Schwäbische Zeitung (Biberach)
Arbeitnehmer erhalten Recht auf Rückkehr in Vollzeit
BERLIN (AFP) - Arbeitnehmer haben ab dem kommenden Jahr das Recht, nach einer Teilzeitbeschäftigung wieder voll zu arbeiten. Der Bundestag billigte am Donnerstag mit den Stimmen der Großen Koalition das Gesetz zur Brückenteilzeit, das am 1. Januar in Kraft treten soll. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sagte in der Debatte, nach jahrelanger Diskussion werde die Neuregelung insbesondere Frauen den Weg aus der „Teilzeitfalle“ermöglichen.
In kleinen Betrieben gilt die Neuregelung jedoch nicht. Erst in Unternehmen mit mehr als 45 Arbeitnehmern haben Beschäftigte künftig Anspruch auf eine befristete Teilzeitphase, die zwischen einem und fünf Jahren dauern kann. Unternehmen, die zwischen 46 und 200 Arbeitnehmer haben, müssen allerdings je 15 Arbeitnehmern nur einem den Anspruch auf Brückenteilzeit gewähren.
Stellen können einen Antrag auf Brückenteilzeit Arbeitnehmer, die länger als sechs Monate im Unternehmen beschäftigt sind. Gründe für die Reduzierung, etwa die Pflege von Angehörigen oder die Erziehung von Kindern, müssen sie nicht angeben. Heil verwies darauf, dass die Koalition das Vorhaben bereits in der vorangegangenen Legislaturperiode beraten hatte. Es war an den Bedenken der Union gescheitert. „Wir können heute sagen: Wir haben uns durchgesetzt“, sagte der SPD-Politiker.