Schwäbische Zeitung (Biberach)
Berufskraftfahrer sollten Verlängerung ihrer Qualifikation nicht zu spät beantragen
BIBERACH (sz) - Jeder Inhaber einer deutschen Fahrerlaubnis, der einen Lastwagen über 3,5 Tonnen im gewerblichen Güterverkehr führen möchte, braucht einen Nachweis im Führerschein, dass er die Fortbildungen für die Berufskraftfahrerqualifikation durchgeführt hat. Der Nachweis erfolgt als Eintrag im Führerschein mit dem Code 95. Darauf macht das Landratsamt aufmerksam.
Zum 14. September 2019 endet demnach für sehr viele Lastwagenfahrer die Gültigkeit dieser Berechtigung (Code 95). Die Führerscheinstelle im Landratsamt rechnet deshalb mit vielen Anträgen und damit längeren Bearbeitungszeiten. Damit es im Herbst nicht zu Verzögerungen im Berufsverkehr kommt, empfiehlt das Landratsamt den Inhabern einer Fahrerlaubnis der Klassen C1, C, C1E und CE, die im gewerblichen Güterverkehr tätig sind, schon frühzeitig an die Verlängerung der Fahrerlaubnis zu denken. Anträge auf Eintrag des Nachweiscodes 95 können bis zu sechs Monate vor Ablauf der Befristung gestellt werden.
Betroffene werden gebeten, bei dieser Gelegenheit zu prüfen, wann ihre Fahrerlaubnis der Klasse C1, C1E, C oder CE endet. Gegebenenfalls ist es sinnvoll, mit dem Antrag auf Verlängerung des Nachweiscodes 95 gleichzeitig die Verlängerung der Fahrerlaubnis zu beantragen, um einen Gleichlauf beider Daten zu erhalten.
Weitere Informationen dazu gibt es auf der Homepage des Landkreises unter www.biberach.de