Schwäbische Zeitung (Biberach)
Fußgängerampel nutzen
Kommt es zu einem Unfall zwischen Auto und Fußgänger, muss mitunter der Fußgänger allein haften. Das zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg (Az.: 4 U 1386/17). Eine Frau wollte ein mannshohes Plakat auf dem Grünstreifen einer siebenspurigen Straße montieren. Dort, wo sie ihr Fahrzeug abgestellt hatte, überquerte sie die Straße. Ein Auto erfasste sie dabei. 15 Meter weiter stand eine Fußgängerampel. Das Gericht entschied, dass der Autofahrer nicht damit rechnen musste, dass jemand mit einer sperrigen Plakatwand nicht diese nahe Ampel nutzen würde. Die Frau habe grob verkehrswidrig gehandelt und müsse daher allein haften. (dpa)