Schwäbische Zeitung (Biberach)
Biberloch bringt Pferd und Reiterin zu Fall
Mietingens Bürgermeister fordert mehr Handhaben, um Gefahren durch den Nager abzuwenden
MIETINGEN - Eine Reiterin aus Mietingen und ihr Pferd sind unweit der Dürnach in ein Biberloch geraten und gestürzt. Die Frau erlitt einen Schlüsselbeinbruch. Mietingens Bürgermeister Robert Hochdorfer hat den Vorfall zum Anlass genommen, in Briefen an das Landratsamt, den Landtagsabgeordneten Thomas Dörflinger (CDU) und den Gemeindetag Handhaben zu fordern, um Gefahren für die Bevölkerung durch die vom Gesetz geschützten Nager abwenden zu können.
Die verunglückte Frau – sie ist der Redaktion namentlich bekannt – beschreibt sich als erfahrene Reiterin, speziell in offenem Gelände. Am 15. September ritt sie mit zwei Bekannten aus. Von Mietingen ging es nach Sulmingen und auf einem Feldweg entlang der Dürnach nach Baltringen. „Es war schönes Wetter und das Terrain eben, da haben wir das Tempo beschleunigt“, berichtet die 54Jährige, die nicht an der Uferböschung, sondern auf der anderen Seite des Wegs unterwegs war, schon halb in einem abgeernteten Maisfeld.
Jählings trat die Stute in ein verdecktes Biberloch und stürzte. Die Reiterin schlug hart auf dem Boden auf; das rechte Schlüsselbein brach, sie musste operiert werden, bekam eine Stahlplatte eingesetzt, hat immer noch Schmerzen, kann wochenlang nicht arbeiten. „Mein Pferd hat sich zum Glück nichts gebrochen, aber schwere Prellungen“, berichtet sie. „Wir werden einiges einrenken müssen.“
„Das Loch war für mich nicht zu erkennen“, sagt die Mietingerin. Was sie erbost: „Wir schützen den Biber ohne Ende, bis wir seiner nicht mehr Herr werden. Das kann es nicht sein.“
Praktisch in jedem Graben
So sieht das auch Robert Hochdorfer. „Wir haben unzählige Biber auf unserer Gemarkung, praktisch in jedem wasserführenden Graben“, sagt Mietingens Bürgermeister. Ständig müssten die Bauhof-Mitarbeiter Löcher und Hohlräume verfüllen. Auf 20 000 Euro Kosten im Jahr summierten sich die dabei anfallenden Arbeits- und Maschinenstunden, „und das ist niedrig angesetzt“.
Die unterirdischen Gänge reichten nicht selten etliche Meter in die Umgebung der Wasserläufe hinein, sagt Hochdorfer. Es bestehe dringender Handlungsbedarf, wenn Menschen durch den Biber gefährdet seien. Dann müsse es möglich sein, das Tier zu vergrämen oder umzusiedeln. Bei der jetzigen Rechtslage in Baden-Württemberg könnten betroffene Kommunen indes nicht ausreichend reagieren.
Nach dem Hochwasser 2016, als ein Biberdamm brach und angestaute Wassermassen sich in die Aufhofer Straße und Richtung Ortsmitte ergossen und die Flut verschlimmerten, beantragte die Gemeinde Mietingen, die in diesem Bereich aktive Biberfamilie zu fangen und andernorts auszusetzen. „Das Land hielt das für unverhältnismäßig“, ärgert sich Hochdorfer. Das Regierungspräsidium lehnte den Antrag ab; dagegen klagte die Gemeinde 2017 vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen. Im ersten Quartal 2019 wolle sich das Gericht mit dem Fall beschäftigen, hieß es zuletzt.
Eine unschöne Erfahrung hat auch eine Mietingerin gemacht, die gern mit Walking-Stöcken unterwegs ist. Im Frühjahr fiel ihr auf einer Tour an der Rottum zwischen Mietingen und Schönebürg ein Loch in einem Feld auf. Kaum hatte sie es entdeckt, sackte ihr rechtes Bein weg – der Feldweg war unterhöhlt, auch dies eines Bibers Werk. „Ich bin mit dem linken Knie auf dem Boden aufgeschlagen“, erzählt die Frau. „Die Hose war kaputt und ich hatte eine offene Wunde, die genäht werden musste.“Seither sei es anders beim Walken, sagt die 53-Jährige: „Man schaut andauernd auf den Boden.“