Schwäbische Zeitung (Biberach)
Rettungsschirm für Pflege
Kassen wollen Versorgung sicherstellen
BERLIN - Die Pflegekassen wollen die Corona-Beschlüsse der Bundesregierung möglichst schnell umsetzen und kündigen in einem Positionspapier einen Schutzschirm für die betroffenen Einrichtungen an. Damit soll die Versorgung der Pflegebedürftigen unterstützt und die bestehende Infrastruktur auch während der Pandemie sichergestellt werden, heißt es in dem Papier, das der „Schwäbischen Zeitung“vorliegt.
Konkret sollen die Pflegeheime etwa die Kosten für zusätzliche Schutzausrüstung wie Masken und Anzüge umgehend ersetzt bekommen. Die Heime können ab sofort auch fremdes Personal einsetzen oder Überstunden anordnen, obwohl das in ihren Verträgen anders geregelt ist. Kann ein Heim durch die Corona-Krise keine neuen Pflegebedürftigen aufnehmen, erstatten die Kassen die ausfallenden Beiträge für Unterkunft, Verpflegung und Eigenanteil.
Auch für Tagespflegeeinrichtungen soll schnell Hilfe bereitgestellt werden. Deren Mitarbeiter werden derzeit in anderen Einrichtungen eingesetzt, weshalb Einnahmen fehlen. Die weiterlaufenden Kosten sollen nun von den Kassen getragen werden.
Um die häusliche Versorgung von Pflegebedürftigen für den Fall sicherzustellen, wollen die Kassen ebenfalls schnell einspringen. Wenn etwa aufgrund von Corona-Erkrankungen der ambulante Dienst ausfalle, könnte dieser durch andere Personen ersetzt werden. Die Kosten dafür würden zunächst für bis zu drei Monate übernommen.
Als Beispiel nennen die Kassen einen Bedürftigen mit Pflegegrad 5, dessen Versorgung wegen der Krise in Gefahr ist. Der weit entfernt lebende Sohn kann die Pflege nicht übernehmen. Falls nun ein Mitarbeiter einer nun geschlossenen Tagespflegeeinrichtung die Versorgung übernimmt, kann der Pflegebedürftige Kosten bis zu 1995 Euro geltend machen.
Die Versorgung solle vor allem durch qualifiziertes Personal erfolgen, heißt es. Zur Not könnten auch Nachbarn einspringen. Voraussetzung sei ein Pflegegrad von zwei bis fünf. Die Bedürftigen müssten bereits eine ambulante Pflegeleistung erhalten und nicht etwa durch die Kinder vorübergehend gepflegt werden können. Nötig ist zudem ein Antrag bei der Kasse.