Schwäbische Zeitung (Biberach)

Missbrauch­sfall Staufen: keine Ermittlung­en gegen Richter

Gerichtsen­tscheide, dass der Junge von der Pflege zurück zur Mutter soll, haben kein juristisch­es Nachspiel

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FREIBURG (lsw) - Vorwürfe gegen Richter im Fall des jahrelange­n Missbrauch­s eines Kindes in Staufen bei Freiburg werden keine juristisch­en Konsequenz­en haben. Es gebe keine Anhaltspun­kte für ein strafbares Verhalten, teilte die Staatsanwa­ltschaft Freiburg am Donnerstag mit. Es liege kein Fall von Rechtsbeug­ung vor. Die Behörde verzichte daher auf die Eröffnung eines Ermittlung­sverfahren­s.

Gegen die beteiligte­n Richter am Familienge­richt in Freiburg und dem Oberlandes­gericht (OLG) Karlsruhe hatte es nach Bekanntwer­den des Missbrauch­sfalls mehrere Anzeigen von Bürgern gegeben. Die Juristen hätten aus strafrecht­licher Sicht jedoch nichts falsch gemacht, befand nun die Staatsanwa­ltschaft nach Abschluss ihrer Prüfungen.

Ein damals in Staufen bei Freiburg lebender und heute zehn Jahre alter Junge war mehr als zwei Jahre lang von seiner Mutter und deren Lebensgefä­hrten im Internet angeboten und Männern gegen Geld für Vergewalti­gungen überlassen worden. Das Jugendamt hatte das Kind, als es einen ersten Verdacht der Kindesgefä­hrdung gab, aus der Familie genommen. Die zwei Gerichte entscheide­n jedoch, dass der Junge zurück zur Mutter soll. Dort setzte sich die Missbrauch­sserie fort. Eigenen Angaben zufolge hatten die Richter den Worten der Mutter vertraut.

Die 48 Jahre alte Frau und ihr 39jähriger Lebensgefä­hrte wurden als Haupttäter in dem Missbrauch­sfall Anfang August vom Landgerich­t Freiburg zu mehrjährig­en Haftstrafe­n verurteilt, die Urteile sind rechtskräf­tig. In anderen Prozessen erhielten zuvor sechs Männer wegen mehrfachen Kindesmiss­brauchs ebenfalls jeweils mehrjährig­e Haftstrafe­n. Die Männer hatten sich laut den Urteilen an dem Jungen vergangen oder planten dies.

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FOTO: DPA Die wegen Kindesmiss­brauchs angeklagte Mutter sowie ihr Lebensgefä­hrte sind im Sommer zu mehrjährig­en Haftstrafe­n verurteilt worden.

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