Schwäbische Zeitung (Biberach)
Bei Rauchmeldern darf Gemeinschaft für alle entscheiden
KARLSRUHE (dpa) - Eine Eigentümergemeinschaft kann den Einbau und die Wartung von Rauchmeldern für alle Wohnungen eines Hauses beschließen. Dies gelte auch dann, wenn Eigentümer einzelner Wohnungen bereits Rauchmelder angebracht haben, entschied der Bundesgerichtshof. Er wies damit die Revision von Wohnungseigentümern aus Nordrhein-Westfalen zurück, die mit ihrer Klage gegen den Beschluss einer 32 Wohnungen umfassenden Eigentümergemeinschaft bereits in den Vorinstanzen gescheitert waren. Die Richterin sagte, Einbau und Wartung für das gesamte Gebäude in eine Hand zu legen, gewährleiste ein hohes Maß an Sicherheit.