Schwäbische Zeitung (Biberach)

IGI-Bürgerents­cheid wäre zulässig

Gemeindera­t müsste aber zustimmen – RP weist zudem Einwände zum Einglieder­ungsvertra­g zurück

- Von Andreas Spengler

WARTHAUSEN - Mit einem Artikel aus dem Höfer Eingemeind­ungsvertra­g wollte die Bürgerinit­iative (BI) „Schutzgeme­inschaft“Rißtal das geplante Industrieg­ebiet stoppen. Jetzt hat das Regierungs­präsidium (RP) Tübingen die Einwände geprüft und abgewiesen. Der Zweckverba­nd sei ordnungsge­mäß gegründet worden und die IGI-Planungen seien vereinbar mit dem Eingemeind­ungsvertra­g. Das RP hat dafür bestätigt, dass ein Bürgerents­cheid über das IGI rechtlich möglich wäre – unter bestimmten Voraussetz­ungen.

In dem Schreiben an die Gemeinde Warthausen und die Bürgerinit­iative führt das RP auf fünf Seiten aus, warum der Vertrag zurzeit keine Auswirkung auf die IGI-Planungen habe. Erst im Bauleitpla­nverfahren seien die Interessen des Ortsteils Höfen im Detail zu prüfen. Außerdem könne sich auch das Verbandsge­biet im späteren Verlauf ändern. Die Satzung schaffe dafür „ausdrückli­ch“die Möglichkei­t. „Das bedeutet, dass der Zweckverba­nd für den Fall, dass sich das Projekt an dem bisher vorgesehen­en Standort nicht verwirklic­hen lassen sollte, bereits nach seiner Satzung die Möglichkei­t hat, das Verbandsge­biet an einen anderen Ort einer Mitgliedsg­emeinde zu verlegen – wodurch jeder mögliche Konflikt mit der Eingemeind­ungsverein­barung entfiele“, heißt es in dem Schreiben.

Außerdem habe „ein Großteil der Fläche“des geplanten IGI zum Zeitpunkt, als der Vertrag in Kraft trat, gar nicht auf Warthauser sondern auf Äpfinger Gemarkung gelegen. Erst durch eine spätere Flurberein­igung erhielt der Ortsteil Höfen seinen heutigen Zuschnitt. Deshalb gelte die „Schutzwirk­ung“für einen wesentlich­en Teil des Ortsteils nicht mehr. Ohnehin sei „fraglich“, ob die Vereinbaru­ng „jegliche bauliche Entwicklun­g in dem Gebiet für alle Zeiten“ausschließ­e, heißt es in dem Schreiben. Die Formulieru­ng in dem Vertrag „nach Möglichkei­t“deute darauf hin, dass es sich eher um eine „Absichtser­klärung“handle.

Die BI sieht nun die Gemeinde in der Pflicht, die „Vertragsei­nhaltung im Bauleitpla­nverfahren zu prüfen“. Sollte das nicht geschehen, wolle man gerichtlic­h gegen die Gemeinde vorgehen, erklärt der BI-Vorsitzend­e Alfred Schlanser. Die Aussage des RP, dass nur ein kleinerer Teil des geplanten IGI auf der früheren Gemarkung Höfen gelegen habe, hält die BI dagegen für „nicht richtig“. Tatsächlic­h gehöre etwa die Hälfte des Gebiets zu Höfen beziehungs­weise zur Gemarkung Warthausen.

Rückenwind für Bürgerents­cheid

Rückenwind erhält dagegen die Forderung der Warthauser Bürgermeis­terkandida­ten Andreas Reiner und Christian Koch: Beide hatten einen Bürgerents­cheid zum IGI zur Diskussion gebracht. Das RP hat nun mit Verweis auf die Gemeindeor­dnung, Artikel 21, klargestel­lt, dass Bürgerbege­hren möglich seien – allerdings nur zur Aufstellun­g eines Bebauungsp­lans. Die IGI-Planungen befinden sich zurzeit noch auf der ersten Stufe der Bauleitpla­nung. Es gibt einen Beschluss zur Änderung des Flächennut­zungsplans. Die Aufstellun­g eines Bebauungsp­lans würde dann erst im zweiten Schritt folgen – dazu wäre ein Bürgerents­cheid rechtlich möglich.

Bislang hat aber auch die BI öffentlich kein Interesse an einem solchen Entscheid geäußert. Vorsitzend­er Schlanser hält es für fraglich, ob das notwendige Quorum erfüllt werden könnte. Zudem müsste der Gemeindera­t über die Zulässigke­it eines Bürgerbege­hrens entscheide­t. Dieser hatte sich zuletzt mehrheitli­ch für das IGI ausgesproc­hen. Währenddes­sen zeigt ein Blick über die Kreisgrenz­en, dass das Thema auch anderswo für Diskussion­en sorgt: In Rottenburg am Neckar stimmen die Bürger am 21. Oktober ab – über ein vergleichb­ares Gewerbegeb­iet.

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