Schwäbische Zeitung (Biberach)
Plakat-Streit: Rathausmitarbeiterin bekommt recht
BIBERACH (gem) - „Eine Schande für Biberach“– mit Äußerungen wie dieser hat ein Mann aus Biberach drei Mitarbeiter des städtischen Baudezernats namentlich auf Plakaten bezeichnet, die über Monate in den Fenstern verschiedener Gebäude in der Biberacher Altstadt hingen (SZ berichtete). Das Landgericht (LG) Ravensburg, vor dem die drei Mitarbeiter dagegen geklagt hatten, hat nun in einem der Fälle ein Urteil gesprochen. Bei der Verhandlung im Juli hatte der Mann das Aufhängen der Plakate damit begründet, dass er sich bei seinen Bauprojekten vom städtischen Baudezernat bewusst benachteiligt und hingehalten fühle und die Plakatäußerungen durch die Meinungsfreiheit gedeckt seien. Die städtischen Mitarbeiter hingegen sahen sich persönlich diffamiert und forderten den Mann auf, dies zu unterlassen. Das LG hatte beiden Seiten Zeit gegeben, das Thema im Einvernehmen zu klären. Weil das offenbar nicht gelungen ist, hat es am Donnerstag in einem der drei Fälle ein Urteil gesprochen, das der städtischen Mitarbeiterin recht gibt, so ein Gerichtssprecher am Freitag zur SZ. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Urteile in den beiden anderen Fällen werden für Montag erwartet.