Schwäbische Zeitung (Biberach)
Am Muttensweiler Weg entstehen 21 Bauplätze
Ingoldinger Gemeinderat billigt Bebauungsplan – Entwurf wird einen Monat ausgelegt
INGOLDINGEN - Das Baugebiet „Am Muttensweiler Weg“in Ingoldingen macht Fortschritte. Der Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung den Bebauungsplan gebilligt. Demnach sollen dort 21 Wohnhäuser entstehen. Zudem werden ein Versickerungsbecken und ein Spielplatz geplant. Auf den Gehweg an der Verbindungsstraße des Baugebiets soll verzichtet werden.
Das Baugebiet soll mit 15 Meter Abstand von der Straße nach Muttensweiler gebaut werden. Nach Angaben des Planers Roland Groß soll das bestehende natürliche Gelände grundsätzlich beibehalten werden. Dabei soll die Erdaufschüttung maximal einen Meter hoch werden. Mauern und Zäune dürfen höchstens 90 Zentimeter hoch und müssen mindestens einen halben Meter von der Straße entfernt sein. Groß schlug zudem vor, die Geschosshöhe auf neun Meter zu erhöhen, weil die Menschen immer größer werden. Dennoch sprach sich der Rat nach längerer Diskussion dafür aus, die Höhe auf 8,50 Meter zu begrenzen.
Nebengebäude zulässig
Insgesamt solle aber auch in diesem neuen Baugebiet das Bau- und Nachbarrecht gelten. Die vorgesehenen Garagen sind nach Norden ausgerichtet und in der Regel durch ebenerdige Zufahrten zu erreichen. Dabei ist auf wasserdurchlässige Beläge zu achten. Nicht überdachte Stellplätze auf den Grundstücksflächen sind verboten, dagegen ist die Errichtung eines Nebengebäudes bis zu einer bestimmten Größe durchaus vorgesehen.
Groß sprach sich in der Sitzung dagegen aus, die Auswahl der Pflanzen für den Bauherrn zu reglementieren. Es sind sowohl Einzelhäuser als auch Doppelhäuser möglich. Pro Wohngebäude sind maximal vier Wohnungen zulässig, bei einer Doppelhaushälfte maximal zwei Wohnungen. In dem geplanten Versickerungsbecken wird das Niederschlagswasser aufgefangen.
Das Baugebiet wird nach Paragraph 13 b Baugesetzbuch, also nach dem neuen vereinfachten Verfahren, umgesetzt. Damit ist laut Bürgermeister Jürgen Schell eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange nicht notwendig. Der Bebauungsplan wird jetzt für einen Monat ausgelegt. Für den Baubeginn und die Fertigstellung des neuen Wohngebiets in Ingoldingen sind noch keine Termine bekannt.