Schwäbische Zeitung (Biberach)

Im Kindergart­en muss nachgebess­ert werden

Bei den Arbeiten für Kindergart­enanbau in Erlenmoos sind Schäden an der Fassade festgestel­lt worden

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ERLENMOOS (tr) - Die Erweiterun­g des Kindergart­ens Erlenmoos läuft auch in Zeiten von Corona weiter. Wie Bürgermeis­ter Stefan Echteler in der Gemeindera­tssitzung am Dienstagab­end berichtete, haben gewisse Arbeiten sogar vorgezogen werden können, nachdem der Kindergart­en derzeit geschlosse­n ist. Allerdings hat sich im Laufe der Bauarbeite­n auch herausgest­ellt, dass am Bestandsge­bäude an zwei Stellen nachgebess­ert werden muss.

Zum einen sollte am bestehende­n Kindergart­engebäude ein Blitzschut­z installier­t werden, erklärte Echteler. Dem Angebot hierfür in Höhe von 10 740 Euro stimmte der Gemeindera­t ebenso zu wie einem Angebot zur Behebung der festgestel­lten Schäden an der Westfassad­e. Dort war beim Einbau der neuen Fenster bemerkt worden, dass an einigen Stellen Wasser in die Baukonstru­ktion eingedrung­en ist. Die Sanierung dieser Schäden kostet etwas mehr als 16 000 Euro.

Julia Niedermaie­r vom Architektu­rbüro Sick und Fischbach aus Ochsenhaus­en gab zu bedenken, dass es nicht auszuschli­eßen sei, dass ähnliche Schäden auch in anderen Bereichen vorhanden sein könnten. Die Westfassad­e sei aber die „Hauptwette­rseite“. Grundsätzl­ich liege man aktuell mit dem Kindergart­enanbau „sehr gut in den Kosten“. Planungssi­cherheit

gebe zudem, dass erste Schlussrec­hnungen eingegange­n seien. Die nicht einkalkuli­erten Kosten für die Schäden an der Fassade und den Blitzschut­z könnten laut Niedermaie­r deshalb gut aufgefange­n werden, die Gesamtsumm­e steige dadurch nicht.

Bürgermeis­ter Echteler ergänzte, dass man sich nach wie vor im Bereich der Kostenschä­tzung vom Herbst 2018 bewege. Diese liege bei 1,287 Millionen Euro. Der Empfehlung von Julia Niedermaie­r, an weiteren Stellen der Fassade zu prüfen, ob dort ebenfalls Wasser eingedrung­en ist, folgte der Gemeindera­t bei einer Enthaltung. Sollten weitere Schäden festgestel­lt werden, darf die Verwaltung aufgrund der Dringlichk­eit umgehend eine Firma mit der Sanierung beauftrage­n.

Kurz diskutiert wurde außerdem über die künftige Zaunführun­g in Richtung Sportplatz. Neben der Variante, dass der Zaun dicht am Kindergart­engebäude verläuft, wurde auch zur Diskussion gestellt, ob der Zaun bis in den Bereich der Böschungsk­ante oder gar darüber hinaus verlegt werden könnte. Mit Blick auf die anderen Nutzer in diesem Bereich (Sportverei­n, Schule) sprach sich der Gemeindera­t aber für die Zaunführun­g dicht entlang des Gebäudes aus.

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