Schwäbische Zeitung (Biberach)
Gericht verhängt lebenslange Haft
Verurteilter Pakistaner lebte seit 2015 im Landkreis Biberach
BIBERACH - Zu lebenslanger Haft hat das Landgericht Konstanz am Montag einen 26-jährigen Asylbewerber aus Pakistan verurteilt, der seit 2015 in Biberach und Bad Schussenried lebte (SZ berichtete).
Im Mai ermordete er heimtückisch und äußerst brutal einen 57-jährigen Bekannten, bei dem er im Raum Singen (Kreis Konstanz) zu Besuch war. Ihm half er gelegentlich beim Verkauf von Militärkleidung auf verschiedenen Märkten. Nach einem gemeinsamen Abendessen fühlte sich der 26Jährige von Bemerkungen des aus Indien stammenden Gastgebers provoziert. Sein Bekannter, der der Sikh-Religion angehörte, habe ihn als Muslim beleidigt, erklärte der Angeklagte vor Gericht. Er habe behauptet, der Koran bestehe aus lauter Lügen und Muslime seien üble Tierquäler. Er habe nur gewollt, dass er endlich damit aufhört.
Nach der Beweisaufnahme stand fest, dass sich der Täter schließlich aus der Küche ein Hackmesser geholt hatte. Damit überfiel er den arglos vor dem Fernseher sitzenden 57Jährigen und zertrümmerte ihm mit 30 Hieben den Schädel. Eine Gerichtsmedizinerin ging davon aus, dass das Tatopfer bereits nach den ersten beiden Hieben bewusstlos war. Der Täter hackte anschließend noch weitere 30 Mal auf den Körper des am Boden liegenden Mannes ein.
Vor Gericht sagte der Angeklagte, er habe sich nach der Tat, die er so nicht beabsichtigt habe, übergeben müssen. Nachdem er sich gewaschen und umgekleidet hatte, stieg er noch am selben Abend in den Zug nach Stuttgart. Von dort aus floh er nach Spanien. Die verstümmelte Leiche des 57-Jährigen wurde erst eine Woche später von einer Nachbarin gefunden.
Zunächst geriet der Sohn des Toten in Verdacht. Mit ihm hatte der als schwierig beschriebene 57-Jährige öfter Auseinandersetzungen gehabt. Nach weiteren Ermittlungen entpuppte sich dann aber der Angeklagte als Haupttatverdächtiger. Aufgrund von Handyauswertungen und durch die Überwachung seines deutschen Bankkontos gelang es schließlich, ihn in Spanien festzunehmen. Der 26-Jährige legte ein Geständnis ab.
Der Vertreter der Staatsanwaltschaft hatte die Tat zwar nahe am Mord gesehen, jedoch nach dem Zweifelsgrundsatz auf eine Verurteilung wegen Totschlags plädiert. Er beantragte zwölf Jahre Haft. Das Gericht sah dagegen das Mordmerkmal der objektiven und subjektiven Heimtücke als eindeutig erfüllt und verhängte lebenslange Haft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es ist damit zu rechnen, dass der 26-Jährige nach Verbüßung eines Teils der Haftstrafe abgeschoben wird.