Schwäbische Zeitung (Biberach)
Gericht setzt Brandenstein-Zeppelin Frist
Streit um Stiftung: Urenkel soll Begründung liefern – Verhandlung im zweiten Quartal
FRIEDRICHSHAFEN - Bewegung im juristischen Streit um die ZeppelinStiftung: Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat dem Urenkel des Grafen eine Frist bis Ende Januar 2019 gesetzt, um einen Teil seiner vor knapp zwei Jahren eingereichten Klage schriftlich zu begründen. Zudem soll es im zweiten Quartal 2019 eine mündliche Verhandlung geben.
Albrecht von Brandenstein-Zeppelin will die von seinem Urgroßvater gegründete und 1947 an die Stadt Friedrichshafen übertragene Stiftung wieder in ihrer alten Form aufleben lassen, mit seiner Familie an entscheidender Stelle und ohne den bestimmenden Einfluss der Stadt. Das Ende der alten, rechtlich selbstständigen Stiftung sei widerrechtlich erfolgt. Ein entsprechender Antrag beim Regierungspräsidium Tübingen war allerdings Ende 2016 abgelehnt worden. Dagegen klagt Brandenstein-Zeppelin nun vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen.
Allerdings fehlt bis heute eine schriftliche Begründung. Die soll der Adelige, der in Mittelbiberach wohnt, nun bis 31. Januar 2019 nachreichen, allerdings nur für die Frage, ob er klageberechtigt ist.
Zudem hat das Gericht den Verfahrensbeteiligten mitgeteilt, dass im zweiten Quartal des kommenden Jahres mündlich darüber verhandelt werden soll, ob die Klage überhaupt zulässig ist. Verneint das Gericht dies, wird es die Angelegenheit inhaltlich nicht weiter behandeln. Brandenstein-Zeppelin könnte dann vor den Verwaltungsgerichtshof in Mannheim ziehen.
„Ich bin direkter Nachfahre“
Der Urenkel des Grafen sagt auf Anfrage der „Schwäbischen Zeitung“: „Unsere Rechtsauffassung ist eindeutig: Ich bin direkter Nachfahre des Stiftungsgründers Ferdinand Graf von Zeppelin und habe als solcher eine Anwartschaft auf die Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der Stiftung. Ich klage also als potenzielles Organmitglied der Stiftung. Das ist für die Rechtswissenschaft gewissermaßen Neuland, ich bin aber zuversichtlich, eine Entscheidung in unserem Sinne zu erlangen.“Er sei bereit, bis in die letzte Instanz zu gehen.
Die Stadt, die als Beigeladene am Verfahren beteiligt ist, vertritt die Auffassung, dass der Kläger in seinen persönlichen Rechten nicht verletzt und deshalb nicht klagebefugt ist. „Wir freuen uns, dass es jetzt vorangeht“, sagt Friedrichshafens Oberbürgermeister Andreas Brand. Das Gericht habe nun Fristen gesetzt, bei einer Verhandlung habe die Stadt die Chance, ihre Rechtsauffassung vorzutragen und zu vertreten. „Wir sind gespannt, ob der Kläger seine Verzögerungstaktik fortsetzen wird“, ergänzt Brand.
Seit vielen Monaten streiten Stadt und Brandenstein-Zeppelin um das Thema Einsicht in Akten der Zeppelin-Stiftung. Man habe sie dort gewährt, „wo es uns begründet erschien“, so Brand. Der Kläger wollte aber viel mehr einsehen, fünf weitere Klagen in der Sache liegen deshalb beim Gericht.
„Wenn seitens der Stadt neuerlich behauptet wird, wir würden das Verfahren verzögern, so ist das widersinnig“, sagt Brandenstein-Zeppelin. „Umfängliche Einsicht“in die Stiftungsakten sei „wichtig und hilfreich“. Die Stadt weigere sich hartnäckig. Brandenstein-Zeppelin: „Womöglich hat sie etwas zu verbergen.“
Über ein Kilometer Akten
Die Stadt begründet ihre Haltung beim Thema Akteneinsicht auch mit einem ganz praktischen Argument: Alle Ordner mit Bezug zur Stiftung aneinandergereiht würden eine Aktenschlange mit einer Länge von über einem Kilometer ergeben.
Die Zeppelin-Stiftung ist ein kommunales Sondervermögen der Stadt Friedrichshafen. Sie finanziert zum Beispiel Kindergärten und Kultureinrichtungen, unterstützt Vereine und bedürftige Menschen. Sie hält 93,8 Prozent an der ZF und 100 Prozent an der Zeppelin GmbH.