Schwäbische Zeitung (Biberach)
Jetzt soll eine Petition den Nuxit stoppen
Nach der Schlappe im Neu-Ulmer Stadtrat will die Bürgerinitiative „So geht’s net!“sich an den bayerischen Landtag wenden
NEU-ULM/LANDKREIS - Jetzt soll der Streit um die Kreisfreiheit NeuUlms landesweit Wellen schlagen: Die Bürgerinitiative „Nuxit? So geht’s net!“will sich mit einer Petition an den bayerischen Landtag wenden. Das bestätigte einer der beiden Sprecher der Initiative, Klaus Rederer, am Donnerstag. „Wir wollen weiter machen und den Schwung, den wir uns erarbeitet haben, mitnehmen“, sagte Rederer am Tag nach der Schlappe im Stadtrat. Dieser hatte festgestellt, dass das angestrebte Bürgerbegehren zur Kreisfreiheit rechtlich unzulässig ist (wir berichteten).
Bei dem anschließenden Treffen der Initiative im Schlössle in Offenhausen sei die Stimmung trotz der Entscheidung des Stadtrats ausgelassen und positiv gewesen, sagte Rederer. „Die Leute sind heiß darauf, dass sie wieder rausgehen und Unterschriften sammeln.“
Doch diesmal soll die Aktion noch deutlich weiter gefasst werden. Unterschriften sollen in der ganzen Region gesammelt werden – für den Verbleib der Stadt Neu-Ulm im Landkreis. Details sollen in den nächsten Wochen erarbeitet werden. „Wir werden eine offene Diskussion im Vorstand führen“, so der Sprecher. Bis Mitte Juni soll eine Entscheidung getroffen werden. Doch die Richtung ist klar: „Wir waren uns einig, dass wir den Petitionsweg beschreiten werden.“Außerdem will die Initiative sämtliche bayerischen Landtagsabgeordneten anschreiben und über das Thema informieren sowie darüber, „was unsere Sicht der Dinge ist“.
Rechtsberatung läuft
Die Entscheidung über eine mögliche „Auskreisung“Neu-Ulms trifft allein die Staatsregierung. Das war auch ein Argument der Gutachter dafür, warum das Bürgerbegehren unzulässig sei – weil die Entscheidung über die Kreisfreiheit nicht im Wirkungskreis der Stadt liege. Auch wenn Neu-Ulm die Voraussetzungen für den Nuxit locker erfüllt: Es bleibt eine Ermessensentscheidung der Staatsregierung. Ein Rechtsanspruch auf Erklärung der Kreisfreiheit besteht nicht. Der Landtag muss außerdem zustimmen.
Parallel zu den Vorbereitungen für eine Petition wollen die Vertreter der Bürgerinitiative sich mit Rechtsanwälten in Augsburg treffen und beraten lassen. Dabei wollen sie eine Einschätzung bekommen, wie lange es dauern könnte, falls sie den Rechtsweg beschreiten und vors Verwaltungsgericht ziehen. Außerdem wollen sie erfahren, wie der aktuelle Stand in München ist, was also bislang im Innenministerium in Sachen Kreisfreiheit unternommen wurde. Ein weiteres Bürgerbegehren sei jedoch verworfen worden, sagte Klaus Rederer.
Landrat Thorsten Freudenberger (CSU) hält eine Petition für „eine interessante Option“, sagte er gestern auf Nachfrage unserer Zeitung. Denn inzwischen zeichne sich ja ab, dass der Ball jetzt beim Landtag liege. Für die Abgeordneten könne das Stimmungsbild der Bevölkerung eine demokratische Entscheidungshilfe sein. „Vor allem wäre es eine Meinungsäußerung der Betroffenen“, so der Landrat.
Freudenberger will sich nächste Woche mit den Fraktionsvorsitzenden des Kreistags treffen und mit ihnen über die Möglichkeit einer Eingabe an den Landtag sprechen. „Falls der Vorstoß auf Zustimmung stößt, werden wir mit Parteien und Aktionsbündnissen sprechen und schauen, wie wir weiter vorgehen“, sagte er. Freudenberger schwebt eine Massenpetition vor.
Gespräche in München
Auch die Vertreter der Charmeoffensive „Nur gemeinsam“wollen weiter für einen Verbleib Neu-Ulms im Landkreis werben und sich dazu an den Innenminister und die Fraktionen im Landtag wenden. „Es kann nicht im Interesse Bayerns sein, mit dem Austritt Neu-Ulms aus dem Kreis einen Präzendenzfall zu schaffen, der letztlich die Gebietsreform von 1971, die sich ja bestens bewährt hat, infrage stellen könnte“, so Sprecher Ulrich Hoffmann in einer Presseerklärung. Ähnlich hatte sich Christian Bernreiter, Präsident des bayerischen Landkreistags, kürzlich bei der Landkreisversammlung in Weißenhorn geäußert: „Wir wollen nicht, dass in Westschwaben ein Flächenbrand entfacht wird.“