhandlung an das Landgericht zurück.
Was prüften die Karlsruher Richter konkret?
In beiden Verfahren ging es um die Frage, ob der Verkäufer den Käufer noch auf Kaufpreiszahlung verklagen kann, wenn Paypal das bereits gezahlte Geld zurückgebucht hat. Und es ging um Grundsätzliches: Der BGH hat einen Riegel davor geschoben, dass ein Privatunternehmen sich zu einer Art Richter in Kaufrechtsstreitigkeiten erhebt,
meint der auf Internetrecht und ECommerce spezialisierte Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke. Aus Sicht des BGH bleibt der Käufer bei einem erfolgreichen Antrag auf Paypal-Käuferschutz dennoch im Vorteil: Er bekommt den Kaufpreis nach wie vor zurück. Der Verkäufer muss klagen, um an sein Geld zu kommen.
Für wen ist das wichtig?
Für den Bezahldienst geht es um das Herzstück des Angebots für seine Kunden auf Käufer- und Verkäuferseite, sagt Paypal-Sprecherin Sabrina Winter. Auch Verbraucherschützer blickten gespannt nach Karlsruhe: „Mit der heutigen BGH-Entscheidung ist klar, dass sich das Käuferschutzprogramm von Paypal in seiner aktuellen Ausgestaltung auch gegen Verbraucherinnen und Verbraucher wenden kann“, meint Heike Schulze, Rechtsexpertin beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).
Welche Folgen könnte der BGHRichterspruch haben?
„Leider ist es nach dem Urteil möglich, dass Verbrauchern auch nach einer Entscheidung ihres Käuferschutzprogramms noch Ärger drohen kann“, meint Verbraucherschützerin Schulze. Im schlimmsten Fall koste eine zusätzliche direkte Auseinandersetzung mit dem Verkäufer nicht nur Zeit und Nerven. Sie könnten außerdem auf Zahlung des Kaufpreises verklagt werden und müssten dann die Kosten für den Prozess tragen. „Nun sind die Anbieter am Zuge, ihre Programme so auszugestalten, dass Verbraucher gut geschützt sind.“Paypal will nach Vorliegen der ausführlichen Urteilsbegründung entscheiden, ob etwas geändert werden muss. Rechtsanwalt Solmecke ist sicher: „Das interessengerechte Urteil wird den PaypalKäuferschutz verändern. Käufer, die einen erfolgreichen Antrag auf Käuferschutz gestellt haben, können sich nicht sicher sein, dass dieses durch Paypal gefundene Ergebnis Bestand haben wird.“
Betrifft der Richterspruch nur Paypal?
Nach Einschätzung des Berliner Fachanwalts für IT-Recht, Martin Schirmbacher, hat die höchstrichterliche Entscheidung große Bedeutung für die ganze Branche. Denn wie Paypal hat zum Beispiel auch Paydirekt, ein Gemeinschaftsprojekt der deutschen Banken, einen Käuferschutz. Das BGH-Urteil wird deshalb in jedem Fall ebenso auf andere Payment-Anbieter anzuwenden sein, meint auch Rechtsanwalt Solmecke.