Schwäbische Zeitung (Biberach)
Entwarnung für Bahnreisende
Lokführer und Deutsche Bahn einigen sich – 6,1 Prozent mehr Lohn bei 29 Monaten Vertragslaufzeit
FRANKFURT (AFP/dpa) - Fahrgäste der Deutschen Bahn müssen in den kommenden Jahren keine Streiks des Personals fürchten. Nach der Einigung mit der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) hat sich das Unternehmen nun auch mit den Lokführern der GDL verständigt. Beide Seiten einigten sich am Freitag in Frankfurt am Main auf einen langfristigen Tarifvertrag bis Ende Februar 2021. Der Abschluss im Überblick.
Lohnerhöhungen: Die Löhne steigen bei einer Vertragslaufzeit von 29 Monaten in zwei Stufen um insgesamt 6,1 Prozent - zum 1. Juli 2019 um 3,5 Prozent und zum 1. Juli 2020 um weitere 2,6 Prozent. Hinzukommt im Februar 2019 eine Einmalzahlung von 1000 Euro. Zum 1. Januar 2021 erhalten die Beschäftigten anstelle der zweiten Stufe der Lohnerhöhung weitere Wahlmöglichkeiten (mehr Urlaub oder mehr Freizeit).
Zulagen: Die Zulagen für Arbeit in der Nacht sowie an Sonn- und Feiertagen werden zum Jahresbeginn 2020 deutlich erhöht. Das Zulagensystem wurde laut Deutscher Bahn für alle Tätigkeiten des Zugpersonals vereinheitlicht. Zusätzlich wird die Überzeitzulage für geleistete Überstunden demnach statt am Jahresende bereits vierteljährlich ausgezahlt.
Arbeitszeit und Pausen: Durch die Einführung eines Ausgleichskontos soll die Jahresarbeitszeit für den einzelnen Mitarbeiter transparenter werden. Zudem werden Pausen auf dem Zug auf festgelegte betriebliche Sondersituationen beschränkt, Kurzpausen werden schrittweise reduziert. Betriebliche Altersvorsorge:
Künftig können Überstunden auch für die betriebliche Altersvorsorge
umgewandelt werden. Außerdem wird die betriebliche Altersvorsorge laut GDL zum 1. Januar 2020 von 2,2 auf 3,3 Prozent steigen. „Zukunftspersektive Zugpersonal“: Mit dieser gemeinsamen Initiative wollen die Bahn und die Gewerkschaft der Lokführer Berufsbilder bei dem Konzern weiterentwickeln und fit für die Zukunft machen. Ziel ist es auch, die Attraktivität der Berufe in der Bahnbranche
zu steigern. Dazu ist der Bahn zufolge unter anderem eine Imagekampagne für die Berufe des Zugpersonals geplant. Trennung von Beruf und Privatleben: Angesichts der zunehmenden Digitalisierung der Arbeitswelt wird laut Deutscher Bahn im Tarifvertrag klargestellt, dass Mitarbeiter außerhalb von Arbeitszeiten und Rufbereitschaften nicht erreichbar sein müssen. Die GDL erklärte, den Regelungen zufolge besteht für das Zugpersonal außerhalb der Arbeitszeit „ein unanfechtbarer Anspruch auf Nichterreichbarkeit“. Rechtsschutz für Mitarbeiter:
Beschäftigte mit Kundenkontakt erhalten vom Arbeitgeber Unterstützung, um zivilrechtliche Ansprüche aus der Arbeitstätigkeit - zum Beispiel Schadenersatz oder Schmerzensgeld – gegenüber Dritten geltend zu machen. Regelungen bei Betreiberwechsel: Auf einheitliche Regeln für die Mitarbeiter einigten sich die Tarifparteien nach Angaben der Deutschen Bahn auch für den Fall, dass ein Verkehrsvertrag von einem Anbieter im Regionalverkehr an einen anderen Anbieter geht. Damit werde Rechtssicherheit geschaffen, gleichzeitig würden Ansprüche eines Mitarbeiters beim Wechsel zu dem neuen Arbeitgeber gesichert.