Schwäbische Zeitung (Biberach)
Die St.-Elisabeth-Stiftung sucht weitere Gastfamilien
Die St.-Elisabeth-Stiftung sucht weitere Gastfamilien für Menschen mit Behinderung. So sehen die Voraussetzungen, das Aufnahmeverfahren und die Rahmenbedingungen für die Aufnahme eines Gastes aus.
Gäste: Die Gäste sind Menschen mit geistiger Behinderung, möglicherweise mehrfacher Behinderung. Sie sind fast immer erwachsen, aber auch Jugendliche wurden bereits aufgenommen. In der Regel arbeiten sie in einer Werkstätte oder besuchen eine Schule, sodass sie erst am späten Nachmittag in der Gastfamilie zurück sind. Voraussetzungen: „Jeder kann Gastgeber sein“, sagt Cornelia Landthaler von der St.-ElisabethStiftung. Es müsse nicht die klassische Familie sein, auch Alleinstehende könnten einen Menschen mit Behinderung aufnehmen. „Voraussetzung ist die Bereitschaft, eine Behinderung anzunehmen.“Der Gast braucht ein eigenes Zimmer. „Eine eigene Nasszelle wäre schön, ist aber nicht zwingend erforderlich“, sagt Landthaler. Aufnahmeverfahren: Die St.-Elisabeth-Stiftung lädt die potenziellen Gastfamilien zum Gespräch ein. Es wird geklärt, was die Familie leisten kann und was nicht. Die Gastgeber schildern ihre Beweggründe und geben an, aus welcher Altersgruppe sie jemanden aufnehmen würden. Nach der Besichtigung der Wohnung, wird ein passender Gast gesucht. Es folgen ein Besuch, dann die Testphase in der Familie. „Die Chemie muss passen“, sagt Cornelia Landthaler. „Das ist das A und O.“
Aufgaben: Die Familien begleiten, motivieren und leiten ihren Gast an. Sie unterstützen ihn, wo er selbstständig nicht klarkommt. Sie begleiten ihn zu Hausarztbesuchen oder bringen ihn zum Sport. Und sie sind für Gespräche da. Begleitung: Eine Fachkraft besucht die Familien regelmäßig, anfangs im wöchentlichen, dann 14-täglichen und schließlich im monatlichen Rhythmus. Bei dringenden Problemen sind die Fachleute telefonisch erreichbar.
Entlastung: Insgesamt 28 Tage im Jahr kann der Gast außerhalb der Familie untergebracht werden, sodass es Entlastungszeiten gibt. Betreuungsgeld: Die Gastfamilie erhält 850 bis 900 Euro steuerfreies Betreuungsgeld als Ausgleich für Miete, Kost, Fahrdienste. „Das Geld soll nicht zum Lebensunterhalt der Gastgeber dienen, sondern eine Anerkennung ihrer Leistung darstellen“, so Landthaler. Bewerbung: Wer sich dafür interessiert, einen Gast aufzunehmen kann sich bei den Offenen Hilfen unter Telefon 07351/3005526 melden.
(bvl)