Schwäbische Zeitung (Biberach)

Fußgängera­mpel nutzen

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Kommt es zu einem Unfall zwischen Auto und Fußgänger, muss mitunter der Fußgänger allein haften. Das zeigt ein Urteil des Oberlandes­gerichts Nürnberg (Az.: 4 U 1386/17). Eine Frau wollte ein mannshohes Plakat auf dem Grünstreif­en einer siebenspur­igen Straße montieren. Dort, wo sie ihr Fahrzeug abgestellt hatte, überquerte sie die Straße. Ein Auto erfasste sie dabei. 15 Meter weiter stand eine Fußgängera­mpel. Das Gericht entschied, dass der Autofahrer nicht damit rechnen musste, dass jemand mit einer sperrigen Plakatwand nicht diese nahe Ampel nutzen würde. Die Frau habe grob verkehrswi­drig gehandelt und müsse daher allein haften. (dpa)

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