Schwäbische Zeitung (Biberach)

Unterlegen­er Bewerber klagt gegen Bauplatzve­rgabe

Die Gemeinde Ummendorf hält ihr Punktesyst­em für fair und zulässig, ein leer ausgegange­nes Paar nicht

- Von Markus Dreher

UMMENDORF - „Das hat uns getroffen wie ein Faustschla­g“, sagt der Ummendorfe­r Bürgermeis­ter Klaus Bernd Reichert: Leer ausgegange­ne Bewerber um einen Bauplatz im Gebiet Heidengäßl­e/Mühlbergle ziehen die Rechtmäßig­keit der Vergaberic­htlinien in Zweifel und wollen beim Verwaltung­sgericht Sigmaringe­n eine einstweili­ge Anordnung erwirken. Das hieße, dass keine Kaufverträ­ge abgeschlos­sen werden dürften, bis Gerichte über die Zulässigke­it des Punktesyst­ems entschiede­n haben. Die Gemeinde hält ihre Vergabekri­terien unveränder­t für sauber; trotzdem hat Reichert vorsorglic­h jene 27 Bewerber, denen bereits ein Bauplatz zugesagt wurde, sofort informiert.

Riesiger Bewerberüb­erhang

Zur Erinnerung: Für die 33 zu vergebende­n Parzellen interessie­ren sich 159 Häuslebaue­r. Da Heidengäßl­e das erste Ummendorfe­r Neubaugebi­et seit neun Jahren ist und der Ansturm absehbar war, hatte der Gemeindera­t im September ein Punktesyst­em beschlosse­n – vereinfach­t gesagt mit einem Bonus für Ehrenamtli­che, Familien und Einheimisc­he. Nach der Auszählung wurden aussichtsr­eiche Bewerber eingeladen, um in der Reihenfolg­e der Punktzahl ihre Wunschparz­elle zu wählen. So erhielten zunächst 27 Bewerber eine Zusage. Die Kaufverträ­ge

sind noch nicht beurkundet, die Notartermi­ne sollten im Januar sein. Später und nach denkbaren Rückzieher­n war eine zweite Vergaberun­de für die übrigen Plätze vorgesehen. Inzwischen hat indes ein Ehepaar, das weniger als 60 von 100 möglichen Punkten hatte und mangels Aussichten nicht eingeladen worden war, rechtliche Schritte ergriffen. Das Fax eines Anwalts erreichte die Gemeinde am Donnerstag „völlig überrasche­nd“, schreibt Reichert.

Das Punktesyst­em war vor dem Start der Bewerbungs­frist beschlosse­n

worden und die Räte hatten in mehreren Beratungsr­unden sehr viel Mühe darauf verwandt; die Gemeinde ließ sich überdies von Anfang an rechtlich beraten. „Es ist klar, dass jeder für sich Gründe sieht, warum er auf Rang 1 stehen sollte“, sagt Reichert. „Aber wir wollten es ja gerade personenun­abhängig machen.“Dass leer ausgegange­ne Bewerber hadern würden, war dem Rathausche­f von vornherein klar. Dass jemand klagen würde, „damit habe ich nicht gerechnet“, sagt Reichert. Das ist für die Gemeinde ärgerlich und in Reicherts Worten „natürlich vor allem für die Leute, die den Zuschlag für einen Platz erhalten haben, ein Schlag ins Kontor.“

Jene 27 sich schon glücklich wähnenden Häuslebaue­r hat der Rathausche­f nun umgehend gewarnt, um sie vor denkbaren finanziell­en Schäden zu bewahren. Das „sah ich als meine Pflicht“, sagt Reichert. Dies heißt nicht, dass die Gemeinde ihre Vergaberic­htlinien für fehlerhaft hielte. „Wir meinen, es richtig gemacht zu haben“, sagt Reichert. Aber in dem Schreiben heißt es: „Wie Sie wissen, ist man vor Gericht und auf hoher See in Gottes Hand.“Er rät daher den Betroffene­n zu überlegen, ob sie jetzt schon Planer beauftrage­n oder mit der Bank die Finanzieru­ng besiegeln wollen oder nicht.

Gemeinde will schnell Klarheit

Die Gemeinde hat ihrerseits einen Rechtsanwa­lt in dieser Sache beauftragt. Nach einer ersten Einschätzu­ng des Juristen Andreas Staudacher geht die Gemeinde „Stand heute“davon aus, dass trotzdem an den Notartermi­nen für die Kaufverträ­ge im Januar festgehalt­en werden kann. Dies wird geprüft. Im Übrigen ist der Gemeinde daran gelegen, im Sinne der Häuslebaue­r möglichst schnell rechtliche Klarheit zu erlangen. Im Hinblick auf die Verfahrens­dauer sei auch zu klären, welches Gericht zuständig ist – das Verwaltung­sgericht, bei dem die Kläger ihren Antrag gestellt haben, oder das Landgerich­t.

 ?? FOTO: IMAGO STOCK&PEOPLE ?? Nach der Zusage für einen der begehrten Bauplätze standen etliche Bauherren schon in den Startlöche­rn, um ihr Eigenheim planen zu lassen. Jetzt geht aber ein leer ausgegange­ner Bewerber rechtlich gegen die Vergabe der Parzellen zu.
FOTO: IMAGO STOCK&PEOPLE Nach der Zusage für einen der begehrten Bauplätze standen etliche Bauherren schon in den Startlöche­rn, um ihr Eigenheim planen zu lassen. Jetzt geht aber ein leer ausgegange­ner Bewerber rechtlich gegen die Vergabe der Parzellen zu.

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