Schwäbische Zeitung (Biberach)
Ummendorf erhält erhoffte Bedarfsampel
Als Erleichterung für Fußgänger während der zweiten Phase der B-312-Vollsperrung
UMMENDORF - Die ruhigen Zeiten während der Winterpause der B-312Baustelle gehen bald zu Ende, doch für die vom Umleitungsverkehr geplagten Ummendorfer gibt es immerhin eine gute Nachricht: In der Häuserner Straße wird auf Höhe der Bushaltestelle die gewünschte Fußgänger-Bedarfsampel aufgestellt. Das geht aus der verkehrsrechtlichen Anordnung des Regierungspräsidiums (RP) Tübingen hervor.
Wenn frühestens vom 19. Februar an die Arbeiten zum Ausbau der B 312 zwischen Jordanbad und Ringschnait wieder aufgenommen werden, muss die Verkehrsachse in diesem Abschnitt erneut voll gesperrt werden. Wie schon 2017, wird der Verkehr in Fahrtrichtung Ochsenhausen/Memmingen über Ummendorf umgeleitet und in Ringschnait zurück auf die B 312 geführt. Die Umleitungsstrecke führt wie gehabt über die Jordan- und die Biberacher Straße in die Ortsmitte und hoch nach Häusern. Um die Belastung für die Bewohner abzufedern, soll die Fußgänger-Signalanlage in der Häuserner Straße auf Höhe der Bushaltestelle 24 Stunden täglich in Betrieb sein. Sie ist für die Autofahrer auf Dauergrün geschaltet. Fußgänger können per Knopfdruck ein grünes „Ampelmännchen“anfordern, dann springt das Signal für die Autofahrer schnell auf Rot.
Dafür hatte sich die Gemeinde bei den Behörden starkgemacht. Schon während des ersten B-312-Vollsperrung im vergangenen Jahr hatten die Verantwortlichen im Rathaus mehrere Vorschläge unterbreitet, um das unvermeidliche Mehr an Verkehr für die Ummendorfer erträglicher und sicherer zu gestalten – damals ohne Erfolg. Vor Weihnachten beschloss der Rat einen erneuten Vorstoß für die zweite Baustellenphase. Die höchste Priorität maß er der Fußgänger-Bedarfsampel an dieser Stelle zu. Andere Wünsche wie eine Querungshilfe für Fußgänger und Radler über die Jordanstraße oder Tempo 30 in der Grub- und Bachstraße wurden ganz bewusst hintangestellt, da sie als chancenlos oder nicht ganz so wichtig galten. Hiervon ist in der Anordnung des RP nichts enthalten.
In der Häuserner Straße wird bis nach der Einmündung der Bachstraße ein zeitlich eingeschränktes Halteverbot gelten. Außerhalb des Orts wird auf Höhe Häuserns Tempo 70 gelten, ein „Achtung Fußgänger“Schild fordert von Autofahrern erhöhte Aufmerksamkeit ein. Die Erlaubnis zum Aufstellen der entsprechenden Ampeln und Verkehrsschilder gilt bis Ende 2018.