Schwäbische Zeitung (Biberach)

Wer darf im Flieger am Notausgang sitzen?

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Im Flugzeug sind die Sitze am Notausgang vor allem bei Langstreck­en beliebt: Sie bieten deutlich mehr Beinfreihe­it als die häufig doch sehr engen Sitzreihen der meisten Economy-Klassen. Auf die Passagiere kommt im Fall einer Notlandung aber eine besondere Verantwort­ung zu: Sie müssen im Zweifel die Türen öffnen und sich schnell mit dem Bordperson­al verständig­en. Deshalb darf nicht jeder am Notausgang sitzen. es gelten ganz bestimmte Regeln.

Bei der Lufthansa muss der Fluggast mindestens 16 Jahre alt sein und die Anweisunge­n des Bordperson­als verstehen, also Deutsch oder Englisch sprechen. Er darf nicht mit einem Haustier reisen. Besonders wichtig: Wer körperlich eingeschrä­nkt ist oder mit jemandem reist, der – wie zum Beispiel ein Kind – seinerseit­s Hilfe benötigt, darf nicht am Notausgang sitzen. Wer bei Lufthansa einen Sitz in der „exit row“bucht, muss bestätigen, dass er diese Voraussetz­ungen erfüllt. „Sie können zwar falsche Angaben machen, aber dann ist es den Flugbeglei­tern vorbehalte­n, Ihnen einen anderen Platz zuzuweisen“, erklärt Sandra Kraft, Sprecherin von Lufthansa.

Bei anderen Fluggesell­schaften gelten ähnliche Bedingunge­n. Die niederländ­ische KLM erklärt, Passagiere müssten im Ernstfall der Crew assistiere­n können. Dafür sind die nötige Stärke, Geschickli­chkeit und Mobilität gefragt. Der Fluggast darf keine Medikament­e nehmen, die diese Fertigkeit­en einschränk­en.

Wer als Deutscher mit British Airways verreist und am Notausgang sitzen möchte, muss Anweisunge­n auf Englisch verstehen. Und er muss bis 48 Stunden vor Abflug die Fluggesell­schaft informiere­n, wenn sich nach der Buchung eines Notausgang­sitzes etwas an seiner Gesundheit ändert, sodass er die Sicherheit­svorausset­zungen nicht mehr erfüllt. (dpa)

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