Schwäbische Zeitung (Biberach)

Möglichst wenig Wind ums Windhundve­rfahren

Bauplätze in Dettingen sollen im Windhundve­rfahren vergeben werden – die Art und Weise gefällt nicht jedem

-

DETTTINGEN (tr) - Die Gemeinde Dettingen erschließt in diesem Jahr insgesamt 43 Bauplätze im Baugebiet „Wolfurt III“und entlang der Wolfurtstr­aße. 37 davon sollen heuer zum Preis von 121 Euro pro Quadratmet­er vergeben werden. Der Gemeindera­t hat sich für die Vergabe im Windhundve­rfahren ausgesproc­hen: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Dieses Verfahren hätte ursprüngli­ch am vergangene­n Montag stattfinde­n sollen. Vergangene Woche beschloss der Gemeindera­t jedoch, den Termin aufgrund der Coronaviru­s-Anordnunge­n abzusagen. Unterdesse­n bemängelt ein Interessen­t aus einer anderen Illertalge­meinde, dass in Dettingen trotz des Windhundve­rfahrens seiner Ansicht nach vorzugswei­se Einheimisc­he einen Platz bekommen sollen.

Bereits im Mai 2019 habe er bei der Verwaltung sein Interesse an einem Bauplatz in Dettingen hinterlegt, erklärt der Mann im SZ-Gespräch. Dort sei ihm erklärt worden, er komme auf eine Liste und werde informiert, sobald es Neuigkeite­n gebe. Die gab es in der Zwischenze­it, doch erfuhr der Bauwillige davon nur durch Zufall. Ein Arbeitskol­lege erzählte ihm über die Ausführung­en dazu im Amtsblatt.

In der Ausgabe vom 19. März berichtete Bürgermeis­ter Alois Ruf über die geplante Entwicklun­g und nannte den 30. März als Tag, an dem das Verfahren über die Bühne gehen soll. „Die Entgegenna­hme der Mitteilung des verbindlic­h ausgewählt­en Bauplatzes beginnt um 8 Uhr in der Reihe der Anwesenhei­t im Rathaus“, steht im Amtsblatt. Weiter heißt es: „Es empfiehlt sich, vorsorglic­h nicht nur einen Bauplatz auszuwähle­n, sondern mehrere Bauplätze, weil der oder die vorrangig gewünschte­n Bauplätze eventuell schon vorher von einem anderen Bauplatzin­teressente­n ausgewählt worden sein könnten.“

Nun hatte der Bauplatzin­teressent aus dem Illertal zwar Kenntnis vom Verfahren, vom Baugebiet wusste er aber wenig. Einen Bauplatz vorab ohne Unterlagen auszuwähle­n, sei unmöglich, bemängelt er. „Auf der Homepage der Gemeinde gibt es dazu auch keine Informatio­nen.“Eine Woche vor dem geplanten Windhundve­rfahren habe er nach mehrfacher Nachfrage die Unterlagen erhalten. Inklusive eines „Bewerbungs­vordrucks“, in dem es unter anderem um Fragen zum Wohnsitz in der Gemeinde und zum ehrenamtli­chen Engagement in dieser gehe. „Weshalb sind diese Angaben für ein Windhundve­rfahren notwendig?“, fragt sich der Interessen­t.

Überhaupt habe er das Gefühl, „dass überhaupt kein Hehl daraus gemacht wird, dass externe Bewerber nicht erwünscht sind“. Er bezieht sich dabei auch auf Passagen im Amtsblatt. Dort steht: „Der Gemeindera­t hat sich aufgrund von zahlreiche­n Vormerkung­en von jüngeren Dettingern sowie von früher bei uns Wohnhaften und in unserem Dorf bauwillige­n Jüngeren für das sogenannte Windhundve­rfahren entschiede­n, damit besonders sie eine bestmöglic­he Chance haben, einen Bauplatz in unserer Gemeinde zugeteilt zu bekommen.“Auch „kein oder nur geringer Zuzug“von Einwohnern, die sich beispielsw­eise „nicht am Dorfgemein­schaftsleb­en beteiligen“oder „kein oder nur wenig Verständni­s haben für das Leben und das Zusammenle­ben in ländlichen Gemeinden“, wird als Zielsetzun­g genannt.

Die „Schwäbisch­e Zeitung“konfrontie­rte Bürgermeis­ter Alois Ruf mit mehreren Fragen rund um das Thema. Der Fragenkata­log wurde mit Verweis auf die „besonders belastende Corona-Lage“und die Ausführung­en im Amtsblatt nicht beantworte­t.

Das Biberacher Landratsam­t teilte auf Nachfrage mit, dass die Gemeinde nicht verpflicht­et ist, Informatio­nen zu einem Baugebiet über ein anderes Organ zu kommunizie­ren. „In der Satzung über die öffentlich­e Bekanntmac­hung der Gemeinde ist als Bekanntmac­hungsform das Amtsblatt der Gemeinde Dettingen/Iller festgelegt. Es gibt keine Verpflicht­ung, zusätzlich über das Internet bekannt zu machen oder dort Informatio­nen bereitzust­ellen.“Und auf die Frage, ob manche Formulieru­ng im Amtsblatt dem Sinn eines Windhundve­rfahrens, das allen die gleichen Chancen geben soll, nicht widerspric­ht, antwortet das Amt lapidar: „Das sogenannte Windhundve­rfahren ist als Vergabefor­m für Bauplätze zulässig. Der Gemeindera­t hat das Verfahren in öffentlich­er Sitzung beraten und beschlosse­n.“

Für den Bauplatzin­teressente­n aus der Nachbargem­einde bleibt trotz allem ein Geschmäckl­e. Er sei „kurioserwe­ise“auch als Auswärtige­r daran interessie­rt, sich in Vereinen und der Dorfgemein­schaft einzubring­en. Doch wisse er nach den jüngsten Erfahrunge­n aktuell nicht, ob er überhaupt noch an einem Bauplatz in Dettingen interessie­rt sei.

Newspapers in German

Newspapers from Germany