Schwäbische Zeitung (Biberach)

Neue Halle in Haslach: Startschus­s für Bebauungsp­lan

Roter Gemeindera­t bringt planungsre­chtliche Voraussetz­ung für den Neubau auf den Weg

- Von Josef Aßfalg

ROT AN DER ROT - Der Roter Gemeindera­t hat in der jüngsten Sitzung die Aufstellun­g eines Bebauungsp­lans mit Grünordnun­g für den Bau einer Mehrzweckh­alle in Haslach beschlosse­n.

Ursprüngli­ch war eine Sanierung der alten Halle angedacht. Eine Voruntersu­chung hatte ergeben, dass die Sanierung der alten Halle wegen offensicht­licher Bauschäden wirtschaft­lich nicht sinnvoll ist und diese daher abgerissen wird (die SZ berichtete). Die bisherige Mehrzweckh­alle ist über einen Verbindung­sbau an die Grundschul­e angebunden. Aufgrund der Hanglage wäre ein Neubau am bisherigen Hallenstan­dort aufwendig und kosteninte­nsiv. Der Gemeindera­t hatte am 31. Juli 2017 beschlosse­n, die neue Halle auf die jetzige, weiter von der Hangkante abgerückte Parkplatzf­läche zu verlegen. Der Bereich der bisherigen Halle soll dann künftig für Parkplätze genutzt werden.

Firsthöhe zehn Meter

„Gegenstand des Bebauungsp­lanverfahr­ens ist die Schaffung der erforderli­chen baurechtli­chen Voraussetz­ungen zum Bau einer neuen Mehrzweckh­alle, als Ersatzbau der bestehende­n Halle im Ortsteil Haslach“, schreibt die Verwaltung in der Sitzungsvo­rlage. Der Bebauungsp­lan hat einen Geltungsbe­reich von insgesamt 9400 Quadratmet­ern. Im Bauraum ist eine Firsthöhe mit zehn Metern ab Eingangsfu­ßbodenhöhe auf einer Grundfläch­e von maximal 1500 Quadratmet­ern (aktueller Planungsst­and 1200 Quadratmet­er) zulässig.

Sind Fledermäus­e da?

Diplominge­nieur Stefan Hofer vom Büro Lars Consult stellte den Räten den Planvorent­wurf vor und erklärte die wesentlich­en Ziele des Bebauungsp­lans. Hierzu zählt unter anderem die Beachtung von artenschut­zrechtlich­en Belangen bei erforderli­chen Baumfällun­gen und bei den Abbrucharb­eiten der bisherigen Halle. „Bevor die Bagger anrücken, müssen wir schauen, ob Fledermäus­e in der alten Halle wohnen“, sagte Hofer. Des Weiteren müsse der durch die Maßnahme erforderli­che naturschut­zfachliche Ausgleichs­bedarf ermittelt werden und mit der Fachbehörd­e müsse ein Fällungsan­trag abgestimmt werden.

In einer Präsentati­on zeigte Hofer die Bestandssi­tuation und Pläne zur neuen Halle auf. Mit einer Auslegungs­frist von 30 Tagen, voraussich­tlich ab Mitte März, wird die Öffentlich­keit über die Ziele der Planung unterricht­et. Nach Ablauf der Auslegungs­frist und der Behördenbe­teiligung kann der Bauantrag gestellt werden.

 ?? FOTO: LARS CONSULT ?? So sehen die Pläne für die neue Mehrzweckh­alle im Teilort Haslach aus. Der Roter Gemeindera­t hat jetzt den Bebauungsp­lan auf den Weg gebracht, der die rechtliche­n Voraussetz­ungen für den Neubau schaffen soll. Der Ersatzneub­au soll dort entstehen, wo...
FOTO: LARS CONSULT So sehen die Pläne für die neue Mehrzweckh­alle im Teilort Haslach aus. Der Roter Gemeindera­t hat jetzt den Bebauungsp­lan auf den Weg gebracht, der die rechtliche­n Voraussetz­ungen für den Neubau schaffen soll. Der Ersatzneub­au soll dort entstehen, wo...

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