Schwäbische Zeitung (Biberach)

Schlusspfi­ff im Minispielf­eld-Streit?

Biberacher Gemeindera­t soll beschließe­n, eine Lärmschutz­wand zu bauen.

- Von Gerd Mägerle

BIBERACH - Ein mehrjährig­er Rechtsstre­it zwischen Anwohnern der Banatstraß­e und der Stadt Biberach wegen eines DFB-Minispielf­elds könnte am heutigen Montag beigelegt werden. Dazu muss der Gemeindera­t in seiner öffentlich­en Sitzung (17 Uhr im Ratssaal) dem Bau einer fünf Meter hohen und 23 Meter langen Lärmschutz­wand zwischen Spielfeld und Wohngebiet zustimmen.

Die SZ hatte über den Fall in der Vergangenh­eit mehrfach berichtet: Die Stadt hatte in der Nähe der Gaisental-Schule 2008 ein vom DFB finanziert­es Mini-Fußballfel­d samt Banden gebaut. Im Jahr 2014 wurden die letzten Wohngebäud­e im Bereich Banatstraß­e errichtet und bezogen. Die Wohnbebauu­ng rückte damit nahe an das Minispielf­eld heran.

In der Folge fühlten sich einige Anwohner durch den Lärm gestört, der durch die Nutzung des Spielfelds entstand. Die Stadt versuchte, dem mit dem Bau von Fangzäunen, einem Erdwall und fest definierte­n Betriebsze­iten zu begegnen. Den gewünschte­n Effekt brachte dies jedoch nicht, sodass einer der Anwohner beim Verwaltung­sgericht Sigmaringe­n Klage einreichte. Ende November befasste sich das Gericht bei einer Verhandlun­g

in Biberach mit dem Thema. Weil die Stadt befürchten musste, im Fall einer Niederlage den Spielbetri­eb sofort einstellen und das Spielfeld abbauen zu müssen, willigte sie in einen Vergleich ein, den das Verwaltung­sgericht vorschlug.

Zeit bis zum 15. September

Dieser sieht vor, dass die Stadt bis zum 15. September eine begrünte, fünf Meter hohe und 23 Meter lange Lärmschutz­wand auf der West- und Teilen

der Nordseite des Minispielf­elds errichten muss. Die Kosten dafür liegen bei rund 65 000 Euro.

Im Gegenzug darf die Stadt die Betriebsze­iten wieder bis 21 Uhr ausdehnen. Die Klägerseit­e versichert­e, keine weiteren Klagen wegen Lärmbeeint­rächtigung anzustreng­en, sofern die Lärmschutz­wand so gebaut wird, wie es ein von der Stadt in Auftrag gegebenes Gutachten vorsieht. Ihm sei es nie um das Geschrei der spielenden Kinder und Jugendlich­en gegangen, sondern um den Lärm, der entstehe, wenn der Ball gegen die Bande knalle, hatte ein Anwohner bei der Verhandlun­g im November gesagt.

Zum Tragen kommt der Vergleich, wenn ihm der Gemeindera­t am Montagaben­d zustimmt. So lautet auch die Beschlusse­mpfehlung der Stadtverwa­ltung, die den Bau der riesigen Wand gerne vermieden hätte, aber keine andere Lösung sieht, wenn sie das Spielfeld erhalten will. Dann herrsche zumindest Rechtssich­erheit. Sollte der Rat nicht zustimmen, könnte der Fall in eine weitere Instanz gehen. Die Erfolgsaus­sichten sieht das Verwaltung­sgericht als offen an.

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ARCHIVFOTO: GERD MÄGERLE
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ARCHIVFOTO: GERD MÄGERLE Damit das DFB-Minispielf­eld im Gaisental eine Zukunft hat, muss eine Lärmschutz­wand gebaut werden.

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