Schwäbische Zeitung (Biberach)
IGI-Bürgerentscheid wäre zulässig
Gemeinderat müsste aber zustimmen – RP weist zudem Einwände zum Eingliederungsvertrag zurück
WARTHAUSEN - Mit einem Artikel aus dem Höfer Eingemeindungsvertrag wollte die Bürgerinitiative (BI) „Schutzgemeinschaft“Rißtal das geplante Industriegebiet stoppen. Jetzt hat das Regierungspräsidium (RP) Tübingen die Einwände geprüft und abgewiesen. Der Zweckverband sei ordnungsgemäß gegründet worden und die IGI-Planungen seien vereinbar mit dem Eingemeindungsvertrag. Das RP hat dafür bestätigt, dass ein Bürgerentscheid über das IGI rechtlich möglich wäre – unter bestimmten Voraussetzungen.
In dem Schreiben an die Gemeinde Warthausen und die Bürgerinitiative führt das RP auf fünf Seiten aus, warum der Vertrag zurzeit keine Auswirkung auf die IGI-Planungen habe. Erst im Bauleitplanverfahren seien die Interessen des Ortsteils Höfen im Detail zu prüfen. Außerdem könne sich auch das Verbandsgebiet im späteren Verlauf ändern. Die Satzung schaffe dafür „ausdrücklich“die Möglichkeit. „Das bedeutet, dass der Zweckverband für den Fall, dass sich das Projekt an dem bisher vorgesehenen Standort nicht verwirklichen lassen sollte, bereits nach seiner Satzung die Möglichkeit hat, das Verbandsgebiet an einen anderen Ort einer Mitgliedsgemeinde zu verlegen – wodurch jeder mögliche Konflikt mit der Eingemeindungsvereinbarung entfiele“, heißt es in dem Schreiben.
Außerdem habe „ein Großteil der Fläche“des geplanten IGI zum Zeitpunkt, als der Vertrag in Kraft trat, gar nicht auf Warthauser sondern auf Äpfinger Gemarkung gelegen. Erst durch eine spätere Flurbereinigung erhielt der Ortsteil Höfen seinen heutigen Zuschnitt. Deshalb gelte die „Schutzwirkung“für einen wesentlichen Teil des Ortsteils nicht mehr. Ohnehin sei „fraglich“, ob die Vereinbarung „jegliche bauliche Entwicklung in dem Gebiet für alle Zeiten“ausschließe, heißt es in dem Schreiben. Die Formulierung in dem Vertrag „nach Möglichkeit“deute darauf hin, dass es sich eher um eine „Absichtserklärung“handle.
Die BI sieht nun die Gemeinde in der Pflicht, die „Vertragseinhaltung im Bauleitplanverfahren zu prüfen“. Sollte das nicht geschehen, wolle man gerichtlich gegen die Gemeinde vorgehen, erklärt der BI-Vorsitzende Alfred Schlanser. Die Aussage des RP, dass nur ein kleinerer Teil des geplanten IGI auf der früheren Gemarkung Höfen gelegen habe, hält die BI dagegen für „nicht richtig“. Tatsächlich gehöre etwa die Hälfte des Gebiets zu Höfen beziehungsweise zur Gemarkung Warthausen.
Rückenwind für Bürgerentscheid
Rückenwind erhält dagegen die Forderung der Warthauser Bürgermeisterkandidaten Andreas Reiner und Christian Koch: Beide hatten einen Bürgerentscheid zum IGI zur Diskussion gebracht. Das RP hat nun mit Verweis auf die Gemeindeordnung, Artikel 21, klargestellt, dass Bürgerbegehren möglich seien – allerdings nur zur Aufstellung eines Bebauungsplans. Die IGI-Planungen befinden sich zurzeit noch auf der ersten Stufe der Bauleitplanung. Es gibt einen Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans. Die Aufstellung eines Bebauungsplans würde dann erst im zweiten Schritt folgen – dazu wäre ein Bürgerentscheid rechtlich möglich.
Bislang hat aber auch die BI öffentlich kein Interesse an einem solchen Entscheid geäußert. Vorsitzender Schlanser hält es für fraglich, ob das notwendige Quorum erfüllt werden könnte. Zudem müsste der Gemeinderat über die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens entscheidet. Dieser hatte sich zuletzt mehrheitlich für das IGI ausgesprochen. Währenddessen zeigt ein Blick über die Kreisgrenzen, dass das Thema auch anderswo für Diskussionen sorgt: In Rottenburg am Neckar stimmen die Bürger am 21. Oktober ab – über ein vergleichbares Gewerbegebiet.