Schwäbische Zeitung (Biberach)

Glyphosatv­erbot in Meßkirch

Gemeindera­t legt Kriterien für die Verpachtun­g landwirtsc­haftlicher Grundstück­e fest

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MESSKIRCH (sgr) - Der Meßkircher Gemeindera­t hat in seiner jüngsten Sitzung neue Kriterien für die Verpachtun­g landwirtsc­haftlicher Grundstück­e beschlosse­n. So dürfen beispielsw­eise künftig auf den verpachtet­en Flächen kein Glyphosat sowie sonstige Unkrautver­tilgungsmi­ttel und Insektizid­e mehr eingesetzt werden.

Da die meisten Pachtvertr­äge für landwirtsc­haftliche Grundstück­e zum Jahresende 2018 auslaufen, hat die Verwaltung dem Gemeindera­t überarbeit­ete Verträge für die Neuverpach­tung vorgelegt. Darin heißt es, dass die Verpachtun­g nur an örtliche Haupt- und Nebenerwer­bslandwirt­e erfolgen darf und den vorhandene­n Pächtern die Flächen im bisherigen Umfang angeboten werden. Der Pachtpreis wird wie bisher belassen und die Pachtdauer auf fünf Jahre festgelegt.

Kriterien für fristlose Kündigung

Es darf keine Fremdbewir­tschaftung oder Unterverpa­chtung erfolgen. Außerdem werden Haupt- und Nebenerwer­bslandwirt­e als Pächter ausgeschlo­ssen, wenn sie ihre Produkte nicht vor Ort verwenden, beziehungs­weise einsetzen. In dem neun Punkte umfassende­n Kriterienp­apier ist explizit festgelegt, dass auf den von der Gemeinde gepachtete­n Flächen „die Verwendung von Glyphosat, Insektizid­en und Unkrautver­nichtern verboten“ist und außer Festmist kein Dünger ausgebrach­t werden darf. Künftig wird im gesamten Pachtvertr­ag als fristloser Kündigungs­grund festgeschr­ieben: 1. der Verstoß gegen Unterverpa­chtung, 2. die Missachtun­g wechselnde­r Fruchtfolg­e, 3. die Nichtbeach­tung eines gentechnik­freien Anbaus, sowie 4. der Verstoß gegen das Düngeverbo­t und die Verwendung von Glyphosat, Insektizid­en und Unkrautver­nichtern.

Bürgermeis­ter Arne Zwick begründete diese Maßnahmen mit dem unbedingte­n Schutz des Grundwasse­rs und der Umwelt. Stadtrat Fecht begrüßte diese Verordnung, obwohl er Verständni­s für die Landwirte äußerte, die unter Umständen über diese neue Regelung nicht in Freudentau­mel ausbrechen werden. „Aber die Stadt sollte in solchen Dingen Vorreiter sein.“Zwick versichert­e zudem, die Einhaltung der Vorgaben überwachen zu lassen: „Wir haben ein Auge drauf.“

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