Schwäbische Zeitung (Biberach)
Bauplatzvergabe vorläufig gestoppt
Noch keine einstweilige Anordnung, aber Gericht ordnet Pause an.
UMMENDORF - Die Vergabe der Bauplätze im Wohngebiet Heidengäßle/ Mühlbergle in Ummendorf ist vorläufig gestoppt. Zwar gibt es noch keine einstweilige Anordnung, die leer ausgegangene Bewerber erwirken wollen. Aber der Sprecher des Verwaltungsgerichts Sigmaringen, Otto-Paul Bitzer, sprach von einem „Stoppbeschluss“der Richter. Dem Gericht fehlten noch Unterlagen, um über die eigentliche einstweilige Verfügung entscheiden zu können, sagte er.
Aufgrund dieses vorläufigen Stopps muss die Gemeinde die notarielle Beurkundung von Kaufverträgen aussetzen, bis das Gericht besagte Unterlagen bekommt oder klar ist, ob und unter welchen Bedingungen diese vorgelegt werden müssen. Im Falle einer einstweiligen Anordnung hingegen müsste der Bauplatzverkauf ausgesetzt werden, bis über die Rechtmäßigkeit des Punktesystems für die Bauplatzvergabe an sich entschieden ist – was durchaus etwas länger dauern könnte. So weit ist es aber noch nicht.
Wie berichtet, interessierten sich für die 33 Parzellen 159 Häuslebauer. Da eine hohe Nachfrage absehbar war, hatte der Gemeinderat mit beträchtlichem Aufwand und rechtlicher Beratung Vergaberichtlinien ausgetüftelt. Das Punktesystem gibt, vereinfacht gesagt, Ehrenamtlichen, Familien und Einheimischen einen Bonus. Nach Auswertung aller Bewerbungen erhielten in einer ersten Runde 27 Interessenten eine Zusage. Ein leer ausgegangenes Ehepaar zweifelt offenbar die Rechtmäßigkeit des Punktesystems an und ergriff rechtliche Schritte. Anfang Dezember erreichte eine entsprechende Mitteilung das Rathaus. Die Gemeinde hält die Kriterien für rechtmäßig und gut begründet und hat ihrerseits einen Anwalt mit der Angelegenheit betraut.
Acht Kaufverträge beurkundet
Bürgermeister Klaus Bernd Reichert bestätigte, dass der Gerichtsbeschluss über den vorläufigen Zwischenstopp seit Freitag vorliege und seit der Kenntnisnahme befolgt werde. Seit Anfang Dezember seien indes bereits acht Kaufverträge notariell beurkundet worden. „Diese Verträge sind gültig“, sagt Reichert.
Seiner Darstellung zufolge war im Schriftverkehr bis Freitag vage davon die Rede, das Gericht gehe davon aus, dass vorerst keine Kaufverträge geschlossen würden. Aufgrund solch unverbindlicher Formulierungen habe die Gemeinde die Bauplatzvergabe aber nicht unterbrechen können. Sie hätte sonst Schadenersatzforderungen der Käufer riskiert, da die schriftlich erteilte Zusage an 27 Bewerber unmittelbar nach der Vergabesitzung „einem Verwaltungsakt gleichkommt“, so Reichert.
Es sei die Gemeinde gewesen, die auf einen förmlichen Gerichtsbeschluss gepocht habe, bevor der weitere Verkaufsprozess unterbrochen wird. „Wir wollten nicht das Gericht vor den Kopf stoßen. Aber wir brauchen einen sauberen Titel, damit wir aus der Haftung raus sind“, sagte er.