Schwäbische Zeitung (Biberach)
Mit Trinkpausen und Ventilator den Arbeitstag überstehen
Hitzefrei gibt es im Büro oder auf der Baustelle nicht – Arbeitgeber müssen aber auch an heißen Tagen Vorkehrungen für die Mitarbeiter treffen
FRANKFURT - Die Baggerschaufel wühlt sich schon am frühen Morgen in den trockenen Boden, es riecht nach Erde und Staub auf einer Baustelle mitten in Frankfurt. Schon um acht Uhr sind es an diesem Dienstag 25 Grad – und das Thermometer wird mit zunehmendem Sonnenstand weiterklettern wie derzeit fast überall in Deutschland. Vorarbeiter Lars Windgassen trägt wie seine drei Kollegen eine Sonnenbrille. Und auf dem Kopf eine grüne Schirmmütze. „Wir versuchen uns im Schatten aufzuhalten, wo es geht. Wir machen regelmäßige Trinkpausen. Hitzefrei gibt es bei uns leider nicht“.
Windgassen und seine Männer arbeiten für die Landschaftsbaufirma Hain. In diesen Tagen sollen sie eine Hofanlage mit Feuerwehrzufahrt neu bauen. Die Arbeitszeit für diese Baustelle hat die Firma schon angepasst – Arbeitsbeginn eine halbe Stunde früher als sonst. „Der Chef achtet schon darauf. Er kümmert sich schon um seine Leute.“
Arbeitgeber sind per Arbeitsschutzgesetz dazu verpflichtet, für die Sicherheit an den Arbeitsplätzen zu sorgen – im Freien ebenso wie in Büroräumen. So legt die Arbeitsstättenverordnung fest, dass in Arbeitsräumen gesundheitlich zuträgliche Raumtemperaturen herrschen müssen. Eine genau festgelegte Höchsttemperatur gibt es allerdings nicht. Das Arbeitsschutzgesetz sagt, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, Vorkehrungen zu treffen, die eine Gefährdung für Leben und Gesundheit möglichst vermeiden. „Arbeitgeber und Beschäftigte müssen im gegenseitigen Einvernehmen durch geeignete Maßnahmen die Situation meistern“, schreibt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin zu dem Thema. „Verschiedene technische, organisatorische und personenbezogene Maßnahmen, aber auch das persönliche Verhalten jedes Einzelnen können dazu beitragen.“
Als Beispiel für solche Maßnahmen nennt die Bundesanstalt etwa Ventilatoren oder, wo vorhanden, Klimaanlagen. Auch das Ausnutzen der kühleren Temperaturen nachts könne die Situation verbessern. Auf „Krawattenzwang“solle in Hitzeperioden verzichtet werden. Einen Rechtsanspruch etwa auf klimatisierte Räume oder „Hitzefrei“gibt es in der Arbeitswelt aber nicht. Arbeitgeber sollten in jedem Fall vorausschauend auch Hitzeperioden einkalkulieren und – wo möglich – die Arbeiten entsprechend organisieren und einteilen. Das gilt insbesondere im Bereich handwerklicher Berufe, also in Werkstätten oder auf Baustellen. Auch das Anbringen von Sonnensegeln, Zeltdächern oder Sonnenschirmen gehört zu den möglichen Maßnahmen, die Firmen in Erwägung ziehen sollten, um ihre Beschäftigten bei der Arbeit im Freien besser zu schützen.
Im nächsten Schritt sind die Arbeitgeber dazu angehalten, etwa für ausreichend Trinkwasser zu sorgen. Empfohlen wird, dass die Beschäftigten jederzeit in ihrem unmittelbaren Arbeitsbereich auf Trinkwasser zugreifen können. Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft BG BAU erinnert in diesen Tagen an das Einhalten von drei Schutzpflichten der Arbeitgeber. Die Unternehmen müssten erstens die Gefährdung durch Hitze einschätzen, zweitens Schutzmaßnahmen ergreifen und drittens die Beschäftigten unterweisen. Weil es in der Vergangenheit gerade auf Baustellen auch schon Todesfälle durch Hitzschläge gegeben hat, sollten die Beschäftigten auch für den Notfall vorbereitet sein.
Im Unterschied zur Büroarbeit sind UV-Strahlen ein wesentliches Problem bei der Arbeit im Freien. Denn die können Krebs verursachen. Deswegen ist trotz der Hitze Kleidung wichtig – und natürlich ausreichend Sonnenschutzmittel auf der Haut.
Lars Windgassen und seine Leute auf der Baustelle haben sich bereits Gedanken gemacht. Neben dem früheren Arbeitsbeginn planen sie etwa alle Viertelstunde kleine Trinkpausen ein. „Wasser, viel Wasser trinken, darauf achten wir. Wir kühlen auch mal die Handgelenke oder stellen unsere Füße in einen Eimer mit Wasser. Aber ganz schützen kann man sich auch nicht.“