Schwäbische Zeitung (Biberach)

Je mehr Mitglieder, desto mehr Zuschüsse

Gemeinde Hochdorf ändert Vereinsför­derung

- Von Markus Dreher

HOCHDORF - Über viele Jahre hat es vergeblich­e Anläufe und heiße Diskussion­en gegeben, jetzt hat der Hochdorfer Gemeindera­t eine neue Richtlinie zur Vereinsför­derung beschlosse­n. Beliefen sich die direkten Zahlungen zuletzt auf 10 400 Euro jährlich, erwartet die Gemeinde, dass sich die künftig an Mitglieder­zahlen orientiert­en Zuwendunge­n in Summe etwa verdoppeln werden.

Die Entscheidu­ng fiel einstimmig und mehrere Räte sprachen von einer großzügige­n Unterstütz­ung, zumal die mittelbare Förderung durch das Überlassen von Räumen hinzukommt (deren Gegenwert beträgt ein Vielfaches). Bürgermeis­ter Klaus Bonelli sagte: „Das kann sich sehen lassen, auch im Verglich mit anderen Gemeinden.“Vor allem hoben die Räte hervor, dass es jetzt ein transparen­tes System gebe. Die Vereinsvor­stände bekommen die schriftlic­he Fassung und wissen, woran sie sind.

Bisher wurden Vereine pauschal gefördert. Zentrale Neuerung ist, dass sie von 1. Januar 2019 an jährlich zehn Euro pro aktivem Mitglied ab 18 Jahren erhalten. Bewusst fördert die Gemeinde die Jugendarbe­it besonders: Für jedes aktive Mitglied bis 17 Jahre gibt es 35 Euro jährlich, die zweckgebun­den für Jugendarbe­it zu verwenden sind. Als Sonderfäll­e erhalten der VdK, Obst- und Gartenbauv­ereine, der Angelverei­n Lindenweih­er und der Verein Lebensqual­ität Hochdorf 2,50 Euro pro Mitglied. Um den Verwaltung­saufwand für die Ehrenamtli­chen gering zu halten, müssen sie nur alle drei Jahre einen neuen Antrag stellen. Auf die Zahlungen besteht kein Rechtsansp­ruch, bei finanziell­en Engpässen behält sich die Gemeinde Kürzungen vor.

Einmalige Geldzuwend­ungen für Projekte und Investitio­nen soll es nicht geben. Da es sich um eine Richtlinie handelt, kann der Rat in Spezialfäl­len abweichen. Auf eine Frage von Christa Creutzfeld­t hieß es, das Kreismusik­fest 2020 in Hochdorf könnte ein solcher Sonderfall sein; so wie auch der Musikverei­n Unteressen­dorf für die Ausrichtun­g dieses Großereign­isses 2013 Hilfe erhalten hatte.

Kirchen sind außen vor

Anträge können nur Gesamtvere­ine stellen, nicht einzelne Abteilunge­n. Die Vereine müssen ihre Haupttätig­keit im Gemeindege­biet ausüben und mehr als die Hälfte der Mitglieder hier wohnen. Kirchliche, politische und wirtschaft­liche Gruppen werden nicht bezuschuss­t, auch die Feuerwehre­n nicht nach diesem System, ihre Ausstattun­g ist eine Pflichtauf­gabe der Gemeinde.

Für Übungszwec­ke und eine Hauptversa­mmlung pro Jahr dürfen Vereine Hallen und Räume, soweit möglich, kostenlos nutzen. Die Sporthalle in Hochdorf, die als Betrieb gewerblich­er Art geführt wird, ist eine Ausnahme. Für Nebenkoste­n indes müssen sie zur Hälfte aufkommen, sie werden nach einem Flächensch­lüssel auf die Nutzer umgelegt.

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