Schwäbische Zeitung (Biberach)
Je mehr Mitglieder, desto mehr Zuschüsse
Gemeinde Hochdorf ändert Vereinsförderung
HOCHDORF - Über viele Jahre hat es vergebliche Anläufe und heiße Diskussionen gegeben, jetzt hat der Hochdorfer Gemeinderat eine neue Richtlinie zur Vereinsförderung beschlossen. Beliefen sich die direkten Zahlungen zuletzt auf 10 400 Euro jährlich, erwartet die Gemeinde, dass sich die künftig an Mitgliederzahlen orientierten Zuwendungen in Summe etwa verdoppeln werden.
Die Entscheidung fiel einstimmig und mehrere Räte sprachen von einer großzügigen Unterstützung, zumal die mittelbare Förderung durch das Überlassen von Räumen hinzukommt (deren Gegenwert beträgt ein Vielfaches). Bürgermeister Klaus Bonelli sagte: „Das kann sich sehen lassen, auch im Verglich mit anderen Gemeinden.“Vor allem hoben die Räte hervor, dass es jetzt ein transparentes System gebe. Die Vereinsvorstände bekommen die schriftliche Fassung und wissen, woran sie sind.
Bisher wurden Vereine pauschal gefördert. Zentrale Neuerung ist, dass sie von 1. Januar 2019 an jährlich zehn Euro pro aktivem Mitglied ab 18 Jahren erhalten. Bewusst fördert die Gemeinde die Jugendarbeit besonders: Für jedes aktive Mitglied bis 17 Jahre gibt es 35 Euro jährlich, die zweckgebunden für Jugendarbeit zu verwenden sind. Als Sonderfälle erhalten der VdK, Obst- und Gartenbauvereine, der Angelverein Lindenweiher und der Verein Lebensqualität Hochdorf 2,50 Euro pro Mitglied. Um den Verwaltungsaufwand für die Ehrenamtlichen gering zu halten, müssen sie nur alle drei Jahre einen neuen Antrag stellen. Auf die Zahlungen besteht kein Rechtsanspruch, bei finanziellen Engpässen behält sich die Gemeinde Kürzungen vor.
Einmalige Geldzuwendungen für Projekte und Investitionen soll es nicht geben. Da es sich um eine Richtlinie handelt, kann der Rat in Spezialfällen abweichen. Auf eine Frage von Christa Creutzfeldt hieß es, das Kreismusikfest 2020 in Hochdorf könnte ein solcher Sonderfall sein; so wie auch der Musikverein Unteressendorf für die Ausrichtung dieses Großereignisses 2013 Hilfe erhalten hatte.
Kirchen sind außen vor
Anträge können nur Gesamtvereine stellen, nicht einzelne Abteilungen. Die Vereine müssen ihre Haupttätigkeit im Gemeindegebiet ausüben und mehr als die Hälfte der Mitglieder hier wohnen. Kirchliche, politische und wirtschaftliche Gruppen werden nicht bezuschusst, auch die Feuerwehren nicht nach diesem System, ihre Ausstattung ist eine Pflichtaufgabe der Gemeinde.
Für Übungszwecke und eine Hauptversammlung pro Jahr dürfen Vereine Hallen und Räume, soweit möglich, kostenlos nutzen. Die Sporthalle in Hochdorf, die als Betrieb gewerblicher Art geführt wird, ist eine Ausnahme. Für Nebenkosten indes müssen sie zur Hälfte aufkommen, sie werden nach einem Flächenschlüssel auf die Nutzer umgelegt.