Schwäbische Zeitung (Biberach)
Möglichst wenig Wind ums Windhundverfahren
Bauplätze in Dettingen sollen im Windhundverfahren vergeben werden – die Art und Weise gefällt nicht jedem
DETTTINGEN (tr) - Die Gemeinde Dettingen erschließt in diesem Jahr insgesamt 43 Bauplätze im Baugebiet „Wolfurt III“und entlang der Wolfurtstraße. 37 davon sollen heuer zum Preis von 121 Euro pro Quadratmeter vergeben werden. Der Gemeinderat hat sich für die Vergabe im Windhundverfahren ausgesprochen: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Dieses Verfahren hätte ursprünglich am vergangenen Montag stattfinden sollen. Vergangene Woche beschloss der Gemeinderat jedoch, den Termin aufgrund der Coronavirus-Anordnungen abzusagen. Unterdessen bemängelt ein Interessent aus einer anderen Illertalgemeinde, dass in Dettingen trotz des Windhundverfahrens seiner Ansicht nach vorzugsweise Einheimische einen Platz bekommen sollen.
Bereits im Mai 2019 habe er bei der Verwaltung sein Interesse an einem Bauplatz in Dettingen hinterlegt, erklärt der Mann im SZ-Gespräch. Dort sei ihm erklärt worden, er komme auf eine Liste und werde informiert, sobald es Neuigkeiten gebe. Die gab es in der Zwischenzeit, doch erfuhr der Bauwillige davon nur durch Zufall. Ein Arbeitskollege erzählte ihm über die Ausführungen dazu im Amtsblatt.
In der Ausgabe vom 19. März berichtete Bürgermeister Alois Ruf über die geplante Entwicklung und nannte den 30. März als Tag, an dem das Verfahren über die Bühne gehen soll. „Die Entgegennahme der Mitteilung des verbindlich ausgewählten Bauplatzes beginnt um 8 Uhr in der Reihe der Anwesenheit im Rathaus“, steht im Amtsblatt. Weiter heißt es: „Es empfiehlt sich, vorsorglich nicht nur einen Bauplatz auszuwählen, sondern mehrere Bauplätze, weil der oder die vorrangig gewünschten Bauplätze eventuell schon vorher von einem anderen Bauplatzinteressenten ausgewählt worden sein könnten.“
Nun hatte der Bauplatzinteressent aus dem Illertal zwar Kenntnis vom Verfahren, vom Baugebiet wusste er aber wenig. Einen Bauplatz vorab ohne Unterlagen auszuwählen, sei unmöglich, bemängelt er. „Auf der Homepage der Gemeinde gibt es dazu auch keine Informationen.“Eine Woche vor dem geplanten Windhundverfahren habe er nach mehrfacher Nachfrage die Unterlagen erhalten. Inklusive eines „Bewerbungsvordrucks“, in dem es unter anderem um Fragen zum Wohnsitz in der Gemeinde und zum ehrenamtlichen Engagement in dieser gehe. „Weshalb sind diese Angaben für ein Windhundverfahren notwendig?“, fragt sich der Interessent.
Überhaupt habe er das Gefühl, „dass überhaupt kein Hehl daraus gemacht wird, dass externe Bewerber nicht erwünscht sind“. Er bezieht sich dabei auch auf Passagen im Amtsblatt. Dort steht: „Der Gemeinderat hat sich aufgrund von zahlreichen Vormerkungen von jüngeren Dettingern sowie von früher bei uns Wohnhaften und in unserem Dorf bauwilligen Jüngeren für das sogenannte Windhundverfahren entschieden, damit besonders sie eine bestmögliche Chance haben, einen Bauplatz in unserer Gemeinde zugeteilt zu bekommen.“Auch „kein oder nur geringer Zuzug“von Einwohnern, die sich beispielsweise „nicht am Dorfgemeinschaftsleben beteiligen“oder „kein oder nur wenig Verständnis haben für das Leben und das Zusammenleben in ländlichen Gemeinden“, wird als Zielsetzung genannt.
Die „Schwäbische Zeitung“konfrontierte Bürgermeister Alois Ruf mit mehreren Fragen rund um das Thema. Der Fragenkatalog wurde mit Verweis auf die „besonders belastende Corona-Lage“und die Ausführungen im Amtsblatt nicht beantwortet.
Das Biberacher Landratsamt teilte auf Nachfrage mit, dass die Gemeinde nicht verpflichtet ist, Informationen zu einem Baugebiet über ein anderes Organ zu kommunizieren. „In der Satzung über die öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde ist als Bekanntmachungsform das Amtsblatt der Gemeinde Dettingen/Iller festgelegt. Es gibt keine Verpflichtung, zusätzlich über das Internet bekannt zu machen oder dort Informationen bereitzustellen.“Und auf die Frage, ob manche Formulierung im Amtsblatt dem Sinn eines Windhundverfahrens, das allen die gleichen Chancen geben soll, nicht widerspricht, antwortet das Amt lapidar: „Das sogenannte Windhundverfahren ist als Vergabeform für Bauplätze zulässig. Der Gemeinderat hat das Verfahren in öffentlicher Sitzung beraten und beschlossen.“
Für den Bauplatzinteressenten aus der Nachbargemeinde bleibt trotz allem ein Geschmäckle. Er sei „kurioserweise“auch als Auswärtiger daran interessiert, sich in Vereinen und der Dorfgemeinschaft einzubringen. Doch wisse er nach den jüngsten Erfahrungen aktuell nicht, ob er überhaupt noch an einem Bauplatz in Dettingen interessiert sei.