Schwäbische Zeitung (Biberach)

Freispruch im Vergewalti­gungsproze­ss

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BIBERACH/RAVENSBURG (mad/ry) - Im Prozess um eine angebliche Vergewalti­gung in Biberach hat das Landgerich­t Ravensburg die beiden Angeklagte­n freigespro­chen. Das sagte eine Sprecherin des Landgerich­ts auf Anfrage. Sie gab aus der Begründung wieder, dass „es in den Aussagen der beiden Hauptbelas­tungszeuge­n Widersprüc­he und Ungereimth­eiten gab, die im Rahmen der weiteren Beweisaufn­ahme nicht ausgeräumt werden konnten“.

Den beiden Männern aus Biberach und Laupheim war vorgeworfe­n worden, im Sommer 2017 in Biberach einen Mann und dessen Freundin geschlagen und mit Waffen bedroht zu haben, um einer unberechti­gten Geldforder­ung Nachdruck zu verleihen. In der Anklage ging es außerdem um die Vergewalti­gung der jungen Frau sowie versuchte Erpressung durch die Drohung, ein Video von den sexuellen Handlungen zu veröffentl­ichen, wenn das Geld nicht gezahlt wird.

Wie berichtet, meldeten die Verteidige­r schon früh Zweifel an dieser Version an und forderten die Haftentlas­sung ihrer Mandanten. In dem ursprüngli­ch auf fünf Verhandlun­gstage angesetzte­n Verfahren beraumte die Kammer zunächst zahlreiche weitere Termine bis Ende Januar an. Jetzt fiel das Urteil doch etwas früher als erwartet. Dabei forderte auch die Staatsanwa­ltschaft zum Schluss einen Freispruch, wie ein Sprecher der Anklagebeh­örde der SZ sagte. Ein ausführlic­herer Bericht folgt.

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