Schwäbische Zeitung (Biberach)
Staatsanwalt ermittelt gegen AfD-Politikerin Weidel
Bundestag hebt Immunität der Abgeordneten auf – Kreisverband Bodensee rechnet nicht mit Anklage
STUTTGART - Die Staatsanwaltschaft Konstanz hat wie angekündigt Ermittlungen gegen die AfDFraktionschefin Alice Weidel eingeleitet. Daneben laufen bereits Ermittlungen gegen drei weitere Mitglieder des Kreisverbands Bodensee. Das teilte die Staatsanwaltschaft am Dienstag mit.
Es besteht der Anfangsverdacht, dass Weidel und drei weitere Angehörige des Kreisvorstands gegen das Parteiengesetz verstoßen haben. Es geht um Spenden aus dem Ausland an den Kreisverband. Bevor die Staatsanwälte gegen Weidel ermitteln durften, mussten sie dies dem Bundestag mitteilen und 48 Stunden abwarten. Erst danach ist die Immunität von Abgeordneten aufgehoben. Diese schützt sie zunächst vor Strafverfolgung. Weidel hat bisher alle Vorwürfe zurückgewiesen.
Die AfD hatte bestätigt, 2017 mehr als 130 000 Euro von einem Unternehmen aus der Schweiz bekommen zu haben. Der Geschäftsführer der Firma teilte mit, er habe die Spende als Gefallen für einen Geschäftsfreund über seine Konten laufen lassen. Noch ist unbekannt, wer der Gönner war. Spenden von Nicht-EUAusländern dürfen Parteien nicht annehmen oder müssen sie an die Bundestagsverwaltung weiterleiten. Ausnahme: Das Geld kommt von einem deutschen Staatsbürger. Spenden über 50 000 Euro müssen dem Bundestag gemeldet werden. Weidels Kreisverband Bodensee hatte dies nicht getan. Das Geld wurde in die Schweiz zurücküberwiesen, aber erst mehrere Monate nach Eingang.
Sollte sich der Verdacht bestätigen, drohen Weidel und ihren Parteifreunden bis zu drei Jahre Gefängnis. Damit rechnet Hans Hausberger, Beisitzer im Kreisvorstand, nicht. „Die Ermittlungen werden die Sache rasch aufklären“, sagte er der „Schwäbischen Zeitung“. Der Kreisvorstand habe weder vorsätzlich noch fahrlässig getäuscht oder Berichte gefälscht.
Er macht wie der Kreisverband den Landesschatzmeister der AfD, Frank Kral für den Umgang mit der Spende verantwortlich. Dieser habe der Kreisschatzmeisterin mitgeteilt, die Spende sei in Ordnung. Kral wies die Vorwürfe am Dienstag erneut zurück. „In Gesprächen mit der Schatzmeisterin wurde mir stets der Eindruck vermittelt, es handle sich beim Spender um einen Deutschen. Damit wäre die Spende rechtlich in Ordnung“, so Kral. Er solle jetzt als Sündenbock dienen.