Schwäbische Zeitung (Biberach)
Grüninger wehren sich gegen Grundstücksnutzung
Bau der neuen Stromtrasse um Riedlingen: Heute Verhandlung im Riedlinger Rathaus
RIEDLINGEN - Der Spatenstich für die Erneuerung der Stromtrasse zwischen Reutlingen und Herbertingen ist kürzlich in Sonderbuch erfolgt. Doch in Riedlingen ist das Thema juristisch noch nicht abgearbeitet. Denn die Grüninger Grundstückseigner, auf deren Boden künftig die Masten stehen sollen, haben noch keine Baugenehmigung erteilt. Darüber wird nun heute, Donnerstag, im Riedlinger Rathaus verhandelt.
Der Trassenbetreiber, die Firma Amprion, hat aufgrund der fehlenden Erlaubnis der Grüninger Grundstückseigner ein sogenanntes vorzeitiges Besitzeinweisungsverfahren beim Regierungspräsidium Tübingen angestrengt. Ziel des Verfahrens ist es, dass Amprion mit den Bauarbeiten beginnen und Fundamente für Masten erstellen kann, obwohl das Unternehmen noch nicht im Eigentum der Flächen der neuen „Umfahrungstrasse“zwischen Grüningen und Riedlingen ist.
Sonderveröffentlichung
Die sechs beteiligten Grundstückseigentümer wurden nun zu der Verhandlung ins Riedlinger Rathaus geladen, wie der Sprecher der Grüninger Bürgerinitiative Robert Halbherr berichtet. Im Vorfeld haben die betroffenen Eigentümer die Möglichkeit, ihre Stellungnahme abzugeben. Halbherr kann nicht nachvollziehen, wieso dieses Verfahren nun angestrengt und die Verhandlung nun stattfinden muss. Denn schließlich stehe die kalte Jahreszeit vor der Tür, sodass die Baumaßnahmen sich wahrscheinlich sowieso ins Frühjahr verschieben.
Auch wehrt er sich gegen die Worte, die in Sonderbuch beim Spatenstich für die Gesamtmaßnahme gefallen seien. Dass in „Riedlingen und Sonderbuch in großem Ausmaß und gutem Austausch Einvernehmen“erzielt worden sei, hieß es dort. Das könne in Sonderbuch richtig sein, nicht aber in Riedlingen, so Halbherr – der von einem Einvernehmen nichts wissen mag. Auch die „vorbildliche Zusammenarbeit im Genehmigungsverfahren“, die der Regierungsvizepräsident Utz Remlinger betont hatte, will Halbherr so nicht stehen lassen.
Am Nikolaustag wird deshalb im Riedlinger Rathaus nichtöffentlich verhandelt. Eine sogenannte Enteignungskommission, bestehend aus einem Vorsitzenden aus dem Regierungspräsidium und zwei ehrenamtlichen Beisitzern, wird die Verhandlung führen und – sollte es zu keinem Ausgleich kommen – an diesem Tag entscheiden.
Gütliche Einigung angestrebt
Bei der Verhandlung werde zunächst versucht, eine gütliche Einigung zu erzielen, sagt Dirk Abel, Pressesprecher des Regierungspräsidiums – etwa über die Entschädigung, die die Grundstückseigentümer erhalten sollen. Erst wenn dies scheitert, wird es eine Entscheidung geben. Gegen diese Entscheidung könnte vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen geklagt werden – mit eigenem Prozessrisiko. Und eine Klage an sich hat noch keine aufschiebende Wirkung, diese müsste zusätzlich beantragt werden.