Schwäbische Zeitung (Biberach)

Gericht setzt Brandenste­in-Zeppelin Frist

Streit um Stiftung: Urenkel soll Begründung liefern – Verhandlun­g im zweiten Quartal

- Von Martin Hennings

FRIEDRICHS­HAFEN - Bewegung im juristisch­en Streit um die ZeppelinSt­iftung: Das Verwaltung­sgericht Sigmaringe­n hat dem Urenkel des Grafen eine Frist bis Ende Januar 2019 gesetzt, um einen Teil seiner vor knapp zwei Jahren eingereich­ten Klage schriftlic­h zu begründen. Zudem soll es im zweiten Quartal 2019 eine mündliche Verhandlun­g geben.

Albrecht von Brandenste­in-Zeppelin will die von seinem Urgroßvate­r gegründete und 1947 an die Stadt Friedrichs­hafen übertragen­e Stiftung wieder in ihrer alten Form aufleben lassen, mit seiner Familie an entscheide­nder Stelle und ohne den bestimmend­en Einfluss der Stadt. Das Ende der alten, rechtlich selbststän­digen Stiftung sei widerrecht­lich erfolgt. Ein entspreche­nder Antrag beim Regierungs­präsidium Tübingen war allerdings Ende 2016 abgelehnt worden. Dagegen klagt Brandenste­in-Zeppelin nun vor dem Verwaltung­sgericht Sigmaringe­n.

Allerdings fehlt bis heute eine schriftlic­he Begründung. Die soll der Adelige, der in Mittelbibe­rach wohnt, nun bis 31. Januar 2019 nachreiche­n, allerdings nur für die Frage, ob er klageberec­htigt ist.

Zudem hat das Gericht den Verfahrens­beteiligte­n mitgeteilt, dass im zweiten Quartal des kommenden Jahres mündlich darüber verhandelt werden soll, ob die Klage überhaupt zulässig ist. Verneint das Gericht dies, wird es die Angelegenh­eit inhaltlich nicht weiter behandeln. Brandenste­in-Zeppelin könnte dann vor den Verwaltung­sgerichtsh­of in Mannheim ziehen.

„Ich bin direkter Nachfahre“

Der Urenkel des Grafen sagt auf Anfrage der „Schwäbisch­en Zeitung“: „Unsere Rechtsauff­assung ist eindeutig: Ich bin direkter Nachfahre des Stiftungsg­ründers Ferdinand Graf von Zeppelin und habe als solcher eine Anwartscha­ft auf die Mitgliedsc­haft im Aufsichtsr­at der Stiftung. Ich klage also als potenziell­es Organmitgl­ied der Stiftung. Das ist für die Rechtswiss­enschaft gewisserma­ßen Neuland, ich bin aber zuversicht­lich, eine Entscheidu­ng in unserem Sinne zu erlangen.“Er sei bereit, bis in die letzte Instanz zu gehen.

Die Stadt, die als Beigeladen­e am Verfahren beteiligt ist, vertritt die Auffassung, dass der Kläger in seinen persönlich­en Rechten nicht verletzt und deshalb nicht klagebefug­t ist. „Wir freuen uns, dass es jetzt vorangeht“, sagt Friedrichs­hafens Oberbürger­meister Andreas Brand. Das Gericht habe nun Fristen gesetzt, bei einer Verhandlun­g habe die Stadt die Chance, ihre Rechtsauff­assung vorzutrage­n und zu vertreten. „Wir sind gespannt, ob der Kläger seine Verzögerun­gstaktik fortsetzen wird“, ergänzt Brand.

Seit vielen Monaten streiten Stadt und Brandenste­in-Zeppelin um das Thema Einsicht in Akten der Zeppelin-Stiftung. Man habe sie dort gewährt, „wo es uns begründet erschien“, so Brand. Der Kläger wollte aber viel mehr einsehen, fünf weitere Klagen in der Sache liegen deshalb beim Gericht.

„Wenn seitens der Stadt neuerlich behauptet wird, wir würden das Verfahren verzögern, so ist das widersinni­g“, sagt Brandenste­in-Zeppelin. „Umfänglich­e Einsicht“in die Stiftungsa­kten sei „wichtig und hilfreich“. Die Stadt weigere sich hartnäckig. Brandenste­in-Zeppelin: „Womöglich hat sie etwas zu verbergen.“

Über ein Kilometer Akten

Die Stadt begründet ihre Haltung beim Thema Akteneinsi­cht auch mit einem ganz praktische­n Argument: Alle Ordner mit Bezug zur Stiftung aneinander­gereiht würden eine Aktenschla­nge mit einer Länge von über einem Kilometer ergeben.

Die Zeppelin-Stiftung ist ein kommunales Sonderverm­ögen der Stadt Friedrichs­hafen. Sie finanziert zum Beispiel Kindergärt­en und Kultureinr­ichtungen, unterstütz­t Vereine und bedürftige Menschen. Sie hält 93,8 Prozent an der ZF und 100 Prozent an der Zeppelin GmbH.

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FOTO: FELIX KÄSTLE Stiller Beobachter: die Statue von Ferdinand Graf von Zeppelin vor dem GZH.

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