Schwäbische Zeitung (Biberach)
Neue Halle in Haslach: Startschuss für Bebauungsplan
Roter Gemeinderat bringt planungsrechtliche Voraussetzung für den Neubau auf den Weg
ROT AN DER ROT - Der Roter Gemeinderat hat in der jüngsten Sitzung die Aufstellung eines Bebauungsplans mit Grünordnung für den Bau einer Mehrzweckhalle in Haslach beschlossen.
Ursprünglich war eine Sanierung der alten Halle angedacht. Eine Voruntersuchung hatte ergeben, dass die Sanierung der alten Halle wegen offensichtlicher Bauschäden wirtschaftlich nicht sinnvoll ist und diese daher abgerissen wird (die SZ berichtete). Die bisherige Mehrzweckhalle ist über einen Verbindungsbau an die Grundschule angebunden. Aufgrund der Hanglage wäre ein Neubau am bisherigen Hallenstandort aufwendig und kostenintensiv. Der Gemeinderat hatte am 31. Juli 2017 beschlossen, die neue Halle auf die jetzige, weiter von der Hangkante abgerückte Parkplatzfläche zu verlegen. Der Bereich der bisherigen Halle soll dann künftig für Parkplätze genutzt werden.
Firsthöhe zehn Meter
„Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens ist die Schaffung der erforderlichen baurechtlichen Voraussetzungen zum Bau einer neuen Mehrzweckhalle, als Ersatzbau der bestehenden Halle im Ortsteil Haslach“, schreibt die Verwaltung in der Sitzungsvorlage. Der Bebauungsplan hat einen Geltungsbereich von insgesamt 9400 Quadratmetern. Im Bauraum ist eine Firsthöhe mit zehn Metern ab Eingangsfußbodenhöhe auf einer Grundfläche von maximal 1500 Quadratmetern (aktueller Planungsstand 1200 Quadratmeter) zulässig.
Sind Fledermäuse da?
Diplomingenieur Stefan Hofer vom Büro Lars Consult stellte den Räten den Planvorentwurf vor und erklärte die wesentlichen Ziele des Bebauungsplans. Hierzu zählt unter anderem die Beachtung von artenschutzrechtlichen Belangen bei erforderlichen Baumfällungen und bei den Abbrucharbeiten der bisherigen Halle. „Bevor die Bagger anrücken, müssen wir schauen, ob Fledermäuse in der alten Halle wohnen“, sagte Hofer. Des Weiteren müsse der durch die Maßnahme erforderliche naturschutzfachliche Ausgleichsbedarf ermittelt werden und mit der Fachbehörde müsse ein Fällungsantrag abgestimmt werden.
In einer Präsentation zeigte Hofer die Bestandssituation und Pläne zur neuen Halle auf. Mit einer Auslegungsfrist von 30 Tagen, voraussichtlich ab Mitte März, wird die Öffentlichkeit über die Ziele der Planung unterrichtet. Nach Ablauf der Auslegungsfrist und der Behördenbeteiligung kann der Bauantrag gestellt werden.