Schwäbische Zeitung (Biberach)

Rechtsstre­it um Pille Yasminelle geht weiter

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WALDSHUT-TIENGEN (dpa) - Eine seit Jahren andauernde juristisch­e Auseinande­rsetzung um die Verhütungs­pille „Yasminelle wird ein Fall für das Oberlandes­gericht (OLG) Karlsruhe. Er habe im Auftrag seiner Mandantin gegen das Urteil des Landgerich­ts Waldshut-Tiengen Berufung eingelegt, sagte Rechtsanwa­lt Martin Jensch am Montag.

Das Landgerich­t Waldshut-Tiengen hatte im Dezember die Klage einer Frau gegen den Chemie- und Arzneimitt­elkonzern Bayer abgewiesen. Die gesundheit­lichen Probleme der heute 34-Jährigen seien nicht zweifelsfr­ei auf die Einnahme des Verhütungs­mittels zurückzufü­hren, entschied das Gericht (Az.: 1 O 73/12). Möglich seien auch andere Ursachen.

Die Frau aus Baden-Württember­g klagt in dem seit Juni 2011 laufenden Zivilrecht­sverfahren gegen den Konzern mit Sitz in Leverkusen, der die Pille vertreibt. Die Frau macht das Medikament mit dem Wirkstoff Drospireno­n für gesundheit­liche Probleme und ein hohes Thrombose-Risiko verantwort­lich. Nach der Einnahme habe sie im Juni 2009 eine beidseitig­e Lungenembo­lie sowie einen Kreislaufz­usammenbru­ch mit Herzstills­tand erlitten und sei fast gestorben. Bayer weist die Vorwürfe zurück.

In den Vereinigte­n Staaten hatten mehrere Tausend Frauen gegen Bayer geklagt. Bis Oktober 2016 schloss der Konzern den Angaben zufolge mit rund 10 600 Frauen Vergleiche über insgesamt rund 2,1 Milliarden US-Dollar ab, ohne jedoch eine juristisch wirksame Verantwort­ung anzuerkenn­en.

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