Schwäbische Zeitung (Biberach)
Wie Ulm gegen das Glücksspiel kämpft
In der Innenstadt dürfen keine neuen Wettbüros und Casinos gebaut werden
ULM - 42 Spielhallen gibt es in Ulm. Die Stadt will verhindern, dass weitere Casinos in der Innenstadt gebaut werden – und am liebsten einige der bestehenden Spielbanken schließen lassen. Bei letzterem Vorhaben hilft eine Gesetzesänderung: Das 2012 verabschiedete badenwürttembergische Glücksspielgesetz schreibt einen Mindestabstand von 500 Metern für Casinos vor. Der wird in Ulm vielerorts unterschritten (SZ berichtete).
Um weitere Spielhallen in der Innenstadt zu verhindern, hat der Gemeinderat jetzt einen neuen Bebauungsplan beschlossen. In der Vorlage heißt es: „Vergnügungsstätten haben die Tendenz, sich negativ auf das benachbarte Umfeld auszuwirken.“
Weil das Fischerviertel und das Donauviertel beliebt und attraktiv sind und die Bahnhofsgegend durch die neu entstehenden Sedelhöfe aufgewertet werden, will die Stadt eine solche Entwicklung unbedingt vermeiden.
Die Umgebung von Wohnungen und Geschäften soll möglichst ansprechend sein. Deswegen dürfen dort keine neuen Spielhallen und Wettbüros gebaut werden. Diese Regel gilt für das Gebiet südlich des Münsterplatzes, die Bebauung südlich der Neuen Mitte und die Häuser entlang der Blau.
Randlagen schützen
Schon seit mehreren Jahren versucht der Gemeinderat, den Bau neuer Spielhallen in der Innenstadt zu verhindern. Im 2013 beschlossenen Vergnügungsstättenkonzept ist die Rede davon, dass vor allem die innerstädtischen Randlagen vor einem drohenden Wertverlust geschützt werden müssen. Nur die Bahnhofstraße und die Hirschstraße seien in der Lage, die Störpotenziale für Wohnungen und Geschäfte aufzufangen.
Derzeit gibt es im künftigen Sperrgebiet für Spielbanken zwei Wettbüros: Eines in der Neuen Straße 46 und ein weiteres in der Neuen Straße 22. Letzteres wurde lange als Spielhalle genutzt und ist erst seit dem vergangenen Sommer ein Wettbüro. Beide genießen auch nach der Einführung der neuen Regeln Bestandschutz. Sie dürfen bleiben – aber nur so, wie sie derzeit aussehen. Die Betreiber dürfen diese Wettbüros also nicht umbauen, erweitern oder anders nutzen – zum Beispiel wieder als Spielhallen.
Dagegen lässt der Bestandschutz zu, die Geschäfte auszuweiten und zu verbessern, etwa in Hinblick auf die weiter zunehmende Digitalisierung. Unabhängig von diesem neuen Bebauungsplan für die Innenstadt prüft die Ulmer Verwaltung derzeit weiterhin, welche Spielbanken wegen des neuen Glücksspielgesetzes schließen müssen. Rainer Türke, Leiter der Abteilung Sicherheit, Ordnung und Gewerbe der Stadt Ulm, geht davon aus, dass die Stadt nur noch rund ein Drittel der jetzt 42 Zulassungen vergibt.
In den nächsten Wochen sollen die Bescheide verschickt werden – das hatte die Stadt bereits Mitte November 2017 angekündigt. Sofort schließen müsse aber keine der Spielbanken, sagt Türke. Denn die Stadt geht davon aus, dass die Betreiber dem widersprechen und möglicherweise sogar klagen werden. Ließe die Stadt die Casinos zusperren, könnten Schadenersatzzahlungen an die Unternehmer drohen.