Schwäbische Zeitung (Biberach)
Nicht lebend in den Kochtopf
Hummer müssen in der Schweiz betäubt werden
GENF (AFP/dpa/sz) - Neue Regeln für die Zubereitung einer Delikatesse: Hummer dürfen in Schweizer Restaurants künftig nicht mehr lebend in kochendes Wasser geworfen werden. Die Panzerkrebse müssen vor ihrer Zubereitung betäubt werden. Dies und andere Maßnahmen für mehr Tierschutz hat die Schweizer Regierung beschlossen. Die Verordnungen treten am 1. März in Kraft.
Die Hummer fühlen nach Meinung von Tierschützern und einigen Forschern durchaus Schmerz. Dem Magazin „Spiegel“sagte Robert Elwood, Zoologieprofessor von der Queen’s University in Belfast: „Ich kann nicht beweisen, dass Krebse Schmerz empfinden. Aber ich kann sagen: Die Art und Weise, wie Krebse reagieren, deutet auf die Existenz eines Schmerzempfindens hin. Sie zeigen all das Verhalten, das man zum Beispiel bei einem Hund erwarten würde, der auf gleiche Weise mit Stromstößen malträtiert würde.“Man könne davon ausgehen, dass Hummer und andere Krustentiere hochentwi- ckelte Nervensysteme besitzen und sehr leiden, wenn sie lebendig in kochendes Wasser geworfen werden, wie es in der Spitzengastronomie üblich ist.
Die Köche müssen die Hummer mit Stromstößen betäuben. Auch für den Transport gelten neue Regeln. Die Krustentiere dürfen zwar gekühlt, aber nicht mehr direkt auf Eis oder in Eiswasser transportiert werden. Zudem müssen im Wasser lebende Arten in ihrem natürlichen Milieu gehalten werden. „Ein Importverbot scheint hingegen nicht mehrheitsfähig. Der Nationalrat hat dies abgelehnt“, hieß es im Schweizer Rundfunk.
Die Schweiz hat auch strengere Regeln für den Handel mit Hunden erlassen und Geräte verboten, die den Hund am Bellen hindern sollen. Verschärft wurden die Vorgaben für Veranstaltungen mit Tieren sowie die Vorschriften für Tierversuche: Jedes Institut oder Labor, das Tierversuche durchführt, muss einen speziell ausgebildeten Tierschutzbeauftragten bestimmen.