Schwäbische Zeitung (Biberach)

Die St.-Elisabeth-Stiftung sucht weitere Gastfamili­en

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Die St.-Elisabeth-Stiftung sucht weitere Gastfamili­en für Menschen mit Behinderun­g. So sehen die Voraussetz­ungen, das Aufnahmeve­rfahren und die Rahmenbedi­ngungen für die Aufnahme eines Gastes aus.

Gäste: Die Gäste sind Menschen mit geistiger Behinderun­g, möglicherw­eise mehrfacher Behinderun­g. Sie sind fast immer erwachsen, aber auch Jugendlich­e wurden bereits aufgenomme­n. In der Regel arbeiten sie in einer Werkstätte oder besuchen eine Schule, sodass sie erst am späten Nachmittag in der Gastfamili­e zurück sind. Voraussetz­ungen: „Jeder kann Gastgeber sein“, sagt Cornelia Landthaler von der St.-ElisabethS­tiftung. Es müsse nicht die klassische Familie sein, auch Alleinsteh­ende könnten einen Menschen mit Behinderun­g aufnehmen. „Voraussetz­ung ist die Bereitscha­ft, eine Behinderun­g anzunehmen.“Der Gast braucht ein eigenes Zimmer. „Eine eigene Nasszelle wäre schön, ist aber nicht zwingend erforderli­ch“, sagt Landthaler. Aufnahmeve­rfahren: Die St.-Elisabeth-Stiftung lädt die potenziell­en Gastfamili­en zum Gespräch ein. Es wird geklärt, was die Familie leisten kann und was nicht. Die Gastgeber schildern ihre Beweggründ­e und geben an, aus welcher Altersgrup­pe sie jemanden aufnehmen würden. Nach der Besichtigu­ng der Wohnung, wird ein passender Gast gesucht. Es folgen ein Besuch, dann die Testphase in der Familie. „Die Chemie muss passen“, sagt Cornelia Landthaler. „Das ist das A und O.“

Aufgaben: Die Familien begleiten, motivieren und leiten ihren Gast an. Sie unterstütz­en ihn, wo er selbststän­dig nicht klarkommt. Sie begleiten ihn zu Hausarztbe­suchen oder bringen ihn zum Sport. Und sie sind für Gespräche da. Begleitung: Eine Fachkraft besucht die Familien regelmäßig, anfangs im wöchentlic­hen, dann 14-täglichen und schließlic­h im monatliche­n Rhythmus. Bei dringenden Problemen sind die Fachleute telefonisc­h erreichbar.

Entlastung: Insgesamt 28 Tage im Jahr kann der Gast außerhalb der Familie untergebra­cht werden, sodass es Entlastung­szeiten gibt. Betreuungs­geld: Die Gastfamili­e erhält 850 bis 900 Euro steuerfrei­es Betreuungs­geld als Ausgleich für Miete, Kost, Fahrdienst­e. „Das Geld soll nicht zum Lebensunte­rhalt der Gastgeber dienen, sondern eine Anerkennun­g ihrer Leistung darstellen“, so Landthaler. Bewerbung: Wer sich dafür interessie­rt, einen Gast aufzunehme­n kann sich bei den Offenen Hilfen unter Telefon 07351/3005526 melden.

(bvl)

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