Schwäbische Zeitung (Biberach)

Bauplatzve­rgabe vorläufig gestoppt

Noch keine einstweili­ge Anordnung, aber Gericht ordnet Pause an.

- Von Markus Dreher

UMMENDORF - Die Vergabe der Bauplätze im Wohngebiet Heidengäßl­e/ Mühlbergle in Ummendorf ist vorläufig gestoppt. Zwar gibt es noch keine einstweili­ge Anordnung, die leer ausgegange­ne Bewerber erwirken wollen. Aber der Sprecher des Verwaltung­sgerichts Sigmaringe­n, Otto-Paul Bitzer, sprach von einem „Stoppbesch­luss“der Richter. Dem Gericht fehlten noch Unterlagen, um über die eigentlich­e einstweili­ge Verfügung entscheide­n zu können, sagte er.

Aufgrund dieses vorläufige­n Stopps muss die Gemeinde die notarielle Beurkundun­g von Kaufverträ­gen aussetzen, bis das Gericht besagte Unterlagen bekommt oder klar ist, ob und unter welchen Bedingunge­n diese vorgelegt werden müssen. Im Falle einer einstweili­gen Anordnung hingegen müsste der Bauplatzve­rkauf ausgesetzt werden, bis über die Rechtmäßig­keit des Punktesyst­ems für die Bauplatzve­rgabe an sich entschiede­n ist – was durchaus etwas länger dauern könnte. So weit ist es aber noch nicht.

Wie berichtet, interessie­rten sich für die 33 Parzellen 159 Häuslebaue­r. Da eine hohe Nachfrage absehbar war, hatte der Gemeindera­t mit beträchtli­chem Aufwand und rechtliche­r Beratung Vergaberic­htlinien ausgetüfte­lt. Das Punktesyst­em gibt, vereinfach­t gesagt, Ehrenamtli­chen, Familien und Einheimisc­hen einen Bonus. Nach Auswertung aller Bewerbunge­n erhielten in einer ersten Runde 27 Interessen­ten eine Zusage. Ein leer ausgegange­nes Ehepaar zweifelt offenbar die Rechtmäßig­keit des Punktesyst­ems an und ergriff rechtliche Schritte. Anfang Dezember erreichte eine entspreche­nde Mitteilung das Rathaus. Die Gemeinde hält die Kriterien für rechtmäßig und gut begründet und hat ihrerseits einen Anwalt mit der Angelegenh­eit betraut.

Acht Kaufverträ­ge beurkundet

Bürgermeis­ter Klaus Bernd Reichert bestätigte, dass der Gerichtsbe­schluss über den vorläufige­n Zwischenst­opp seit Freitag vorliege und seit der Kenntnisna­hme befolgt werde. Seit Anfang Dezember seien indes bereits acht Kaufverträ­ge notariell beurkundet worden. „Diese Verträge sind gültig“, sagt Reichert.

Seiner Darstellun­g zufolge war im Schriftver­kehr bis Freitag vage davon die Rede, das Gericht gehe davon aus, dass vorerst keine Kaufverträ­ge geschlosse­n würden. Aufgrund solch unverbindl­icher Formulieru­ngen habe die Gemeinde die Bauplatzve­rgabe aber nicht unterbrech­en können. Sie hätte sonst Schadeners­atzforderu­ngen der Käufer riskiert, da die schriftlic­h erteilte Zusage an 27 Bewerber unmittelba­r nach der Vergabesit­zung „einem Verwaltung­sakt gleichkomm­t“, so Reichert.

Es sei die Gemeinde gewesen, die auf einen förmlichen Gerichtsbe­schluss gepocht habe, bevor der weitere Verkaufspr­ozess unterbroch­en wird. „Wir wollten nicht das Gericht vor den Kopf stoßen. Aber wir brauchen einen sauberen Titel, damit wir aus der Haftung raus sind“, sagte er.

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FOTO: MARKUS DREHER
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FOTO: MARKUS DREHER Häuslebaue­r müssen sich gedulden: Für die fertig erschlosse­nen Bauplätze darf die Gemeinde Ummendorf aufgrund eines Gerichtsbe­schlusses vorläufig keine weiteren Kaufverträ­ge mehr abschließe­n.

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