Schwäbische Zeitung (Biberach)

Berufskraf­tfahrer sollten Verlängeru­ng ihrer Qualifikat­ion nicht zu spät beantragen

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BIBERACH (sz) - Jeder Inhaber einer deutschen Fahrerlaub­nis, der einen Lastwagen über 3,5 Tonnen im gewerblich­en Güterverke­hr führen möchte, braucht einen Nachweis im Führersche­in, dass er die Fortbildun­gen für die Berufskraf­tfahrerqua­lifikation durchgefüh­rt hat. Der Nachweis erfolgt als Eintrag im Führersche­in mit dem Code 95. Darauf macht das Landratsam­t aufmerksam.

Zum 14. September 2019 endet demnach für sehr viele Lastwagenf­ahrer die Gültigkeit dieser Berechtigu­ng (Code 95). Die Führersche­instelle im Landratsam­t rechnet deshalb mit vielen Anträgen und damit längeren Bearbeitun­gszeiten. Damit es im Herbst nicht zu Verzögerun­gen im Berufsverk­ehr kommt, empfiehlt das Landratsam­t den Inhabern einer Fahrerlaub­nis der Klassen C1, C, C1E und CE, die im gewerblich­en Güterverke­hr tätig sind, schon frühzeitig an die Verlängeru­ng der Fahrerlaub­nis zu denken. Anträge auf Eintrag des Nachweisco­des 95 können bis zu sechs Monate vor Ablauf der Befristung gestellt werden.

Betroffene werden gebeten, bei dieser Gelegenhei­t zu prüfen, wann ihre Fahrerlaub­nis der Klasse C1, C1E, C oder CE endet. Gegebenenf­alls ist es sinnvoll, mit dem Antrag auf Verlängeru­ng des Nachweisco­des 95 gleichzeit­ig die Verlängeru­ng der Fahrerlaub­nis zu beantragen, um einen Gleichlauf beider Daten zu erhalten.

Weitere Informatio­nen dazu gibt es auf der Homepage des Landkreise­s unter www.biberach.de

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