Schwäbische Zeitung (Biberach)
Unterlegener Bewerber klagt gegen Bauplatzvergabe
Die Gemeinde Ummendorf hält ihr Punktesystem für fair und zulässig, ein leer ausgegangenes Paar nicht
UMMENDORF - „Das hat uns getroffen wie ein Faustschlag“, sagt der Ummendorfer Bürgermeister Klaus Bernd Reichert: Leer ausgegangene Bewerber um einen Bauplatz im Gebiet Heidengäßle/Mühlbergle ziehen die Rechtmäßigkeit der Vergaberichtlinien in Zweifel und wollen beim Verwaltungsgericht Sigmaringen eine einstweilige Anordnung erwirken. Das hieße, dass keine Kaufverträge abgeschlossen werden dürften, bis Gerichte über die Zulässigkeit des Punktesystems entschieden haben. Die Gemeinde hält ihre Vergabekriterien unverändert für sauber; trotzdem hat Reichert vorsorglich jene 27 Bewerber, denen bereits ein Bauplatz zugesagt wurde, sofort informiert.
Riesiger Bewerberüberhang
Zur Erinnerung: Für die 33 zu vergebenden Parzellen interessieren sich 159 Häuslebauer. Da Heidengäßle das erste Ummendorfer Neubaugebiet seit neun Jahren ist und der Ansturm absehbar war, hatte der Gemeinderat im September ein Punktesystem beschlossen – vereinfacht gesagt mit einem Bonus für Ehrenamtliche, Familien und Einheimische. Nach der Auszählung wurden aussichtsreiche Bewerber eingeladen, um in der Reihenfolge der Punktzahl ihre Wunschparzelle zu wählen. So erhielten zunächst 27 Bewerber eine Zusage. Die Kaufverträge
sind noch nicht beurkundet, die Notartermine sollten im Januar sein. Später und nach denkbaren Rückziehern war eine zweite Vergaberunde für die übrigen Plätze vorgesehen. Inzwischen hat indes ein Ehepaar, das weniger als 60 von 100 möglichen Punkten hatte und mangels Aussichten nicht eingeladen worden war, rechtliche Schritte ergriffen. Das Fax eines Anwalts erreichte die Gemeinde am Donnerstag „völlig überraschend“, schreibt Reichert.
Das Punktesystem war vor dem Start der Bewerbungsfrist beschlossen
worden und die Räte hatten in mehreren Beratungsrunden sehr viel Mühe darauf verwandt; die Gemeinde ließ sich überdies von Anfang an rechtlich beraten. „Es ist klar, dass jeder für sich Gründe sieht, warum er auf Rang 1 stehen sollte“, sagt Reichert. „Aber wir wollten es ja gerade personenunabhängig machen.“Dass leer ausgegangene Bewerber hadern würden, war dem Rathauschef von vornherein klar. Dass jemand klagen würde, „damit habe ich nicht gerechnet“, sagt Reichert. Das ist für die Gemeinde ärgerlich und in Reicherts Worten „natürlich vor allem für die Leute, die den Zuschlag für einen Platz erhalten haben, ein Schlag ins Kontor.“
Jene 27 sich schon glücklich wähnenden Häuslebauer hat der Rathauschef nun umgehend gewarnt, um sie vor denkbaren finanziellen Schäden zu bewahren. Das „sah ich als meine Pflicht“, sagt Reichert. Dies heißt nicht, dass die Gemeinde ihre Vergaberichtlinien für fehlerhaft hielte. „Wir meinen, es richtig gemacht zu haben“, sagt Reichert. Aber in dem Schreiben heißt es: „Wie Sie wissen, ist man vor Gericht und auf hoher See in Gottes Hand.“Er rät daher den Betroffenen zu überlegen, ob sie jetzt schon Planer beauftragen oder mit der Bank die Finanzierung besiegeln wollen oder nicht.
Gemeinde will schnell Klarheit
Die Gemeinde hat ihrerseits einen Rechtsanwalt in dieser Sache beauftragt. Nach einer ersten Einschätzung des Juristen Andreas Staudacher geht die Gemeinde „Stand heute“davon aus, dass trotzdem an den Notarterminen für die Kaufverträge im Januar festgehalten werden kann. Dies wird geprüft. Im Übrigen ist der Gemeinde daran gelegen, im Sinne der Häuslebauer möglichst schnell rechtliche Klarheit zu erlangen. Im Hinblick auf die Verfahrensdauer sei auch zu klären, welches Gericht zuständig ist – das Verwaltungsgericht, bei dem die Kläger ihren Antrag gestellt haben, oder das Landgericht.