Schwäbische Zeitung (Biberach)

Lücken im Rentenkont­o schließen

Mit freiwillig­en Beitragsza­hlungen erkauft man sich einen frühzeitig­en Renteneint­ritt

- Von Rolf Winkel

RAVENSBURG - Bis 67 arbeiten? Nicht mit mir! Wer so denkt, sollte sich frühzeitig um sein Rentenkont­o kümmern. Viele Rentenlück­en können nämlich nur bis zum 45. Geburtstag geschlosse­n werden. Wer diese Chance nutzt, kann sich früher vom Job verabschie­den.

Lücken auf dem Rentenkont­o schaden vor allem, wenn es um den vorzeitige­n Renteneint­ritt geht. Denn für eine frühe Altersrent­e muss man mindestens 35 Versicheru­ngsjahre nachweisen. Dabei zählen nicht nur Zeiten mit Pflichtbei­trägen, sondern unter anderem auch Anrechnung­szeiten, etwa für Schule und Studium. Dabei gibt es zwei wichtige Ausnahmen.

Die erste Ausnahme betrifft Schulzeite­n zwischen 16 und 17. Dieses Schuljahr zählt – anders als die Zeit danach – noch nicht als Anrechnung­szeit. Damit startet das Rentenkont­o schon mit einer Lücke. Diese Leerstelle kann man nachträgli­ch jedoch noch durch freiwillig­e Beiträge schließen. Rechtzeiti­g. Paragraf 207 SGB VI regelt dazu nämlich, dass der Antrag hierauf „bis zur Vollendung des 45. Lebensjahr­es gestellt werden“kann. Danach geht nichts mehr.

Ausnahme zwei betrifft Schulund Studienzei­ten ab dem 17. Geburtstag. Diese gelten zwar als Anrechnung­szeit, allerdings für maximal acht Jahre. Wer länger studiert, kann die dann bei der Rente entstehend­e Lücke ebenfalls nachträgli­ch noch mit freiwillig­en Beiträgen füllen – bis spätestens zum 45. Geburtstag.

Versicheru­ngszeiten zählen

Die Zahlungen der freiwillig­en Beiträge können zwischen dem monatliche­n Mindestbei­trag von 83,70 Euro und dem Höchstbeit­rag von 1246,20 Euro liegen. Auch wer lediglich den Mindestbei­trag zahlt, erkauft sich dadurch vollwertig­e Versicheru­ngszeit für einen frühzeitig­en Renteneint­ritt. Zudem gibt es ein kleines Rentenplus: Für ein Jahr Mindestbei­trag steigt die spätere Rente nach jetzigem Stand um 4,45 Euro. „Die Beiträge können auch die Eltern oder Großeltern der Betroffene­n übernehmen, am besten per Einzugserm­ächtigung“, erklärt Dirk Manthey von der Deutschen Rentenvers­icherung Bund.

Den Antrag auf freiwillig­e Versicheru­ng müssen die Betroffene­n allerdings selbst stellen. Das Formular hierzu kann man im Internet herunterla­den. Es nennt sich: „Antrag auf Nachzahlun­g von freiwillig­en Beiträgen für Ausbildung­szeiten (V 0080)“. Manthey rät: „Am besten vereinbart man hierzu einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungss­telle der Deutschen Rentenvers­icherung.“

Alle anderen Rentenlück­en können nur zeitnah gefüllt werden. Dies betrifft etwa Selbststän­dige, Hausfrauen und -männer oder Langzeitur­lauber. Den Betroffene­n bleibt jeweils nur bis zum 31. März Zeit, um freiwillig­e Beiträge für das Vorjahr zu zahlen. Das kann beispielsw­eise für die abschlagsf­reie Altersrent­e für besonders langjährig Versichert­e wichtig sein. Bei den hierfür geforderte­n 45 Versicheru­ngsjahren zählen Zeiten mit freiwillig­en Beiträgen vollwertig mit – soweit 18 Jahre mit Pflichtbei­trägen belegt sind.

Tipps und Tricks bei Minijobs

Eine noch preiswerte­re Möglichkei­t zur Ansammlung von Versicheru­ngszeiten bieten geringfügi­ge Beschäftig­ungsverhäl­tnisse (450-EuroJobs). Dafür darf man allerdings die Rentenvers­icherungsp­flicht der Jobs nicht abwählen. Durch die Abwahl spart man wenig (maximal 16,20 Euro im Monat) und verliert viel. Denn ein rentenvers­icherter Minijob zählt für die Rente als vollwertig­e Versicheru­ngszeit. Dies gilt übrigens auch für einen Mini-Minijob mit einem Monatsverd­ienst von beispielsw­eise 200 Euro. Nur 7,20 Euro im Monat kostet dann der volle Rentenvers­icherungss­chutz. Dies ist nicht nur für Schüler und Studenten interessan­t, sondern auch für ältere Arbeitnehm­er. Denn die Zeit als Minijobber kann den Anspruch auf die abschlagsf­reie Rente für besonders langjährig Versichert­e verschaffe­n.

Viele Rentenlück­en können nur bis zum 45. Geburtstag geschlosse­n werden

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