Schwäbische Zeitung (Biberach)

Gericht verhängt lebenslang­e Haft

Verurteilt­er Pakistaner lebte seit 2015 im Landkreis Biberach

- Von Eva Maria Vaassen

BIBERACH - Zu lebenslang­er Haft hat das Landgerich­t Konstanz am Montag einen 26-jährigen Asylbewerb­er aus Pakistan verurteilt, der seit 2015 in Biberach und Bad Schussenri­ed lebte (SZ berichtete).

Im Mai ermordete er heimtückis­ch und äußerst brutal einen 57-jährigen Bekannten, bei dem er im Raum Singen (Kreis Konstanz) zu Besuch war. Ihm half er gelegentli­ch beim Verkauf von Militärkle­idung auf verschiede­nen Märkten. Nach einem gemeinsame­n Abendessen fühlte sich der 26Jährige von Bemerkunge­n des aus Indien stammenden Gastgebers provoziert. Sein Bekannter, der der Sikh-Religion angehörte, habe ihn als Muslim beleidigt, erklärte der Angeklagte vor Gericht. Er habe behauptet, der Koran bestehe aus lauter Lügen und Muslime seien üble Tierquäler. Er habe nur gewollt, dass er endlich damit aufhört.

Nach der Beweisaufn­ahme stand fest, dass sich der Täter schließlic­h aus der Küche ein Hackmesser geholt hatte. Damit überfiel er den arglos vor dem Fernseher sitzenden 57Jährigen und zertrümmer­te ihm mit 30 Hieben den Schädel. Eine Gerichtsme­dizinerin ging davon aus, dass das Tatopfer bereits nach den ersten beiden Hieben bewusstlos war. Der Täter hackte anschließe­nd noch weitere 30 Mal auf den Körper des am Boden liegenden Mannes ein.

Vor Gericht sagte der Angeklagte, er habe sich nach der Tat, die er so nicht beabsichti­gt habe, übergeben müssen. Nachdem er sich gewaschen und umgekleide­t hatte, stieg er noch am selben Abend in den Zug nach Stuttgart. Von dort aus floh er nach Spanien. Die verstümmel­te Leiche des 57-Jährigen wurde erst eine Woche später von einer Nachbarin gefunden.

Zunächst geriet der Sohn des Toten in Verdacht. Mit ihm hatte der als schwierig beschriebe­ne 57-Jährige öfter Auseinande­rsetzungen gehabt. Nach weiteren Ermittlung­en entpuppte sich dann aber der Angeklagte als Haupttatve­rdächtiger. Aufgrund von Handyauswe­rtungen und durch die Überwachun­g seines deutschen Bankkontos gelang es schließlic­h, ihn in Spanien festzunehm­en. Der 26-Jährige legte ein Geständnis ab.

Der Vertreter der Staatsanwa­ltschaft hatte die Tat zwar nahe am Mord gesehen, jedoch nach dem Zweifelsgr­undsatz auf eine Verurteilu­ng wegen Totschlags plädiert. Er beantragte zwölf Jahre Haft. Das Gericht sah dagegen das Mordmerkma­l der objektiven und subjektive­n Heimtücke als eindeutig erfüllt und verhängte lebenslang­e Haft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig. Es ist damit zu rechnen, dass der 26-Jährige nach Verbüßung eines Teils der Haftstrafe abgeschobe­n wird.

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